Erwerbsminderungsrente: Rentenzuschlag in 2 Stufen – aber Abschläge von 10,8 Prozent

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Zum 1. Juli 2024 tritt eine Änderung für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner in Kraft: Zum ersten Mal wird ein Zuschlag auf Bestands-Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) ausgezahlt.

Diese Neuregelung betrifft rund drei Millionen Menschen, die lange auf eine solche Verbesserung gewartet haben.

Doch was genau steckt hinter dieser Neuerung und welche Auswirkungen hat sie für die Betroffenen?

Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?

Der Zuschlag wird in einem zweistufigen Verfahren ausgezahlt, um die korrekte Berechnung und rechtzeitige Auszahlung sicherzustellen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat aufgrund von IT-Problemen beschlossen, die Zuschläge zunächst getrennt von der regulären Rente zu überweisen.

  • Erste Stufe: Ab Juli 2024 erhalten die Betroffenen den Zuschlag separat zur regulären Rentenzahlung. Diese automatische Auszahlung basiert auf einer pauschalen Berechnung.
  • Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag als fester Bestandteil der EM-Rente integriert und direkt mit der monatlichen Rentenzahlung ausgezahlt.

Diese zweistufige Methode soll sicherstellen, dass alle Berechtigten ihren Anspruch zeitnah und korrekt erhalten, auch wenn die endgültige Berechnung erst später erfolgt.

Welche Auswirkungen hat das zweistufige Verfahren für die Betroffenen?

Das zweistufige Verfahren soll laut DRV keine Nachteile für die Betroffenen mit sich bringen. Der vorläufige Zuschlag, der ab Juli 2024 gezahlt wird, basiert auf dem aktuellen Rentenbetrag.

Ab Dezember 2025 erfolgt dann die genaue Berechnung auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte.

Im November 2025 wird eine Vergleichszahlung vorgenommen, um sicherzustellen, dass niemand zu wenig erhalten hat. Eventuelle Überzahlungen müssen die Rentnerinnen und Rentner nicht zurückzahlen.

Wer erhält wie viel Zuschlag?

Der Zuschlag wird für zwei unterschiedliche Gruppen von Rentenbeziehern pauschal berechnet:

  • Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014: 7,5 Prozent Zuschlag
  • Rentenbeginn zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018: 4,5 Prozent Zuschlag

Beispielrechnung:

  • Eine Rente von 900 Euro steigt durch die diesjährige Rentenanpassung um 4,57 Prozent auf rund 941 Euro.
  • Der zusätzliche Zuschlag von 4,5 Prozent erhöht diesen Betrag um etwa 42 Euro, bei 7,5 Prozent Zuschlag sind es fast 71 Euro.

Warum fordert der VdK die Abschaffung der Abschläge?

Der Sozialverband VdK begrüßt die Einführung des Zuschlags als wichtigen Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern.

Allerdings kritisiert der Verband weiterhin die bestehenden Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent, die bei vorzeitiger Renteneintritt aufgrund von Krankheit oder Erwerbsminderung anfallen.

Diese Abschläge stellen eine erhebliche finanzielle Belastung für Menschen dar, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können.

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VdK-Präsidentin Verena Bentele betont: „Die Abschläge müssen endlich abgeschafft werden. Wer krank ist, sollte nicht solche Nachteile haben.“

Der VdK setzt sich seit Jahren für die Abschaffung dieser ungerechten Kürzungen ein und hat in diesem Zusammenhang auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht nicht gescheut.

Ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht genug

Die Einführung des Zuschlags auf Bestands-Erwerbsminderungsrenten ab Juli 2024 stellt zweifellos eine Verbesserung für viele Betroffene dar.

Die zweistufige Auszahlung soll sicherstellen, dass die Berechnungen korrekt sind und alle Rentnerinnen und Rentner ihren rechtmäßigen Anspruch erhalten.

Dennoch bleibt die Forderung nach der Abschaffung der Rentenabschläge bestehen, um die finanzielle Benachteiligung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu beenden.

Der VdK will sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Abschläge abgeschafft werden und damit ein gerechteres Rentensystem entsteht.