Der Mythos, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kurz vor dem Renteneintritt kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, hรคlt sich hartnรคckig. Doch was steckt dahinter?
Ein genauer Blick auf die gesetzlichen Regelungen zeigt schnell: Dieses Gerรผcht hat keinen realen Hintergrund. Entgegen der Annahme, in den letzten zwei Jahren wรผrden Betroffene komplett ohne Leistungen dastehen, sind bestimmte Kriterien entscheidend dafรผr, ob Arbeitslosengeld flieรt oder nicht.
Warum gibt es dieses Gerรผcht รผberhaupt?
Die Vermutung, dass in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, rรผhrt vor allem von den Sonderregelungen rund um die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte her. Hierbei kรถnnen Versicherte โ unter bestimmten Voraussetzungen โ ohne Abschlรคge bis zu zwei Jahre vor der regulรคren Altersgrenze in Rente gehen, wenn sie eine Wartezeit von 45 Jahren erfรผllen.
Allerdings werden die letzten zwei Jahre Arbeitslosengeldbezug vor Beginn dieser Rentenart nicht auf die 45 Jahre angerechnet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass den Betroffenen in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wรผrde. Vielmehr gilt lediglich, dass dieser Zeitraum nicht als beitragswirksame Zeit fรผr die 45-jรคhrige Wartezeit berรผcksichtigt wird.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld โ und wann nicht?
Der Bezug von Arbeitslosengeld ist in Deutschland gesetzlich geregelt und grundsรคtzlich an drei wesentliche Voraussetzungen geknรผpft:
- Vorherige Beitragszahlung: Wer mindestens zwรถlf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben.
- Unverschuldeter Jobverlust: Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job nicht mutwillig oder grob fahrlรคssig aufs Spiel gesetzt haben dรผrfen. Sonst kann eine sogenannte Sperrzeit entstehen, in der bis zu zwรถlf Wochen lang kein Anspruch auf Geld besteht.
- Meldepflicht und aktive Arbeitssuche: Man muss sich arbeitslos melden und den Vermittlungsbemรผhungen der Arbeitsagentur zur Verfรผgung stehen.
Diese Kriterien gelten unabhรคngig davon, ob sich jemand nun in den letzten zwei Jahren vor der Rente befindet oder nicht. Ein spezielles Verbot, kurz vor der Rente kein Arbeitslosengeld zu erhalten, ist im deutschen Recht schlicht nicht vorgesehen.
Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte
Die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte ermรถglicht es, bereits mit 63 Jahren โ je nach Geburtsjahr auch etwas spรคter โ abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Kernbedingung hierfรผr ist die angesprochene Wartezeit von 45 Jahren. Dazu zรคhlen verschiedene Versicherungszeiten, zum Beispiel:
- Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Beschรคftigung
- Zeiten der Kindererziehung (unter bestimmten Bedingungen)
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld (aber eben nicht in den letzten zwei Jahren unmittelbar vor Beginn dieser Rente)
Genau dieser letzte Punkt sorgt hรคufig fรผr Missverstรคndnisse. Wรคhrend in der Theorie fast alle Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs auf die 45 Jahre angerechnet werden, werden die letzten 24 Monate vor Rentenbeginn (bei Bezug von Arbeitslosengeld) nicht berรผcksichtigt.
Dies fรผhrt bei vielen Versicherten zu der Annahme, es gรคbe in dieser Phase gar keine Leistungen. Faktisch erhรคlt man jedoch sehr wohl Arbeitslosengeld, nur die Anrechnung fรผr die Rente entfรคllt.
Was passiert bei anderen vorgezogenen Rentenarten?
Neben der Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte gibt es weitere Mรถglichkeiten, frรผher in Rente zu gehen. Auch hierbei kann es zu Irritationen รผber das Arbeitslosengeld kommen. Die wichtigsten Varianten sind:
- Altersrente bei Schwerbehinderung
- Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte (nach 35 Beitragsjahren)
Bei diesen Rentenarten brauchen Betroffene eine 35-jรคhrige Versicherungszeit. Anders als bei den 45 Jahren fรผr besonders langjรคhrig Versicherte werden in diesem Fall alle Phasen des Arbeitslosengeldbezugs angerechnet โ auch unmittelbar vor dem Rentenbeginn.
Wie lรคsst sich die 45-jรคhrige Wartezeit doch noch erfรผllen?
Wer kurz vor dem Erreichen der 45 Jahre Arbeitslosigkeit bezieht und deshalb um die abschlagsfreie Rente bangt, ist nicht automatisch dazu gezwungen, auf die vorzeitige Altersrente zu verzichten oder Abschlรคge in Kauf zu nehmen.
So kรถnnen beispielsweise freiwillige Beitrรคge in die Rentenversicherung oder kurzfristige Beschรคftigungen โ bei denen Beitrรคge gezahlt werden โ dazu beitragen, die fehlenden Monate zu fรผllen.
Auf diese Weise kรถnnen Versicherte sicherstellen, dass sie trotz einer Phase des Arbeitslosengeldbezugs die notwendige Wartezeit erfรผllen. Welche Maรnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, lรคsst sich am besten gemeinsam mit einer kompetenten Beratungsstelle โ wie etwa den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder einem Sozialverband โ klรคren.
Was passiert mit den Rentenbeitrรคgen wรคhrend der Arbeitslosigkeit?
Viele Beschรคftigte sind sich unsicher, ob wรคhrend der Arbeitslosigkeit รผberhaupt noch Beitrรคge in die Rentenversicherung flieรen.
Auch hierbei gibt es eine klare Regelung: Die Bundesagentur fรผr Arbeit zahlt wรคhrend des Bezugs von Arbeitslosengeld I Rentenbeitrรคge fรผr die versicherte Person ein. Diese Beitrรคge wirken sich auf die spรคtere Rentenhรถhe zwar meist in geringerem Umfang aus als eine Vollzeitbeschรคftigung, aber sie sorgen dennoch dafรผr, dass Versicherungszeiten weiterlaufen.
Gerade wenn jemand kurz vor der Rente steht und arbeitslos wird, ist dies eine wichtige Info: Die Rente wรคchst zwar eventuell etwas langsamer als in einem voll finanzierten Job, doch man bleibt weiterhin im System. Das Gerรผcht, in den letzten Jahren โaus dem System zu fallenโ, entbehrt also ebenfalls jeder Grundlage.
Wie geht man am besten vor, wenn man kurz vor der Rente arbeitslos wird?
Wer wenige Jahre vor dem regulรคren Rentenbeginn arbeitslos wird, sollte mรถglichst frรผhzeitig seine individuelle Situation prรผfen lassen und sich beraten lassen. Anlaufstellen sind hier unter anderem:
- Die Arbeitsagentur: Ansprechpartner fรผr Fragen zum Arbeitslosengeld sowie zu mรถglichen Sperrzeiten.
- Die Deutsche Rentenversicherung: Beratungsstellen geben Auskunft รผber Rentenansprรผche, Anrechnungszeiten und wichtige Fristen.
- Sozialverbรคnde oder Gewerkschaften: Kรถnnen hรคufig ebenfalls kompetent beraten, besonders wenn es um Detailfragen oder die Durchsetzung von Ansprรผchen geht.
Bereits mit konkreten Informationen รผber den eigenen Versicherungsverlauf im Gepรคck kann man besser entscheiden, obund wann sich die verschiedenen vorgezogenen Rentenarten lohnen und wie sich die notwendige Wartezeit am besten erfรผllt.
Kein Gesetz verbietet Arbeitslosengeld vor der Rente
Das hartnรคckige Gerรผcht, dass kurz vor der Rente kein Arbeitslosengeld ausgezahlt werde, ist schlicht falsch. Vielmehr hรคngt der Leistungsanspruch davon ab, ob man:
- ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat,
- unverschuldet arbeitslos wurde
- und sich rechtzeitig arbeitslos meldet.
Wer diese Bedingungen erfรผllt, erhรคlt Arbeitslosengeld โ egal, ob noch Monate oder nur wenige Wochen bis zur Rente bleiben. Die verbreitete Annahme eines โArbeitslosengeld-Verbotsโ in den letzten zwei Jahren lรคsst sich insbesondere auf die Sonderregelung fรผr die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte zurรผckfรผhren:
Hier werden die letzten 24 Monate eines etwaigen Arbeitslosengeldbezugs nicht auf die 45-jรคhrige Wartezeit angerechnet. Geld gibt es trotzdem.
Wer sich eingehender damit beschรคftigen will, wie sich die Zeit bis zum abschlagsfreien Renteneintritt optimal รผberbrรผcken lรคsst und welche Maรnahmen mรถglich sind, sollte sich unbedingt beraten lassen. Nur so lassen sich Fehleinschรคtzungen vermeiden und die bestmรถglichen Entscheidungen fรผr den reibungslosen รbergang in den Ruhestand treffen.
- รber den Autor
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.