Wer in Deutschland eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – kurz Erwerbsminderungsrente – bezieht, muss sich in der Regel an bestimmte Hinzuverdienstgrenzen halten. Diese legen fest, wie viel zusätzliches Einkommen ein Rentenbezieher neben seiner Rente erzielen darf, ohne dass finanzielle Nachteile drohen.
Ab Januar 2025 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Empfängerinnen und Empfänger von Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben:
- Volle Erwerbsminderung: Die jährliche Hinzuverdienst-Grenze steigt auf rund 19.661 Euro.
- Teilweise Erwerbsminderung: Die jährliche Hinzuverdienst-Grenze wird auf mindestens 39.322 Euro festgelegt.
Warum wurden die Grenzen angehoben?
Hintergrund der Erhöhung ist die Überlegung, dass viele Menschen trotz eingeschränkter Erwerbsfähigkeit noch arbeiten wollen oder müssen, um ihren Lebensunterhalt angemessen zu sichern.
Die höheren Grenzen sollen außerdem dazu beitragen, einer drohenden Altersarmut vorzubeugen und den Wunsch nach gesellschaftlicher Teilhabe zu unterstützen.
Ein weiterer Punkt ist die Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente zusätzlich arbeiten und Beiträge einzahlen, wird das Sozialversicherungssystem gestärkt. Dadurch fließt wieder mehr Geld in den Gesamthaushalt der Rentenversicherung ein, was auch allen anderen Versicherten zugutekommt.
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Wie viele Stunden dürfen Erwerbsminderungsrentner arbeiten?
Die Frage nach der zulässigen Arbeitszeit ist bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung entscheidend. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente können Betroffene in der Regel nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten.
Überschreiten sie diese tägliche Arbeitszeitgrenze, riskieren sie eine Aberkennung oder Kürzung ihrer Rente, weil dann die volle Erwerbsminderung formal nicht mehr vorliegt. Wer hingegen eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, kann bis zu sechs Stunden am Tag tätig sein. Die genaue Einstufung basiert auf ärztlichen Gutachten und wird von der Rentenversicherung geprüft.
Wie sieht der Hinzuverdienst in der Praxis aus?
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist das tägliche Arbeitspensum medizinisch und rechtlich auf unter drei Stunden begrenzt.
Dennoch erlaubt die neue Hinzuverdienstgrenze einen höheren finanziellen Spielraum, wenn Betroffene beispielsweise in einem Minijob oder in einer geringfügigen Beschäftigung tätig sind.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente können Versicherte zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von der individuellen Gesundheitssituation ab.
Die nun angehobene Hinzuverdienstgrenze erleichtert es, auch bei schwankendem Einkommen unterhalb der zulässigen Grenze zu bleiben. Wichtig ist, dass jegliche Änderungen beim Verdienst umgehend dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.
Wer dies versäumt, könnte später mit Rückforderungen oder Kürzungen konfrontiert werden, falls sich herausstellt, dass die zulässige Grenze überschritten wurde.
Bessere Absicherung bei Erwerbsminderung
Neben den Hinzuverdienstgrenzen gibt es auch Verbesserungen bei der Zurechnungszeit. Wer aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidet, hat oft nur vergleichsweise geringe Versicherungszeiten angesammelt. Die Zurechnungszeit gleicht diesen Nachteil aus, indem Menschen mit Erwerbsminderung so gestellt werden, als hätten sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Seit 2019 wird diese Zurechnungszeit schrittweise an das reguläre Rentenalter angepasst, das bis 2031 auf 67 Jahre ansteigt. Beginnt eine Erwerbsminderungsrente beispielsweise 2024, endet die Zurechnungszeit nicht mehr wie zuvor mit 66 Jahren und 1 Monat, sondern nun mit 66 Jahren und 2 Monaten. Je später die Rente also beginnt, desto länger reicht die Zurechnungszeit an das steigende gesetzliche Renteneintrittsalter heran.
Dadurch erhöht sich die Rente für die Betroffenen, da sie fiktiv über einen längeren Zeitraum Beitragseinzahlungen unterstellt bekommen.
Wie kann man sich umfassend informieren?
Die Deutsche Rentenversicherung ist die erste Anlaufstelle für konkrete Fragen zur Rentenhöhe, zur Berechnung von Hinzuverdiensten und zu arbeitszeitlichen Obergrenzen. Sozialverbände und Wohlfahrtsorganisationen bieten persönliche Beratungsangebote an und unterstützen bei Anträgen und Widersprüchen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.