Ab dem ersten Januar 2025 hat sich der Unterhaltsvorschuss verringert. Was das im Einzelnen bedeutet, ob Unterhaltsvorschuss auch für Sie gilt, was Sie beachten und was Sie tun müssen, um den Vorschuss zu bekommen, das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert: Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 1. Januar 2025 monatlich 227 Euro für Kinder bis zu fünf Jahren 299 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren und 394 Euro monatlich für Kinder von 12 bis 17 Jahre.
Inhaltsverzeichnis
Einige Euro weniger
2024 betrug er mit 230 Euro drei Euro mehr für Kinder bis zu fünf Jahren, mit 301 Euro zwei Euro mehr für Kinder zwischen sechs und elf Jahren und mit 395 Euro einen Euro mehr für Kinder von 12 bis 17 Jahren.
Was ist der Grund für den Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss soll Kinder absichern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen, beziehungsweise eine Summe, die nicht ausreicht.
Wonach richtet sich der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss orientiert sich am gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt minderjähriger Kinder. Für diesen wird seit 2016 per Rechtsverordnung die Summe festgelegt. Er ist unabhängig von den Kinderfreibeträgen.
Wie bekommen Sie den Vorschuss?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil für Ihr Kind unter 18 Jahren nicht den nötigen Unterhalt zahlt, dann können Sie beim Jugendamt als Alleinerziehende oder Alleinerziehender Unterhaltsvorschuss beantragen.
Wo bekommen Sie den Antrag?
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, gewöhnlich beim zuständigen Jugendamt. Das Antragsformular stellt Ihnen die Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung.
Wann gelten Sie als alleinerziehend?
Wenn Sie als Elternteil das Kind zu über 60 Prozent betreuen und der andere Elternteil zu weniger als 40 Prozent, dann haben Sie noch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Teilen Sie sich beide die Betreuung aber gleichmäßiger auf, dann gilt kein Elternteil mehr als alleinerziehend, und Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss.
Wann haben Sie Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss
Grundsätzlich können Sie Unterhaltsvorschuss nur bekommen, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht, der Unterhaltspflichtige sich aber entweder den Zahlungsverpflichtungen entzieht oder nicht in der Lage ist zu zahlen oder aber verstorben ist, ohne einen Anspruch auf Waisenbezüge zu hinterlassen.
Welche Voraussetzungen gibt es bei Kindern zwischen zwölf und 18 Jahren?
Um den Vorschuss zu bekommen, darf das Kind keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten (Bürgergeld). Oder Sie müssen als Alleinerziehende im Bürgergeld-Bezug mindestens 600,00 Euro brutto hinzuverdienen. Oder das Kind ist durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen.
Wann besteht kein Anspruch?
Kein Anspruch besteht, wenn Sie als betreuender Elternteil erneut heiraten oder beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben oder das Kind in einem Heim untergebracht oder mittels Vollzeitpflege versorgt wird.
Wird der Unterhaltsvorschuss auf Sozialleistungen angerechnet?
Ja! Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld oder Sozialhilfe stellen, dann gilt der Unterhaltsvorschuss als Einkommen, dass auf die ausgezahlten Sozialleistungen angerechnet wird.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.