Früher in Rente gehen mit Rententrick wegen einer Krankheit

Lesedauer 3 Minuten

Für Menschen mit Schwerbehinderung und 35 Jahre Wartezeit ist es möglich, mit Abschlägen mit 62 Jahren in Rente zu gehen, für langjährig Versicherte ohne Schwerbehinderung frühestestens mit 63 Jahren – mit Abschlägen.

Doch was machen Sie, wenn Sie mit Ende 50 oder Anfang 60 krank und längst reif für die Rente sind, ohne bereits in Ruhestand gehen zu dürfen?

Krankengeld und Arbeitslosengeld können helfen, die Lücke zwischen Erwerbsarbeitszeit und Ruhestand zu schließen.

Wie das geht, und was man dabei genau beachten müssen, das zeigen wir in diesem Beitrag.

Mit dem Alter steigt die Dauer des Arbeitslosengeldes

Wie sieht es aus, wenn Sie kurz vor der Rente noch Arbeitslosengeld beziehen?

Die Dauer, in der Sie einen Anspruch auf die Sozialversicherungsleistung Arbeitslosengeld I haben steigt kurz vor der Rente noch einmal an.

Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld I werden Ihnen Beiträge für die Rente angerechnet, allerdings liegen diese unter denen der Erwerbsarbeit zuvor, da das Arbeitslosengeld nicht dem vollen Arbeitsgehalt entspricht.

Mit 58 Jahren haben Sie einen Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I, allerdings müssen Sie dafür vier Jahre zuvor durchgehend gearbeitet haben.

Wenn Sie selbst gekündigt haben, dann bekommen Sie eine Sperrzeit von sechs Monaten. Ein Problem dabei ist: In dieser Sperrzeit zahlen Sie auch nicht in die Rentenkasse ein.

Die Arbeitssuche macht manchen Menschen in fortgeschrittenem Alter schwer zu schaffen. Auch kurz vor der Rente müssen Sie noch regelmäßig bei der Agentur für Arbeit erscheinen, an Maßnahmen teilnehmen, sich auf Stellen bewerben und, im Falle eines Falles, eine neue Stelle antreten.

Auch wichtig:

Krankengeld beziehen

Nehmen wir an, Sie wollen nicht nur vor dem regulären Renteneintritt nicht mehr arbeiten, sondern sind dazu auch nicht mehr in der Lage – ob körperlich oder psychisch.

Wenn Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind, dann zahlt zuerst der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiter, und dann bis zu 72 Wochen lang die Krankenversicherung Krankengeld.

Mit dem Krankengeld können Sie also eineinhalb Jahre überbrücken, bevor Sie in Rente gehen.

Ein Zuckerschlecken ist das nicht. Krankengeld kostet die Krankenkassen, und diese prüfen deshalb sehr genau, ob Sie weiter diesen Anspruch haben, wenn Sie es beziehen.

Wichtig ist jetzt: Wenn Sie Krankengeld beziehen, werden ebenso wie beim Arbeitslosengeld weiter Rentenbeiträge gezahlt.

Sie müssen allerdings sowohl beim Arbeitslosen- wie beim Krankengeld eine Einkommenslücke in Kauf nehmen. Das Krankengeld beträgt meist 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Noch einmal: Krankengeld gibt es nur bei Arbeitsunfähigkeit, und die Krankenkasse prüft dies genau. Ein Arzt muss diese dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bestätigen.

Krankengeld und Arbeitslosengeld nacheinander beziehen

Gesetzt den Fall, Sie beziehen eineinhalb Jahre Krankengeld, und sind 58 Jahre oder älter. Nach dem Auslaufen des Krankengeldes sind Sie immer noch arbeitsunfähig.

Dann können Sie sich arbeitslos melden. Diesen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, merkwürdigerweise auch bei einem noch gültigen Arbeitsvertrag.

Das Arbeitslosengeld dient hier dazu, dass Sie, wenn das Krankengeld ausläuft, Sie aber nach wie vor erkrankt sind, nicht ohne finanzielle Deckung da stehen.

Es ist möglich, mit Krankengeld und Arbeitslosengeld dreieinhalb Jahre zu überbrücken. Sie könnten also mit 59 erkranken, dreieinhalb Jahre Krankengeld und Arbeitslosengeld beziehen und dann mit 63 in die vorzeitige Rente mit Abschlägen gehen.

Planen Sie und lassen Sie sich beraten

Krankengeld und Arbeitslosengeld sind kein “generelles Modell”, um früher in Rente zu kommen. Damit diese Kombination kurz vor der Rente möglich ist, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und zu diesen gehört zuerst, wegen Krankheit arbeitsunfähig zu sein.

Auch wenn diese Möglichkeit für Sie aussichtsreich erscheint, müssen Sie sich unbedingt über die weiteren Schritte beraten lassen. Sie können dazu die Experten bei Sozialverbänden wie dem SoVD kontaktieren, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.