Erst krank, dann arbeitslos und dann in Rente gehen – So kann es klappen

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Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente hรคngen oft eng zusammen. Jemand kann wegen einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausรผben, fรคllt unter Arbeitslosengeld oder beantragt eine Erwerbsminderungsrente.

Dr. Utz Anhalt: So ist der richtige Weg

Oder die Krankheit geht รผber in eine Arbeitsunfรคhigkeit, und nach einiger Zeit der Arbeitslosigkeit ist das Rentenalter erreicht. Wichtig ist es, im sozialen System der Bundesrepublik die unterschiedliche Verantwortung der jeweiligen Leistungstrรคger zu kennen.

Lohnfortzahlung bei Krankheit

In einem regulรคren sozialversicherungspflichtigen Beschรคftigungsverhรคltnis haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall laut dem Entgeldfortzahlungsgesetz Anspruch darauf, bei einer Erkrankung ihr sonstiges Gehalt von ihren Arbeitgeber:innen weiterzubekommen. Das gilt nicht unbegrenzt, sondern fรผr sechs Wochen.

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nach den ersten sechs Wochen statt der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers Krankengeld. Dieses wird, wenn nรถtig, fรผr weitere 72 Wochen gewรคhrleistet. Dieses Krankengeld gibt es auch, wenn jemand wรคhrend der Krankenzeit arbeitslos wird. Der Anspruch entsteht nรคmlich mit dem Beginn der Krankheit.

Krank und arbeitslos?

Wer bereits lรคnger als sechs Wochen krank war, bevor sein Arbeitsverhรคltnis endete und weiterhin krank geschrieben ist, erhรคlt ebenfalls weiterhin Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Denn er oder sie bezog bereits Krankengeld, als das Arbeitsverhรคltnis noch bestand.

Frรผhzeitig Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Betroffene sollten sich bereits arbeitslos melden, wenn sie noch Krankengeld beziehen und bei Gesundung nicht wieder in ihren alten Job eintreten. Wenn diese Erkrankten wieder gesund und arbeitsfรคhig sind, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld und kรถnnen dieses beantragen.

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Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfรคhigkeit

Betroffene erhalten Arbeitslosengeld aber nicht nur, wenn sie wieder gesunden, sondern auch, wenn die 72 Wochen Krankengeld der Krankenkasse vorรผber sind. Die Krankenkassen informieren rund drei Monate vor dem Einstellen des Krankengeldes รผber das Ende des Auszahlung. Das ist die richtige Zeit, um Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfรคhigkeit zu beantragen. Arbeitslosengeld nach Krankengeld liegt bei 60 Prozent des Nettogehalts vor der Arbeitsunfรคhigkeit.

Arbeitslosigkeit um Leistungslรผcken zu stopfen

Arbeitslosengeld kann auch zur รœberbrรผckung gezahlt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand eine Erwerbsminderungsrente wegen Beeintrรคchtigung beantragt hat, der Antrag vom Rentenversicherungstrรคger aber noch nicht entschieden ist. Hier kann die Agentur fรผr Arbeit einspringen.

Die Betroffenen bekommen in der Zeit der รœberbrรผckung Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfรคhigkeit und auch die Krankenkasse wird von der Agentur getragen.

Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderungsrente

Ist jemand chronisch erkrankt, arbeitsunfรคhig und arbeitslos, dann kommt auch eine Erwerbsminderungsrente in Frage. Die ist mรถglich, wenn Betroffene die Regelaltersgrenze fรผr eine Altersrente noch nicht erreicht haben. AuรŸerdem ist Bedingung, mindestens fรผnf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben, bevor die Erwerbsminderung eintrat.

In den fรผnf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung mรผssen drei Jahre oder mehr belegt sein, in denen die Betroffenen Pflichtbeitrรคge fรผr eine versicherte Beschรคftigung zahlten.

Arbeitslosengeld und Frรผhrente

Ab 63 Jahren ist es mรถglich, in Frรผhrente zu gehen und eine Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte zu bekommen.

Das ist nur mรถglich, wenn die Betroffenen mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, und es bedeutet immer eine Minderung der Rente. Arbeitslosigkeit in den zwei Jahren vor der Rente wird nicht als Versicherungsjahre berechnet.

Insofern kann es fรผr Betroffene besser sein, vor der Altersrente Arbeitslosengeld I statt Frรผhrente zu beantragen.

Denn oft ist das ALG I hรถher als die spรคtere Altersrente, und der Rentenabschlag ist geringer als bei einer Frรผhrente. Die Agentur fรผr Arbeit darf niemand dazu zwingen, Frรผhrente statt Arbeitslosengeld I zu beantragen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Herr Schmidt, 58 Jahre alt, arbeitete seit รผber 30 Jahren als Maschinenbauingenieur. Aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung wurde er arbeitsunfรคhig und erhielt zunรคchst sechs Wochen Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber. AnschlieรŸend bezog er fรผr die maximale Dauer von 72 Wochen Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse.

Drei Monate vor dem Ende des Krankengeldbezugs informierte ihn seine Krankenkasse รผber das bevorstehende Auslaufen der Zahlungen. Da Herr Schmidt weiterhin nicht arbeitsfรคhig war, meldete er sich frรผhzeitig bei der Agentur fรผr Arbeit und beantragte Arbeitslosengeld unter der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung. Diese Regelung ermรถglicht es, Arbeitslosengeld zu beziehen, auch wenn man dem Arbeitsmarkt aufgrund von Krankheit nicht zur Verfรผgung stehen kann.
GEGEN HARTZ

Wรคhrend des Bezugs von Arbeitslosengeld stellte Herr Schmidt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach eingehender Prรผfung wurde ihm eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Da er die Voraussetzungen erfรผllte, darunter mindestens fรผnf Jahre Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und drei Jahre Pflichtbeitrรคge in den letzten fรผnf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, konnte er diese Leistung in Anspruch nehmen.
GEGEN HARTZ

Durch dieses Vorgehen โ€“ zunรคchst Krankengeld, dann Arbeitslosengeld und schlieรŸlich die Erwerbsminderungsrente โ€“ konnte Herr Schmidt finanzielle Engpรคsse vermeiden und war wรคhrend seiner gesamten Krankheitsphase sozial abgesichert. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Zustรคndigkeiten der Sozialleistungstrรคger zu kennen und rechtzeitig die notwendigen Antrรคge zu stellen, um nahtlose รœbergรคnge zwischen den Leistungen zu gewรคhrleisten.