In Saarland ist die Zahl der Sanktionen gegen junge Erwachsene angestiegen. Grund hierfรผr scheint die schรคrfere Sanktionierungspraxis gegen Hartz IV-Leistungsbezieher unter 25 zu sein.
Sanktionen gegen junge Erwachsene
Von jungen Erwachsenen ist immer dann die Rede, wenn die Hartz IV-Bezieher unter 25 Jahre alt sind. Im letzten Jahr wurden gegen diese Personen ca. 3000 Sanktionen verhรคngt. Und dies nur im Saarland. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist dies ein Anstieg von ca. 500 Sanktionen.
Grรผnde fรผr die Sanktionierung
Die hรคufigen Sanktionierungsgrรผnde sind Meldeversรคumnisse (2000 Fรคlle), weil Termine beim Jobcenter nicht eingehalten wurden. Junge Hartz IV-Bezieher wurden aber auch sanktioniert, weil sie sich weigerten eine Arbeit oder eine Ausbildung aufzunehmen oder aber Maรnahmen einfach abgebrochen haben.
Andere Sanktionierungsregeln
Grund fรผr den Anstieg der Sanktionen kรถnnte sein, dass fรผr junge Erwachsene andere Sanktionierungsregeln herrschen, als fรผr andere Hartz IV-Bezieher. Unter 25-Jรคhrige werden bereits bei der ersten Pflichtverletzung sanktioniert. Bei der ersten Sanktionierung werden hรคufig die Regelleistungen vollstรคndig eingestellt. Bei einer weiteren Sanktionierung werden die Leistungen vollstรคndig gestrichen, also auch die Kosten fรผr Unterkunft und Heizung.
53 Hartz IV-Bezieher wurden vollsanktioniert
Im letzten Jahr waren 53 Hartz IV-Bezieher unter 25 Jahren von einer Vollsanktionierung betroffen. Vollsanktionierung bedeutet, dass sowohl die Regelleistung als auch die Kosten der Unterkunft gestrichen wurde. Den betroffenen Hartz IV-Beziehern standen somit รผberhaupt keine finanziellen Mittel zur Verfรผgung. Die Vollsanktionierung ist im Vergleich zu 2016 um 19 Prozent angestiegen.
Einheitliche Sanktionsregeln fรผr Jugendliche und Erwachsene
Aufgrund der ungerechten Sanktionierungspraxis werden nun einheitliche Sanktionsregelung fรผr Jugendliche und Erwachsene gefordert. Gegen Jugendliche dรผrfen schon beim ersten Pflichtverstoร weitergehende Sanktionen verhรคngt werden. Eine Vereinheitlichung der Sanktionsregelung kรถnnte dabei helfen, Jugendliche im Verwaltungsprozess nicht zu verlieren. Niemandem ist dadurch geholfen, wenn ein junger Mensch aufgrund einer Pflichtverletzung seine Wohnung verliert, da die Miete nicht mehr รผbernommen wird.
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