Fünf entscheidende Tipps für den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)

Lesedauer 3 Minuten

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) kann für Menschen mit körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen ein wichtiger Schritt sein, um notwendige Unterstützung und Nachteilsausgleiche zu erhalten.

Damit der Antrag reibungslos verläuft und der zuerkannte GdB die tatsächliche Situation bestmöglich widerspiegelt, gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten. Im Folgenden werden fünf entscheidende Tipps vorgestellt, die bei der Antragstellung helfen können.

1. Warum sollten alle Diagnosen und Einschränkungen genannt werden?

Einer der häufigsten Fehler bei GdB-Anträgen ist das Auslassen von Diagnosen. Wenn mehrere Krankheiten oder Störungen vorliegen, kann sich der Gesamteffekt auf den Alltag verstärken. Das bedeutet: Selbst, wenn einzelne Diagnosen einzeln betrachtet zu keinem höheren GdB führen, könnte ihre Kombination eine bedeutende Beeinträchtigung darstellen.

Praxisbeispiel: Chronische Schmerzen und psychische Erkrankungen können sich wechselseitig beeinflussen und insgesamt zu einer stärkeren Einschränkung führen als die Summe ihrer Einzelwirkungen.

Tipp: Im Zweifel lieber zu viele als zu wenige Diagnosen angeben – das Amt prüft später individuell, welche Auswirkungen tatsächlich relevant sind.

2. Welche Kliniken und Praxen sollten angegeben werden?

Um den GdB fundiert festzustellen, benötigt das zuständige Versorgungsamt ausführliche medizinische Informationen. Daher empfiehlt es sich, in dem Antragsformular alle Ärztinnen, Ärzte und sonstigen Einrichtungen (z. B. Kliniken, Reha oder Therapiepraxen) aufzulisten, die einen relevanten Einblick in die gesundheitlichen Beeinträchtigungen geben können.

  • Schweigepflichtentbindung nicht vergessen: Ohne diese Einwilligung dürfen medizinische Stellen keine vertraulichen Informationen weiterleiten. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine formale Einwilligung, die dem Antrag beiliegt und ausgefüllt werden sollte.
  • Folge: Werden nicht alle wichtigen Arztpraxen und Kliniken aufgeführt, liegen dem Amt unter Umständen nicht alle benötigten Unterlagen vor. Das kann zu einer Fehleinschätzung der Behinderung führen.

3. Warum ist eine Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sinnvoll?

Erfolgt vor der Antragstellung ein ausführliches Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, kann dies die Erfolgsaussichten des Antrags erheblich steigern. Denn:

  • Detaillierte Befundberichte: Medizinerinnen und Mediziner können nicht nur Diagnosen auflisten, sondern auch Beschreibungen zu alltäglichen Einschränkungen liefern. Damit lässt sich besser nachvollziehen, wie stark die jeweilige Erkrankung wirklich ins Gewicht fällt.
  • Sensibilisierung: Wer offen über seine Beeinträchtigungen spricht, stellt sicher, dass die behandelnden Personen auch die sozialen und psychischen Auswirkungen kennen. Dies wird besonders relevant, wenn im Gutachten ausführlich erläutert werden soll, warum bestimmte Tätigkeiten im Alltag erschwert sind.

4. Welche Unterlagen und Gutachten sollten dem Antrag beigelegt werden?

Je umfassender die Dokumentation, desto aussagekräftiger wird der Antrag. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vorab wichtige Befunde und Berichte zusammenzustellen.

  • Reha und Arztberichte: Entlassungsberichte aus Krankenhäusern, Reha-Kliniken oder Tageskliniken sowie aktuelle Arztbriefe sind meist besonders aufschlussreich.
  • Gutachten des Medizinischen Dienstes: Wer bereits einen Pflegegrad hat oder von anderen Stellen (z. B. Rentenversicherung, Agentur für Arbeit) begutachtet wurde, kann diese Dokumente dem Antrag beifügen.Wichtige Hinweise: Berichte, die die eigene Situation verharmlosen oder unklar schildern, können sich nachteilig auswirken. Es empfiehlt sich deshalb, kritisch zu prüfen, welche Unterlagen für eine realistische Darstellung hilfreich sind.

5. Wann ist ein Passbild erforderlich?

Wird ein GdB von mindestens 50 festgestellt, besteht Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Für dessen Ausstellung ist in der Regel ein Passbild notwendig.

  • Praktischer Vorteil: Wer das Passbild schon direkt mit dem Antrag einreicht, beschleunigt das Verfahren und erspart sich einen weiteren Schriftverkehr.
  • Ausnahmen: Kinder vor dem 10. Geburtstag benötigen kein Foto, und auch Personen, die das Haus nicht verlassen können, können auf ein Foto verzichten. Es empfiehlt sich jedoch, beim Amt nachzufragen, ob ein biometrisches Passbild verlangt wird oder ein einfaches Passbild ausreicht.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Antragstellung auf Feststellung des Grades der Behinderung ist ein entscheidender Schritt, um notwendige Unterstützungsleistungen zu erhalten und offizielle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen zu können. Eine gründliche Vorbereitung steigert die Aussicht auf ein Ergebnis, das die tatsächliche Lebenssituation angemessen abbildet.

  • Alle Diagnosen angeben: Keine gesundheitlichen Einschränkungen verschweigen, auch wenn sie für sich genommen nicht schwerwiegend erscheinen.
  • Relevante Praxen und Kliniken aufführen: Jede behandelnde Stelle vergrößert das Informationsfundament des Versorgungsamts.
  • Ärzte einbeziehen: Eine enge Abstimmung mit dem medizinischen Fachpersonal klärt, welche konkreten Auswirkungen im Befundbericht vermerkt werden sollten.
  • Wichtige Unterlagen beilegen: Je transparenter die gesundheitliche Situation, desto fundierter die Entscheidung über den GdB.
    Foto für den Schwerbehindertenausweis: Bei Aussicht auf einen GdB ab 50 empfiehlt es sich, ein Passbild direkt beizufügen.