Betroffene berichten immer wieder von Zahlungsaufforderungen, die sie scheinbar im Voraus leisten sollen. Tatsรคchlich werden die Beitrรคge in der Regel vierteljรคhrlich zum 15. des ersten Monats eines Quartals fรคllig.
Wer also fรผr den Zeitraum September bis Dezember zahlen muss, erhรคlt die Zahlungsaufforderung hรคufig bereits im August oder September. Dies wirkt wie eine Vorauszahlung, entspricht aber der รผblichen Praxis des Beitragsservice, die gesetzlich festgelegt ist.
Obwohl vielen Menschen unklar ist, weshalb sie bereits zum 15. August fรผr September zahlen sollen, kann dies durchaus rechtens sein.
Der Rundfunkbeitrag ist in seiner jetzigen Form eine Haushaltsabgabe โ unabhรคngig davon, ob Fernseher, Radio oder Streaming-Plattform genutzt wird. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder Haushalt die รถffentlich-rechtlichen Angebote potenziell empfangen kann, weshalb ein pauschaler Beitrag erhoben wird.
Befreiungsantrag bei Sozialleistungen?
Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAfรถG oder andere staatliche Leistungen bezieht, hat in vielen Fรคllen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Hierfรผr muss allerdings regelmรครig ein Antrag gestellt werden. Sobald der Bewilligungsbescheid fรผr die jeweilige Sozialleistung vorliegt, kann mit dem entsprechenden Nachweis die Befreiung beim Beitragsservice beantragt werden.
Immer wieder berichten Betroffene, dass sich die Befreiungsabwicklung als umstรคndlich erweist. Das betrifft beispielsweise die Notwendigkeit, jedes Mal das Formular per Post zu versenden. Fax, E-Mail oder ein unkompliziertes Online-Verfahren existieren leider nur eingeschrรคnkt.
Wer den Antrag nicht rechtzeitig einreicht, muss damit rechnen, dass zunรคchst eine Zahlung gefordert wird. Selbst wenn der Leistungsbezug nahtlos weiterlรคuft, muss die neue Befreiung erneut beantragt und bewilligt werden.
Warum gibt es keine rein digitale Abmeldung oder Befreiung?
Viele Behรถrden in Deutschland sind immer noch an klassische Schrift- und Postwege gebunden, was Bรผrgerinnen und Bรผrger als umstรคndlich empfinden. Der Beitragsservice bietet mittlerweile einige Online-Formulare an, doch bei Befreiungsantrรคgen setzen manche Jobcenter und der Beitragsservice selbst immer noch auf papierbasierte Verfahren โ womรถglich, um Missbrauch zu vermeiden oder sicherzustellen, dass Originaldokumente vorliegen.
Einige empfinden diese analoge Vorgehensweise als โveraltetโ. Wer dennoch darauf besteht, digital zu kommunizieren, kann sich formal auf die E-Government-Gesetze berufen. Diese sind jedoch je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Praktisch ist der Weg รผber den Postversand leider oft unumgรคnglich, zumal die Formulare original unterschrieben werden mรผssen.
Was tun bei einer Zahlungserinnerung oder Festsetzungsbescheid?
Gerade wenn ein Befreiungsantrag noch in Bearbeitung ist oder wenn man die Fรคlligkeit verpasst hat, kann es passieren, dass der Beitragsservice eine Zahlungserinnerung oder sogar einen Festsetzungsbescheid verschickt.
- Zahlungserinnerung: Sie weist auf den offenen Betrag hin und setzt eine Frist, bis zu der gezahlt werden muss.
- Festsetzungsbescheid: Erfolgt die Zahlung nicht, wird dieser Bescheid erlassen. Er ist ein โvollstreckbarer Titelโ, mit dem der ausstehende Betrag รผber die zustรคndigen Behรถrden (beispielsweise das Vollstreckungsamt oder den Gerichtsvollzieher) beigetrieben werden kann.
Grundsรคtzlich sollte man bei Erhalt eines solchen Schreibens zรผgig reagieren. Wer Anspruch auf Befreiung hat, sollte seine Nachweise beilegen und auf den bestehenden oder neu gestellten Antrag verweisen. Daneben lohnt es sich, telefonisch oder schriftlich den aktuellen Bearbeitungsstand zu erfragen.
Ist das Vorgehen des Beitragsservice rechtlich einwandfrei oder Nรถtigung?
Im Video wird die Frage gestellt, ob man eine Strafanzeige wegen โNรถtigungโ stellen kรถnne, weil man sich bedrรคngt fรผhle. Der Begriff โNรถtigungโ (ยง 240 StGB) setzt allerdings voraus, dass jemand widerrechtlich mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen รbel zu einer Handlung gezwungen wird, fรผr die es keine rechtliche Grundlage gibt.
Im Fall des Rundfunkbeitrags existiert jedoch eine gesetzliche Grundlage: Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erlaubt das Einfordern des Beitrags und sieht auch die Vollstreckung unbezahlter Beitrรคge vor. In aller Regel sind solche Zahlungserinnerungen und Festsetzungsbescheide keine strafbare Nรถtigung, sondern ein standardisiertes Mahnverfahren. Ob sich in Einzelfรคllen ein anderer Tatverdacht ergibt, mรผssten Gerichte klรคren โ erfahrungsgemรคร sind solche Klagen jedoch selten erfolgreich.
Welche Daten werden vom Beitragsservice gespeichert?
Der Wunsch nach einer โvollumfรคnglichen Datenanfrage gemรคร Artikel 15 DSGVOโ (Datenauskunft) ist legitim. Nach Art. 15 DSGVO hat jede Person das Recht, von einer Stelle, die ihre Daten verarbeitet, Auskunft รผber folgende Punkte zu erhalten:
- Welche Daten gespeichert sind
- Zu welchem Zweck diese verarbeitet werden
- An wen sie gegebenenfalls weitergegeben werden
- Wie lange die Daten voraussichtlich gespeichert bleiben
Wer also wissen mรถchte, welche persรถnlichen Daten der Beitragsservice besitzt, kann einen formlosen Antrag an den Beitragsservice stellen und um Auskunft bitten. Der Beitragsservice muss innerhalb eines Monats reagieren โ in Ausnahmefรคllen kann diese Frist verlรคngert werden, doch dann sollte eine Begrรผndung erfolgen.
Wie lรคsst sich kรผnftig Stress mit dem Beitragsservice vermeiden?
Gerade fรผr Menschen, die regelmรครig Sozialleistungen wie Bรผrgergeld beziehen und damit wiederholt Anspruch auf Befreiung haben, kann der Prozess frustrierend sein. Folgende Schritte kรถnnen helfen, unnรถtige Konflikte zu vermeiden:
- Rechtzeitig reagieren: Sobald ein neuer Bewilligungsbescheid vom Jobcenter vorliegt, den Antrag zur Befreiung mรถglichst umgehend an den Beitragsservice schicken.
- Nachweislich versenden: Wer sicher gehen mรถchte, nutzt Einschreiben/Rรผckschein oder Zeugen beim Einwurf. So kann nachgewiesen werden, dass das Schreiben rechtzeitig versendet wurde.
- Fristen im Blick behalten: Die Fรคlligkeit des Rundfunkbeitrags kann schon vor Beginn des Zeitraums liegen. Im Zweifel direkt beim Beitragsservice oder auf der offiziellen Webseite nachschauen, wann die Zahlung ansteht.
- Dokumentation: Alle Schriftwechsel mit dem Beitragsservice aufbewahren, um spรคter vorlegen zu kรถnnen, falls es zu Unklarheiten kommt.
Pflicht, Frust und Formalitรคten
Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich verankert und sorgt immer wieder fรผr Diskussionen. Wer Sozialleistungen bezieht, hat zwar Anspruch auf Befreiung, muss diese jedoch bei jedem neuen Bewilligungszeitraum beantragen. Dass der Beitragsservice ohne Vorwarnung Zahlungserinnerungen verschickt, wirkt aus Sicht vieler Betroffener einschรผchternd โ ist jedoch Teil eines automatisierten Verfahrens.
Wichtig ist, Bescheide und Zahlungsaufforderungen ernst zu nehmen, fristgerecht zu reagieren und die erforderlichen Formulare ordnungsgemรคร einzureichen. Wer die geforderten Nachweise fรผr die Befreiung schnell und vollstรคndig vorlegt, spart sich oft รrger und zusรคtzliche Mahnkosten. Eine Strafanzeige wegen Nรถtigung fรผhrt in der Regel nicht zum Erfolg, da der Beitragsservice innerhalb eines legalen Rahmens agiert.
Nichtsdestotrotz kann ein genauer Blick auf die Datenverarbeitung sinnvoll sein. Wer wissen mรถchte, welche Informationen รผber die eigene Person gespeichert sind, kann von seinem Recht auf Auskunft Gebrauch machen.
- รber den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pรคdagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprรคvention und im Reha-Sport fรผr Menschen mit Schwerbehinderungen tรคtig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprรคvention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.