Grundsicherung: KfZ-Haftpflichtversicherung als Absetzbetrag

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Bei der Grundsicherung im Alter und der Grundsicherung bei Erwerbsminderung galt bis zum Jahreswechsel, dass ein selbstgenutztes Auto als “nicht angemessen” galt. Das hat sich seit dem 1. Januar 2023 geรคndert.

Andere Regeln als beim Bรผrgergeld

Fรผr Hilfebedรผrftige im Rentenalter oder bei voller Erwerbsminderung ist nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt zustรคndig. Statt des SGB II gilt das SGB XII. Hier gelten zum Teil andere Regelungen. So wurde z.B. ein Auto fรผr Grundsicherungsempfรคnger als nicht angemessen angesehen, sofern sie nicht aus gesundheitlichen Grรผnden, z.B. wegen einer Gehbehinderung, darauf angewiesen waren. Aus diesem Grund wurden Absetzbetrรคge aus der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf das Einkommen angerechnet.

PKW kann als Schonvermรถgen gelten

Dies hat sich zum 1. Januar 2023 geรคndert. Ein angemessenes Kfz wird seit dem Jahreswechsel vom Sozialamt als Schonvermรถgen nach ยง 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII anerkannt. Die im SGB XII festgelegte Vermรถgensgrenze wurde von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Ein Pkw gilt bis zu einem Wert von 7.500 Euro als angemessen (vgl. ยง 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII neu). Damit muss das Sozialamt nun auch die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Einkommensanrechnung berรผcksichtigen.

KFZ-Haftpflicht als Absetzbetrag beim Einkommen

Bei der Grundsicherung werden die Beitrรคge fรผr die KFZ-Haftpflicht beim Einkommen als Absetzbetrag angerechnet. Mit anderen Worten, das Sozialamt bezahlt indirekt die Haftpflicht. Als Einkommen gilt auch die kleine Rente, die von den meisten Grundsicherungsempfรคngern bezogen wird.

Wichtig: Wer jedoch รผber kein Einkommen verfรผgt, kann auch keine Absetzbetrรคge nach ยง 82 Abs. 2 Nr. 3 SGB XII geltend machen und muss daher die Kfz-Haftpflicht weiterhin selbst bezahlen.

รœbrigens: Wussten Sie, dass dies auch fรผr die private Haftpflicht- und Hausratversicherung gilt? Beide Versicherungsarten kรถnnen ebenfalls als Absetzbetrรคge vom Einkommen (also von der Rente, die fast jeder Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB XII erhรคlt) abgezogen werden. Aber auch hier gilt: Wer kein Einkommen hat, kann leider auch nichts anrechnen lassen.

Kann die KFZ-Haftpflicht beim Bรผrgergeld beim Einkommen angerechnet werden?

Und beim Bรผrgergeld (SGB II)?: Nachdem das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (AZ: L 11 AS 941/13) urteilte, dass das SGB II grundsรคtzlich jedem erwerbsfรคhigen Leistungsberechtigten ein angemessenes Kfz ohne Notwendigkeitsprรผfung zubillige. Dies diene der Fรถrderung der Mobilitรคt und damit der Erleichterung der Aufnahme einer Beschรคftigung.

Insofern mรผsse es dem Leistungsberechtigten auch mรถglich sein, die mit der Haltereigenschaft verbundenen Vorteile in Anspruch zu nehmen. So kann die Kfz-Haftpflichtversicherung beim Bรผrgergeld vom Einkommen abgezogen werden. Voraussetzung: Es muss Einkommen vorhanden sein! Das LSG hatte in seinem Urteil ausgefรผhrt, dass รผber die Versicherungspauschale hinaus die Beitrรคge fรผr gesetzlich vorgeschriebene private Versicherungen wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesondert vom Einkommen absetzbar sind. (Vergleiche auch ยง11b Abs.1 Nr. 3 SGB II)