Hartz IV Regelsatz steigt ab 2021 doch stärker

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Doch stärkerer Anstieg der Hartz IV-Regelleistungen

Die Regelleistungen bei Hartz IV sollen nun doch etwas mehr steigen, als bislang bekannt. Das ergeht aus aktuellen Berechnungen des Bundesarbeitsministerium.

So soll der Eckregelsatz (Single-Haushalt) 446 Euro (plus 14 Euro) betragen. Die Sätze für Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft steigt auf 373 Euro (plus 45 Euro). Kinder bis zum 5. Lebensjahr sollen ab 2021 283 Euro (plus 33 Euro) monatlich erhalten.

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gehen fast leer aus

Die Arbeitslosengeld II-Leistungen für Paare bzw. Ehegatten sollen ab 2021 401 statt 389 Euro betragen. Junge Erwachsene unter 25 Jahre, die noch bei den Eltern leben, erhalten 357 Euro (plus 12 Euro. Einzige Ausnahme sind die Sätze für Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren. Hier soll die Anpassung nur einen Euro betragen (309 Euro).

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums seien höhere Löhne und steigende Preise für die Anpassungen verantwortlich. Für die Ermittlung werden ein Rechenverfahren verwendet, die sich statistisch errechnen. Das Verfahren wird schon länger kritisiert. Diese Daten waren noch nicht vorliegend, weshalb die Erhöhungen doch etwas stärker ausfallen, als bislang berichtet.

Immer noch nicht bedarfsdeckend

Die Regelsätze sind in jeder Form unzureichend und nicht bedarfsdeckend. Denn alleine für das Jahr 2021 steht eine Stromkostensteigerung in Höhe von 10 – 15 % an. Das Bundesverfassungsgericht urteilte eindeutig: Wenn solche Preissteigerungen vorliegen, hat der Gesetzgeber auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen. Für Alleinstehende müssten die Regelleistungen mindestens 600 Euro zu betragen. Die Regelsätze müssten demnach angespasst sein.