Um eine Altersrente zu beziehen, müssen Sie eine bestimmte Altersgrenze erreichen und außerdem lange genug in die Rentenkasse eingezahlt haben. Für welchen Jahrgang dies bei welcher Rente im Jahr 2025 zutrifft, und ob Sie also zu jenen zählen, die dieses Jahr erstmals eine Altersrente beziehen können, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
In Rente zur Regelalterszeit
Um regulär in die Altersrente zu gehen, müssen Sie erstens mindestens fünf Jahre bei der Rentenversicherung nachweisen und zweitens die Regelaltersgrenze erreicht haben. Dieses Regelalter wird erhöht, bis es die Grenze von 67 Jahren erreicht.
2025 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und zwei Monaten. Mit einem Geburtstag zwischen Januar und September 1959 können Sie also 2025 regulär in Rente gehen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wenn Sie 45 Jahre bei der Rentenversicherung nachweisen, dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie können dann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten, ohne Abschläge zahlen zu müssen.
Wenn Ihr Geburtstag zwischen Januar und Juni 1961 liegt, dann können Sie 2025 in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen.
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Altersrente für langjährig Versicherte im Jahr 2025
Wer 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenkasse gesammelt hat, der oder die kann die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Sie können dann bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten.
Dafür müssen Sie aber Abschläge leisten, und diese betragen 0,3 Prozent Ihrer monatlichen Bezüge, und das für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen – für den Rest Ihres Lebens.
Frühestens können Sie bei einer Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen mit 63 Jahren in Rente gehen. Damit gilt: Wenn Sie zwischen dem 2.12.1961 und dem 1.12.1962 zur Welt kamen, dann können Sie frühestens 2025 in den Ruhestand eintreten.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wenn Sie 35 Jahre bei der Rentenversicherung angerechnet bekommen und außerdem eine anerkannte Schwerbehinderung haben, dann können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.
Diese Rentenform ist die einzige, bei der sowohl eine vorzeitige Rente ohne Abschläge als auch eine vorzeitige Rente mit Abschlägen möglich ist.
Ohne Abschläge zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand
Wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie Ihre Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge beanspruchen. Dann gilt: Eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte können Sie 2025 als schwerbehinderter Mensch beginnen, wenn Sie 1960 zur Welt kamen, und 64 Jahre und vier Monate alt sind, oder wenn Sie 1961 geboren wurden und 64 Jahre plus sechs Monate alt werden.
Noch vor dem 62. Lebensjahr in Rente
Mit Abschlägen können Sie bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen als einzige Altersrentner vor dem 62. Lebensjahr in Rente gehen. Wenn Sie 1963 zur Welt kamen, können Sie schon mit Jahren und zehn Monaten die Rente eingehen, das kostet Sie aber 10,8 Prozent Ihrer monatlichen Bezüge (0,3 Prozent pro Monat).
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.