Job nach Bürgergeld: Wann wird der Rundfunkbeitrag (GEZ) fällig?

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Wenn Sie Bürgergeld und andere Sozialleistungen beziehen, dann können Sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Was passiert aber, wenn Sie in Arbeit kommen und nicht mehr von Sozialleistungen abhängig sind? Müssen Sie dann sofort wieder die Rundfunkgebühren zahlen?

Rundfunkgebühren beziehen sich auf den Haushalt

Die Rundfunkgebühren werden nicht mehr nach Personen berechnet, sondern auf den Haushalt bezogen. Pro Haushalt wird also einmal abgerechnet, um den öffentlichen Rundfunk zu finanzieren.

Befreiung von der Beitragspflicht

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen wie Bürgergeld beziehen, können Sie sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Sie erhalten zusammen mit Ihrem Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Sender.

Dann können Sie innerhalb von zwei Monaten den Antrag auf Befreiung stellen, und die Befreiung beginnt mit dem Beginn der Sozialleistung. Kommt der Antrag zu spät bei den Rundfunkanstalten an, dann gilt die Befreiung erst im Folgemonat nach Eingang des Antrags.

Wie lange gilt die Befreiung?

Die Befreiung gilt für die Zeit, in der Sie die entsprechende Sozialleistung erhalten. Bürgergeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für dieses Jahr gilt dann auch die Befreiung, und wenn Sie danach weiter Bürgergeld beziehen, müssen Sie einen neuen Beitrag stellen.

Vorzeitiges Ende der Bezüge

Wenn Sie in Erwerbsarbeit kommen, und deshalb der Anspruch auf die Sozialleistung entfällt, dann gibt es auch keinen Anspruch mehr auf Befreiung von den Rundfunkgebühren. Dies können Sie der Rundfunkbehörde auf einem Online-Formular mitteilen.

Zu dieser Mitteilung sind Sie gegenüber der zuständigen Landesrundfunkanstalt oder dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio verpflichtet.

Gibt es eine Anmeldefrist?

Beim Rundfunkbeitrag gibt es keine Anmeldefrist, zum Beispiel beim Umzug in eine neue Wohnung oder bei einem neuen Arbeitsvertrag.

Aber Sie müssen den fälligen Rundfunkbeitrag nachzahlen. Und das gilt ab dem Datum, ab dem Sie keine Sozialleistungen mehr erhalten, die die Befreiung rechtfertigten.

Befreiung trotz Job?

Was ist aber, wenn Sie zwar kein Bürgergeld mehr bekommen, weil Sie einen Job gefunden haben, trotzdem aber nur wenig Geld zum Leben bleibt? Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber ein zu geringes Einkommen hat, kann eine Befreiung wegen eines Härtefalls beantragen.

Das ist möglich, wenn die Einkünfte pro Monat nicht mehr als 18,36 Euro über dem Regelsatz liegen.

Ihre Befreiung von den Gebühren läuft dann, wenn Sie vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld bezogen, nicht einfach weiter, sondern Sie müssen einen neuen Antrag auf Befreiung stellen.

Was bedeutet das in der Praxis?

Nehmen wir an, Ihr Antrag auf Bürgergeld wurde für ein Jahr bewilligt, und Sie haben sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Die Befreiung läuft jetzt für ein Jahr. Nach acht Monaten finden Sie eine neue Beschäftigung und bekommen kein Bürgergeld mehr.

Weder Ihr Arbeitgeber noch das Jobcenter verständigt sich mit dem Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie selbst stellen den Antrag auf Befreiung, und Sie selbst sind verpflichtet, dem Beitragsservice mitzuteilen, wenn die Grundlage der Befreiung nicht mehr vorhanden ist.

Der Meldedatenabgleich

Die Einwohner­melde­ämter übermitteln dem Beitragsservice Melde­daten, wenn sich bei voll­jährigen Ein­wohnern Daten geändert haben, sowohl bundesweit wie auch anlassbezogen.

Zu diesen Daten gehören Vor- und Familien­name, Familien­stand, Geburts­datum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Ein­zugs in eine neue Wohnung. Ihr Einkommen und die Frage, ob Sie Sozialleistungen beziehen, fallen nicht unter die übermittelten Daten.

Wird der Beitragsservice selbst aktiv?

Der Beitragsservice selbst wird bei dieser auf zwölf Monate befristeten Befreiung in der Regel nicht proaktiv handeln und während dieser Zeit nachprüfen, ob sich Ihre Situation geändert hat. Wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen, den geänderten Status mitzuteilen, dann besteht die Befreiung vermutlich bis zu dem ursprünglich festgesetzten Ende.

Wenn Sie es darauf ankommen lassen wollen, dann müssen Sie allerdings folgendes wissen: Sie sind verpflichtet, umfangreich Auskunft über die für die Beitragspflicht erheblichen Daten zu geben. Wenn Sie absichtlich oder aus Fahrlässigkeit nicht zahlen, dann wird das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Was passiert bei Nichtzahlen?

Wenn Sie die Zahlung Ihres Rundfunkbeitrags versäumt haben und Ihr Beitragskonto somit in einen Zahlungsrückstand geraten ist, wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der Beitragsschuld fällig, mindestens aber acht Euro.