Krankengeld beziehen und trotzdem einen Minijob ausüben

Lesedauer 2 Minuten

Krankengeld gibt es für bis zu 72 Wochen, wenn Betroffene weiterhin krankgeschrieben sind, der Arbeitgeber aber nach sechs Wochen den Lohn nicht weiter zahlt. Das Krankengeld ist daran gebunden, dass die Betroffenen ihrer Berufstätigkeit in der Zeit nicht nachgehen, in der die Kasse zahlt.

Wie sieht das jetzt bei einem Minijob aus, den die Betroffenen zusätzlich zu ihrem Hauptberuf ausüben? Dürfen Sie in diesem tätig sein, während Sie Krankengeld beziehen oder erlischt damit der Anspruch auf diese Leistung?

Mit Krankengeld finanziell schlechter gestellt

Im Unterschied zu den sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber den vollen Lohn weiterzahlt, liegt das Krankengeld nur noch bei maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Sie haben also in jedem Fall einen finanziellen Verlust von mindestens zehn Prozent des monatlichen Einkommens.

Mit einem Minijob könnten Sie diese Lücke kompensieren. Geht das aber, ohne dass die Krankenkasse sich weigert, zu zahlen?

Krankschreibung bezieht sich auf den Hauptberuf

Wenn Sie medizinisch krankgeschrieben werden, gilt dies in der Regel für ihren Hauptberuf. Wenn Sie einem bestehenden Nebenjob auch bei Krankschreibung nachgehen können, ohne dass ihre Gesundheit leidet, dann gilt dies auch bei Krankengeld.

Krankenkasse kann Krankengeld nicht generell verweigern

Rechtlich relativ sicher ist es, wenn Sie den Minijob bereits vor dem Bezug des Krankengeldes ausübten, und dies auch während Sie im Hauptberuf krankgeschrieben waren. Ihre Situation hat sich nicht geändert, weil die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in das Krankengeld der Versicherung übergeht.

Die Krankenkasse hat hier erst einmal keine Handhabe, Krankengeld zu verweigern, weil Sie weiter dem Minijob nachgehen. Generell gilt das auch, wenn Sie während des Krankengeldbezugs einen neuen Minijob aufnehmen.

Krankenkassen schauen genau hin

Krankenkassen sind beim langfristigen Auszahlen von Krankengeld allerdings nicht großzügig, sondern schauen genau hin, denn das Krankengeld kostet sie eine Menge. Besonders, wenn Sie einen Minijob ausüben, der in Richtung ihres Hauptjobs geht, wird die Krankenkasse diesen wahrscheinlich kritisch beäugen.

Nehmen wir zum Beispiel an, Sie arbeiten im Hauptberuf als Handwerker, sind krankgeschrieben und im Minijob auf dem Bau tätig. Oder Sie sind krankgeschrieben wegen einer allgemeinen Angststörung, arbeiten im Minijob jedoch als Event-Veranstalter.

Krankheit könnte infrage gestellt werden

Dann könnte die Krankenkasse sogar generell infrage stellen, ob Sie überhaupt arbeitsunfähig sind.

Die Versicherung könnte eine Überprüfung ihrer Arbeitsfähigkeit im Hauptberuf verlangen oder eine Wiedereingliederung vorschlagen (zum Beispiel nach dem Hamburger Modell, mit anfangs reduzierter und später gesteigerter Stundenzahl).

Sicherer stehen Sie da, wenn Sie als Minijob eine Beschäftigung ausüben, die mit der Krankschreibung im Hauptberuf nur wenig zu tun hat, und zum Beispiel ohne Belastung im Homeoffice geleistet werden kann.

Minijob ja oder nein?

Krankengeld-Bezieher dürfen also während des Bezugs von Krankengeld einen Minijob ausüben und können sich damit finanziell entlasten. Sie sollten sich dabei jedoch, am besten durch individuelle Beratung bei Sozialverbänden oder Gewerkschaften, absichern, um möglichen Ärger mit der Krankenkasse zu vermeiden.