Das Bürgergeld ist keine automatische Leistung, die jeder und jede erhält, weil er oder sie einen Anspruch darauf hat. Laut § 37 Abs. 1 SGB II gibt es Bürgergeld nur, wenn die potenziellen Empfänger einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben.
Dabei spielt es keine Rolle, ob jemand einen Anspruch auf Bürgergeld hat (aufgrund eines geringen oder gar keinen Einkommens): Um das zu erhalten, was ihm oder ihr zusteht, muss er oder sie einen Antrag stellen.
Inhaltsverzeichnis
Wie stellen Sie den Antrag auf Bürgergeld?
Um einen Antrag zu stellen gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können ihn bei einem Termin beim Jobcenter persönlich stellen. Sie können de Antrag auch per Post oder per Email an das zuständige Jobcenter schicken.
Sogar telefonisch können Sie den Antrag stellen oder online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Wichtig ist nicht, auf welche dieser Arten Sie den Antrag stellen – sondern dass Sie ihn stellen.
Sind Bürgergeld-Zahlungen rückwirkend möglich?
Was ist aber mit Betroffenen, die erst Monate später merken, dass Sie ein Recht auf Bürgergeld haben? Oder Sie haben beim verschickten Antrag eine falsche Adresse angegeben, und er ist nicht beim Jobcenter angekommen? Oder Sie haben ihn beim Jobcenter eingereicht, und dort ist er verschwunden?
Auch hier gilt: Bürgergeld wird erst nach einem gestellten Antrag und für die Zeit nach dem Stellen des Antrags ausgezahlt. Es gibt rückwirkend kein Bürgergeld – jedenfalls nicht über den ersten Tag des Monats hinaus, in dem der der Antrag gestellt wurde.
Gibt es Rechtswege, um eine rückwirkende Zahlung zu erwirken?
Auf dem Rechtsweg können Sie keine rückwirkende Zahlung des Bürgergeldes über den ersten Tag des Monats hinaus erwirken, in dem der Antrag gestellt wurde. Das Gesetz schreibt vor, dass es keine rückwirkenden Zahlungen gibt.
So steht es in Artikel 37 Absatz 2 des Bürgerrechtsgesetzes. Es lohnt sich also nicht, den Rechtsweg zu beschreiten, denn das Gesetz ist hier eindeutig.
Rückwirkend für den Monat
Für den Monat, in dem Sie den Antrag stellen, haben Sie dagegen Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung. Wenn Sie also beispielsweise am 15. August einen Antrag auf Bürgergeld stellen und das Jobcenter diesen anerkennt, erhalten Sie das Bürgergeld für den gesamten Monat August.
Fehlerquellen vermeiden
Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie einen Antrag gestellt haben, dieser aber vermeintlich oder tatsächlich nicht beim Jobcenter angekommen ist. Dieses Risiko können Sie verringern, indem Sie entsprechende Fehlerquellen überprüfen. So kann es zum Beispiel sein, dass Sie vergessen haben, eine E-Mail zu versenden oder dass die E-Mail nicht versendet wurde, weil die Internetverbindung unterbrochen war.
Es ist auch möglich, dass Ihre Datei ein Format hat, das das Programm des Jobcenters nicht akzeptiert, oder dass Ihre E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist.
In diesem Fall sollten Sie nach dem Versenden überprüfen, ob die E-Mail versendet wurde und angekommen ist. Um ganz sicher zu gehen, können Sie auch Ihre eigene Email als Empfänger in BCC setzen.
Dann erhalten auch Sie die E-Mail und können im Fall der Fälle nachweisen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Sie können auch einige Stunden nach dem Versenden beim Jobcenter anrufen und nachfragen, ob die Email angekommen ist.
Briefe per Einschreiben
Auch wenn es mehr Porto kostet: Ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter in Briefform sollte unbedingt per Einschreiben verschickt werden. Ein Einschreiben mit Unterschrift ist noch sicherer als ein Einwurfeinschreiben.
Außerdem sollten Sie den abgeschickten Antrag kopieren. Wenn der Fehler nicht bei Ihnen, sondern beim Jobcenter liegt, können Sie das nachweisen.
Persönlich mit Zeugen
Manche finden es subjektiv am sichersten, den Antrag persönlich beim Jobcenter einzureichen. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit, die bezeugen kann, dass Sie den Antrag pünktlich eingereicht haben. Sie können die Pünktlichkeit auch fotografieren.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.