Besonders für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ist der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) eine starke Belastung, insbesondere wenn monatelange oder sogar jahrelange Rückstände entstanden sind.
Aber es gibt Möglichkeiten der Befreiung oder einer Ermäßigung, die wir in diesem Artikel erläutern. Das geht sogar rückwirkend.
Berechtigte zur Beantragung der Befreiung
Bezieher von Bürgergeld, SGB XII-Leistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalten, Studenten mit und ohne BAFöG, Azubis mit BAB oder Menschen, die Leistungen nach dem AsylBLG beziehen, können sich von den Rundfunkbeiträgen komplett befreien lassen.
Eine “GEZ-Befreiung” muss immer beantragt werden. Ohne Antrag keine Befreiung! Hier eine Auflistung:
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann grundsätzlich beantragen, wer:
- Bezieher von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist.
- BAföG oder einen vergleichbaren Bedarfssatz erhält, zum Beispiel als Stipendiat oder als Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 ist.
- Bei Flüchtlingen oder Asylbewerbern, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, werden die Rundfunkbeiträge direkt von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt übernommen.
- wenn die Härtefallregelung greift, weil das Einkommen zu niedrig ist
Dann nur 5 Euro Rundfunkbeitrag zahlen
Wer knapp über den Einkommensgrenzen des entsprechenden Leistungssystems liegt, kann eine Ermäßigung beantragen. Wer ein Einkommen erzielt, durch dass er nur 5€ über dem ihm unter Berücksichtigung der Freibeträge zustehendem Bürgergeld liegt, der muss auch nur 5€ Rundfunkbeitrag zahlen.
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Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Die Befreiung kann man am einfachsten mit Rundfunkbeitrag.de beantragen. Dort “Befreiung/Ermäßigung beantragen” auf der folgenden Seite “sozialen Gründen” und danach die empfangene Leistung auswählen.
Für Ermäßigung und weitere Leistungen gibt es eine weitere Seite.
Auf der folgenden Seite werden dann die persönlichen Daten eingeben. Anschließend wird ein PDF erzeugt.
Dieses muss ausgedruckt werden und mit den Nachweisen an die auf dem Ausdruck angegebene Adresse des Beitragsservice geschickt werden.
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– GEZ: 4 Gründe den Rundfunkbeitrag abzumelden
Rückwirkende Befreiung beantragen
Auch rückwirkend ist eine Befreiung für die letzten 3 Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen vorlagen und somit Rückstände/Schulden ausgeglichen werden. Diese kann man mit diesem Schreiben beantragen. Hat man Beiträge gezahlt, obwohl man das Recht auf eine Befreiung hatte, werden diese erstattet.
Weiterer Ablauf
Nach einiger Zeit erhält der Antragssteller dann einen Bescheid vom Rundfunkgebühren-Service über die Freistellung. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Antragstellung möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de