Hartz IV: Das ist wichtig bei einem Antrag auf Urlaub

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Wer Hartz IV bezieht und in den Urlaub fahren will, muss sich beim zustรคndigen Jobcenter abmelden. Das ist wichtig, da man als Leistungsberechtigter die Erreichbarkeitsanordnung einhalten muss. Das ist wichtig, da ansonsten es zu einer Leistungseinstellung kommen kann.

Anspruch auf Urlaub

Einen Anspruch auf Urlaub haben auch Hartz IV Beziehende. Allerdings werden seitens des Jobcenters keine Beihilfen gewรคhrt. Antrรคge auf Urlaubsbehilfen kรถnnen aber durchaus fรผr Familien in einigen Bundeslรคndern bei den Landesรคmter fรผr Soziales Unterstรผtzungsgelder beantragt werden.

Weiteres dazu erfahren Sie hier.

Antrag auf Ortsabwesenheit

Auch Hartz IV Beziehende mรผssen einmal abschalten und den Wohnort verlassen. Oder aber es bestehen familiรคre Grรผnde, weshalb man mehrere Tage oder Wochen nicht erreichbar ist.

Wer Hartz IV bezieht, unterliegt der EAO (Erreichbarkeitsanordnung) und hat keinen gesetzlichen Anspruch auf “Urlaub”. Will man dennoch aus den unterschiedlichsten Grรผnden weg, muss ein Antrag gestellt werden.

Eigentlich mรผssen Personen, die Hartz IV-Leistungen beziehen dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfรผgung stehen. So will es das Gesetz. Nichtsdestotrotz dรผrfen Leistungsberechtigte jรคhrlich insgesamt 6 Wochen in den Urlaub fahren, wovon aber lediglich 3 Wochen lang die Hartz IV-Zahlungen durch das Jobcenter weiter erfolgen. Das sollte beachtet werden!

Dieser Antrag kann in dieser Form gestellt werden:

Absender

Anschrift JobCenter
Datum

Antrag auf Ortsabwesenheit
BG-Nr.: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich/wir beabsichtige/n, mich/uns in der Zeit vom xx.xx.2022 bis zum xx.xx.2022 uรŸerhalb des in der Erreichbarkeitsanordnung definierten Zeit- und ortsnahen Bereiches aufzuhalten. Ich/Wir bitte/n Sie um entsprechende vorherige Zustimmung sowie um schriftliche Rรผckantwort bis zum xx.xx.20xx (10 Kalendertage), damit ich/wir entsprechend planen kann/kรถnnen.

Bei Ablehnung bitte ich, ebenfalls bis spรคtestens zum o. g. Datum, um einen schriftlich begrรผndeten Bescheid.

Mit freundlichen GrรผรŸen

{Unterschrift}

Achtung: Wer einen solchen Antrag NICHT stellt, muss mit einer Einstellung der Hartz-IV-Leistungen rechnen.