Seit Kurzem kursieren in Berlin neue Arbeitspapiere aus den laufenden Koalitionsverhandlungen, die vielen Rentenversicherten Sorge bereiten. Während noch vor wenigen Wochen kaum ein Politiker oder eine Politikerin offen über das Ende der „Rente mit 63“ sprach, tauchen nun konkretere Hinweise auf, dass die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte deutlich eingeschränkt oder gar abgeschafft werden könnte.
Wie ist dieser Sinneswandel zu erklären und was bedeutet das für all diejenigen, die sich auf den frühen Renteneintritt vorbereiten?
Inhaltsverzeichnis
Was ist die „Rente mit 63“?
Bereits seit einigen Jahren existiert in Deutschland die Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Diese Option richtet sich an sogenannte langjährig Versicherte, die – anders als jene mit 45 Beitragsjahren – ihre Altersrente mit Abschlägen in Anspruch nehmen können.
Viele Berufstätige haben ihre Lebensplanung darauf ausgerichtet, ab dem 63. Lebensjahr aus dem Arbeitsleben auszusteigen.
Zwar müssen sie gewisse Einbußen bei ihrer Rentenhöhe akzeptieren, doch verschafft ihnen diese Regelung die Flexibilität, den Ruhestand früher zu genießen, wenn die gesundheitliche oder persönliche Situation dies erfordert.
Was steht in den geleakten Papieren?
Unlängst gelangten Auszüge aus den Arbeitsgruppen der Verhandlungsteams an die Öffentlichkeit, die für Verunsicherung sorgen. Darin wird deutlich, dass die Unionsparteien (CDU/CSU) eine Anpassung der Regelaltersgrenzen fordern.
Diese Anpassung soll sich explizit an der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren orientieren. Aktuell erhalten Versicherte mit 45 Beitragsjahren ihre Rente ohne Abschläge, je nach Geburtsjahrgang zum Teil bereits vor dem 65. Lebensjahr.
Doch für alle, die nicht auf 45 Beitragsjahre kommen, sieht die Union eine Angleichung vor, sodass eine vorgezogene Rente mit 63 – ohne Schwerbehinderung – auf absehbare Zeit gar nicht mehr möglich sein könnte. Der Eintritt mit Abschlägen würde sich auf das 65. Lebensjahr verschieben.
Wie begründet die Union ihre Forderungen?
Bisher ist lediglich bekannt, dass es in den geleakten Textbausteinen um eine Neujustierung der Fristen und möglichen Abschläge bei früherem Renteneintritt geht. Dabei nennt die Union vor allem die Kosten für das Rentensystem und den demografischen Wandel als Gründe.
Höhere Lebenserwartungen, die steigende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern und im Vergleich dazu weniger junge Beitragszahlende werden ins Feld geführt, um die Notwendigkeit einer Reform zu begründen.
Hinzu kommt, dass die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat, die für einen vorzeitigen Rentenbeginn anfallen, laut Union möglicherweise neu kalkuliert werden sollen.
Welche Position vertritt die SPD?
Die Sozialdemokraten hatten sich im Wahlkampf und auch in früheren Koalitionsverträgen stets für die Fortführung der Rente mit 63 starkgemacht. Im letzten Sondierungspapier fand sich kein Hinweis darauf, dass die SPD die vorgezogene Rente in Frage stellen würde.
Ganz im Gegenteil haben Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten häufig betont, das Modell der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren – umgangssprachlich ebenfalls „Rente mit 63“ genannt, wenn man früh angefangen hat zu arbeiten – solle unberührt bleiben.
Auch in den nun bekannt gewordenen Papieren wird die Fortführung der Rente nach 45 Beitragsjahren offenbar nicht angetastet, was weiterhin eine Option für besonders langjährig Versicherte darstellt. Unklar ist jedoch, ob die SPD bei den Koalitionsverhandlungen Abstriche für diejenigen in Kauf nehmen wird, die weniger als 45 Jahre Beiträge nachweisen können.
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Welche Auswirkungen hätte eine Neuregelung auf künftige Rentner?
Sollte es tatsächlich zur Streichung oder deutlichen Einschränkung der Rente mit 63 mit Abschlägen kommen, wären vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der persönlichen Lebensplanung den Schritt in den Ruhestand früher wagen möchten.
Besonders jene, die nicht die erforderlichen 45 Beitragsjahre aufweisen können, um abschlagsfrei in Rente zu gehen, müssten sich auf eine Verlängerung ihrer Arbeitszeit einstellen oder gravierendere Abzüge hinnehmen.
Für viele, die in Erwartung dieser Rentenregelung vielleicht schon jetzt den Übergang in den Ruhestand planen, könnte eine solche Umstellung finanziell und organisatorisch problematisch werden.
Noch nichts endgültig entschieden
Bei Koalitionsverhandlungen handelt es sich um einen komplexen Kompromissprozess, in dem die Parteien ihre jeweiligen Ziele aushandeln. Die Arbeitspapiere aus den Untergruppen sind nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit einem endgültigen Ergebnis.
Erst wenn die Spitzen beider Parteien alle Themenbereiche verknüpfen und ein Gesamtpaket schnüren, wird klar sein, welche Rentenregelungen letztlich in den Koalitionsvertrag einfließen.
Ob die Unionsforderung nach einer Angleichung der Rentenaltersgrenzen Bestand hat oder ob die SPD dafür an anderer Stelle Zugeständnisse verlangt, ist momentan noch offen. Häufig ergeben sich in letzter Minute Einigungen, bei denen scheinbar feststehende Punkte wieder gestrichen oder entschärft werden.
Welche Perspektiven gibt es für zukünftige Rentnerinnen und Rentner?
Die politische Diskussion zeigt deutlich, dass ein höheres Renteneintrittsalter weiterhin eine Option für viele Akteure ist, um das Rentensystem zu stabilisieren.
Während die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren noch immer breit unterstützt wird, könnte es für andere Gruppen künftig schwieriger werden, früher in den Ruhestand zu gehen. Aus heutiger Sicht ist es daher ratsam, die persönliche Altersvorsorgeplanung auf ein sich veränderndes Rentensystem einzustellen.
Wer langfristig plant, sollte aktuelle Informationen verfolgen, möglichst früh und regelmäßig in die Rentenversicherung einzahlen und gegebenenfalls zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge treffen.
Wie geht es nun weiter?
In den kommenden Wochen werden sich die Verhandlungsteams von Union und SPD weiter um Kompromisse bemühen. Der genaue Text des Koalitionsvertrags wird erst nach Abschluss aller Fachrunden und einer finalen Abstimmung der Parteispitzen feststehen.
Solange bleibt die Unsicherheit für diejenigen bestehen, die ihren früheren Rentenbeginn mit Abschlägen einplanen. Wenn schließlich Klarheit herrscht, werden Sozialverbände, Rentenexperten und Medien gemeinsam auswerten, welche Regelungen umgesetzt werden und wann sie greifen. Bis dahin ist Vorsicht geboten, voreilige Schlüsse zu ziehen oder weitreichende Entscheidungen ausschließlich auf Basis von Gerüchten oder Teilauszügen zu treffen.
Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf aus den Arbeitsgruppen zeigt auf ein zentrales Streitthema der Rentenpolitik. Gerade erst hatte die SPD beruhigt, an der Rente mit 63 werde sich nichts Wesentliches ändern.
Nun scheint die Union entschlossen, unter dem Druck des demografischen Wandels und zur finanziellen Sicherung des Rentensystems eine schrittweise Verschiebung nach hinten zu erreichen.
Ob die Rente mit 63 in ihrer bisherigen Form tatsächlich vor dem Aus steht, entscheidet sich erst im großen politischen Gesamtpaket. Dennoch zeigt der aktuelle Diskussionsstand, in welche Richtung es geht.
Jeder, der über den frühen Ruhestand nachdenkt, tut gut daran, diese Entwicklungen weiter zu verfolgen und gegebenenfalls mit fachkundigem Rat zu prüfen, was das für die eigene Zukunft bedeutet. Hilfe dabei bieten u.a. Sozialverbände und Rentenexperten.