Gleichzeitig beantragen: Rente nach 45 und 35 Versicherungsjahren

Lesedauer 3 Minuten

Viele Menschen sind verunsichert, sobald es um die vorzeitige Altersrente geht. Wer keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, hรถrt oft von unterschiedlichen Optionen, beispielsweise der Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte und der Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte.

Dabei wird schnell die Frage laut, welche Variante gรผnstiger ist oder ob beide Mรถglichkeiten sogar kombiniert werden kรถnnen. Die Komplexitรคt ergibt sich vor allem daraus, dass das deutsche Rentensystem verschiedene Wartezeiten und Altersgrenzen kennt, die sich manchmal รผberschneiden und manchmal strikt auseinanderhalten.

35 und 45 Versicherungsjahre

Die Unterscheidung zwischen 35 und 45 Versicherungsjahren ist einer der zentralen Aspekte fรผr die Entscheidung, ob jemand frรผher in Rente gehen kann und ob dabei Abschlรคge anfallen.

Die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte erfordert mindestens 35 Beitragsjahre und ermรถglicht den Renteneintritt bereits mit 63. Wer diese Variante wรคhlt, muss allerdings Abschlรคge in Kauf nehmen, da jeder Monat, den man vor der regulรคren Altersgrenze in Rente geht, mit einer Kรผrzung von 0,3 Prozent verbunden ist.

Die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte setzt hingegen 45 Beitragsjahre voraus. Wer diese Bedingung erfรผllt, darf zwei Jahre vor der regulรคren Altersgrenze in Rente gehen, und zwar ohne Abschlรคge.

Die Schwierigkeit liegt darin, dass die zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze oft nicht ausreichen, wenn man bereits mit 63 aufhรถren mรถchte. Im Ergebnis bleibt fรผr viele die รœberlegung, ob man vielleicht beide Rentenformen geschickt miteinander kombinieren kann, um den Abschlag zu reduzieren.

Ist es mรถglich, beide Rentenarten gleichzeitig zu beantragen?

Die Idee, mit 45 Jahren Wartezeit zwar grundsรคtzlich abschlagsfrei in Rente gehen zu dรผrfen, diesen Zeitpunkt jedoch noch weiter vorzuziehen und die dadurch entstehenden Abschlรคge lediglich auf die Differenz bis zur abschlagsfreien Variante anzuwenden, ist fรผr viele Rentenversicherte verlockend.

Theoretisch klingt es plausibel, da ein Teil der Anwartschaft fรผr langjรคhrig Versicherte (35 Jahre) und ein weiterer Teil fรผr besonders langjรคhrig Versicherte (45 Jahre) erfรผllt ist. Tatsรคchlich ist eine Kombination beider Rentenarten jedoch nicht mรถglich.

Das Rentenrecht sieht vor, dass man sich fรผr eine Rentenart entscheiden muss und die jeweilige Wartezeit nicht miteinander โ€žverrechnetโ€œ werden kann. Wer also mit 45 Versicherungsjahren eigentlich nur einen Abschlag fรผr den Zeitraum zwischen dem gewรผnschten Renteneintritt und der zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze zahlen mรถchte, wird enttรคuscht.

Denn der Abschlag berechnet sich nicht ausgehend von den besonders langjรคhrig Versicherten, sondern immer ausgehend vom regulรคren Renteneintritt.

Lesen Sie auch:
Rente: Verbesserte Zuzahlungsbefreiung fรผr Rentner in 2025

Welche Konsequenz hat die Entscheidung?

Wer die 45 Beitragsjahre erfรผllt hat, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Soll dieser Schritt aber noch weiter vorgezogen werden, muss eine andere Rentenart in Anspruch genommen werden, nรคmlich die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte mit 35 Jahren Wartezeit.

Dann werden Abschlรคge vom regulรคren Eintrittsalter an berechnet. Die Konsequenz ist, dass sich das System entweder fรผr einen Rentenstart ohne Abschlรคge etwas spรคter entscheidet oder bei einem Rentenbeginn noch frรผher die Abschlรคge entsprechend hรถher ausfallen. Die Abwรคgung zwischen frรผherem Rentenbeginn und lebenslangen EinbuรŸen bei der Rentenhรถhe ist eine persรถnliche Entscheidung, die jeder individuell treffen sollte.

Rente mit einem Schwerbehindertenausweis

Eine Ausnahmeregelung existiert lediglich fรผr Menschen mit Schwerbehinderung. Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann in manchen Fรคllen Abschlรคge auf Basis einer fรผr ihn gรผnstigeren Rentenart berechnen lassen.

Fรผr Betroffene kann das in der Tat bedeuten, dass sie einen Zeitraum wรคhlen, in dem ihre Rente deutlich weniger oder gar nicht gekรผrzt wird, auch wenn der Start vor der Regelaltersgrenze liegt. Fรผr alle anderen, die keinen Schwerbehindertenausweis haben, entfรคllt diese Kombination jedoch.

Wie kann man sich beraten lassen?

Der erste Schritt ist, sich eingehend zu informieren und die persรถnliche Rentenauskunft zu studieren. Dort lรคsst sich genau ablesen, welche Rentenoptionen infrage kommen und wie hoch potenzielle Abschlรคge ausfallen. Sollte das Thema weiterhin Fragen aufwerfen, ist eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder in spezialisierten Beratungsstellen oft sinnvoll. Eine neutrale und fachkundige Auskunft kann helfen, den besten Zeitpunkt fรผr den Renteneintritt zu ermitteln und finanzielle EinbuรŸen durch Abschlรคge mรถglichst gering zu halten.

Ein gleichzeitiger Bezug zweier Rentenarten ist nicht mรถglich. Wer 45 Beitragsjahre erfรผllt, hat zwar den Vorteil, zwei Jahre frรผher ohne Abschlรคge gehen zu kรถnnen. Doch wer statt dieser zwei Jahre lieber vier Jahre frรผher die Rente genieรŸen mรถchte, muss wieder in die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte wechseln und Abschlรคge vom regulรคren Rentenalter hinnehmen.