Hartz IV: Hausbesuche vom Amt

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Wie kann man sich wehren, wenn die ARGE plรถtzlich und unerwartet vor der Tรผr steht?

Fรผr alle Hausbesuche โ€“ welche von der Argentur fรผr Arbeit (ARGE) durchgefรผhrt werden โ€“ muss ein zu begrรผndender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen!

Die ร„mter kรถnnten zwar zum Alg II Hilfeempfรคnger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen โ€“ aber โ€“ wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistรคnde hinzuziehen will, was nach ยง 13 SGB X erlaubt ist und von den ร„mtern geduldet werden mรผssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn die ARGE nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die ร„mter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne groรŸes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus โ€“ was sich meistens herausstellt โ€“ dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafรผr da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

โ€“ Hausfriedensbruch (ยง 123 Strafgesetzbuch โ€“ StGB)
โ€“ Nรถtigung (ยง 240 StGB)
โ€“ falsche Verdรคchtigung (ยง 164 StGB

und wenn die ร„mter dem/die Leistungsbezieherin gegenรผber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus lieรŸe, dann kommt noch

โ€“ Bedrohung (ยง 241 StGB) hinzu, mal von
โ€“ Rechtsbeugung im Amt (ยง 339 StGB) bzw. Beihilfe (ยง 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groรŸ rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die ร„mter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdรคchtigung, Nรถtigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der ร„mter persรถnlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der ร„mter amtlich aktenkundig wird โ€“ wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfรผgung mit Eilantrag beim zustรคndigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nรถtigung, falschen Verdรคchtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfรผgung statt zu geben.

Weitere Infos:

Ein รœberblick zu Hartz IV
Erwerbslosenforum
ALG II Leitfaden