Krankengeld trotz Rente: Wie funktioniert das und worauf sollten Rentnerinnen und Rentner achten?
Wer nach Erreichen der Altersgrenze noch berufstätig ist, hat häufig Fragen zum Thema Krankengeld. Insbesondere, wenn bereits eine Altersvollrente bezogen wird, kann sich bei länger andauernder Krankheit eine finanzielle Lücke auftun. Doch es gibt eine wenig bekannte Möglichkeit, diesen Engpass zu verhindern: die sogenannte 99,99-prozentige Teilrente.
Inhaltsverzeichnis
Welche gesetzlichen Regelungen erschweren den Erhalt von Krankengeld im Rentenalter?
Sobald eine Person eine Altersvollrente bezieht, entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Krankengeld. Zu Beginn einer Erkrankung ändert sich zunächst nichts. Für die ersten sechs Wochen einer Krankheit läuft die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber regulär weiter.
Ab der siebten Woche übernimmt normalerweise die Krankenkasse mit dem Krankengeld. Genau hier liegt das Problem für Rentenbezieherinnen und -bezieher: Wer eine Altersvollrente erhält, hat im Krankheitsfall keinen Anspruch mehr auf diese Leistung.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass mit Bezug der regulären Altersvollrente die Finanzierung des Lebensunterhalts nicht zusätzlich durch das Krankengeld erfolgen soll. Wer sich auf das Einkommen aus seiner Arbeitstätigkeit jedoch fest verlassen hat und über die reine Rente hinaus Geld benötigt, kann im Krankheitsfall schnell vor einem finanziellen Engpass stehen.
Warum kann eine Teilrente den Anspruch auf Krankengeld sichern?
Eine zentrale Ausnahmeregelung betrifft Personen, die sich für eine Teilrente entschieden haben. Wer anstelle einer Altersvollrente eine Altersteilrente bezieht, besitzt weiterhin einen Anspruch auf Krankengeld, sogar über die sonst übliche Regelaltersgrenze hinaus. Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Fall zwischen Voll- und Teilrentenbezug: Der Status als Teilrentner oder Teilrentnerin ermöglicht es der Krankenkasse, im Fall einer längeren Krankheit Krankengeld zu zahlen.
Eine besonders interessante Variante ist dabei die 99,99-prozentige Teilrente. Rentnerinnen und Rentner verzichten dabei nur auf einen verschwindend geringen Anteil ihrer monatlichen Rente. Bei einem Beispielbetrag von 1700 Euro brutto wären das lediglich 17 Cent monatlich. Diese minimale Reduzierung der Rente kann den Krankengeldanspruch dauerhaft erhalten.
Wie erfolgt der Wechsel zur 99,99-prozentigen Teilrente?
Wer die Teilrente beantragen möchte, kann dies mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Rentenversicherung erledigen. Darin wird lediglich formuliert, dass ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Rente als 99,99-prozentige Teilrente bezogen werden soll. Gesetzlich geregelt ist, dass sich die Teilrente auf den Monat nach Antragsstellung erstreckt.
Bei einer Antragstellung im Oktober beginnt der Teilrentenbezug folglich ab November. Ebenso einfach ist der spätere Wechsel zurück in die Vollrente. Hier reicht ein erneutes Schreiben, in dem die Wiedereinsetzung in die volle Altersrente beantragt wird.
Wichtig ist, dass die Teilrente bereits ab dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Wenn die Arbeitsunfähigkeit schon eingetreten ist und erst dann die Umwandlung in eine Teilrente beantragt wird, gilt der Anspruch auf Krankengeld nicht rückwirkend. Wer also plant, die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall sicherzustellen, sollte sich frühzeitig um den Teilrentenstatus kümmern.
Welche Zusatzkosten entstehen durch den Status als Teilrentner?
Mit dem Teilrentenbezug ändern sich auch die Beitragssätze zur Krankenversicherung. Wer eine Altersvollrente erhält, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent. Für Teilrentnerinnen und Teilrentner gilt hingegen der reguläre Satz von 14,6 Prozent.
Der Unterschied von 0,6 Prozentpunkten wird jedoch zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, sodass unter dem Strich eine Mehrbelastung von 0,3 Prozent für Beschäftigte entsteht. Bei einem Bruttogehalt von 3000 Euro monatlich entspricht das rund 9 Euro zusätzlich an Krankenkassenbeiträgen. Dieser Betrag kann sich aber lohnen, wenn man bedenkt, dass ein finanzielles Risiko bei längerer Krankheit abgedeckt wird.
Welche Nachteile können sich aus der Teilrente ergeben?
Über die leicht erhöhten Krankenkassenbeiträge hinaus ist der Verzicht auf 0,01 Prozent der Rente in der Regel verschwindend gering und dürfte für die meisten kaum ins Gewicht fallen. Dennoch sollte man folgende Überlegung anstellen:
Wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente erhält, muss vor einer Umstellung auf Teilrente prüfen, ob und in welcher Weise sich die Teilrente auf den Bezug der Betriebsrente auswirkt. In manchen Betriebsrentenverträgen können Sonderklauseln existieren, die bei Teilrentnerinnen und Teilrentnern eine andere Regelung oder sogar Abzüge vorsehen.
Für wen lohnt sich die 99,99-prozentige Teilrente?
Die Entscheidung für oder gegen die Teilrente ist eine individuelle Abwägung. Wer trotz Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin berufstätig ist und seinen Lebensstandard zum Teil von diesem Einkommen abhängig macht, profitiert im Krankheitsfall erheblich vom erhaltenen Krankengeldanspruch. Die zusätzlichen Kosten durch den regulären Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse sind meist überschaubar.
Wer jedoch nur geringe Einkünfte aus der Berufstätigkeit erzielt und keine Sorge hat, bei einer Krankheit auf finanzielle Engpässe zu stoßen, könnte sich ebenso gegen einen Wechsel in die Teilrente entscheiden. Hier ist eine persönliche Beratung, gegebenenfalls mit Blick auf eventuelle Betriebsrentenansprüche und die Gesamtrentenhöhe, sinnvoll.
Welche Schritte sind zu empfehlen?
Es ist ratsam, sich frühzeitig zu informieren und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wer sich absichern will, sollte die Teilrente vor Eintritt einer längeren Arbeitsunfähigkeit beantragen. So wird garantiert, dass der Krankengeldanspruch im Ernstfall greift. Auch ein Gespräch mit der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle kann helfen, alle individuellen Aspekte zu berücksichtigen.
Wer schließlich den Schritt zur 99,99-prozentigen Teilrente geht, verzichtet zwar auf einen minimalen Teil seiner Rente, erhält dafür jedoch eine wichtige finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Diese Entscheidung kann dazu beitragen, den Übergang zwischen Arbeit und endgültigem Ruhestand flexibler und sicherer zu gestalten.