Krankenkasse stellt Ultimatum – Sonst kein Krankengeld

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Was kann man tun, wenn man nach lรคngerer Krankheit von der Krankenkasse plรถtzlich aufgefordert wird, innerhalb kurzer Zeit einen Facharzt aufzusuchen? Darf sie diese Forderung รผberhaupt stellen?
Dieser Fall kommt nicht selten vor und hรคufig reagieren Betroffene aus Unwissen falsch.

Krankengeld bei psychischer Erkrankung: Ein Fallbeispiel

Eine Versicherte aus Nordrhein-Westfalen war wegen einer psychischen Erkrankung bereits lรคngere Zeit krankgeschrieben. Ihr Arbeitsverhรคltnis ruht vorรผbergehend, sie erhรคlt Krankengeld. Eines Tages verlangte ihre Krankenkasse, dass sie innerhalb von 14 Tagen einen Termin beim Psychologen oder Psychiater vereinbaren sollte.

Geschehe dies nicht, werde das Krankengeld eingestellt. Diese Ankรผndigung lรถste groรŸe Verunsicherung aus und wirft natรผrlich die Frage auf: Darf die Krankenkasse รผberhaupt ein solches Ultimatum setzen?

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Dรผrfen Krankenkassen ein Ultimatum setzen?

Grundsรคtzlich haben Krankenkassen das Recht, die medizinische Versorgung ihrer Versicherten zu รผberprรผfen. Wer lรคngere Zeit Krankengeld bezieht, muss regelmรครŸig รคrztlich bescheinigen lassen, dass weiterhin Arbeitsunfรคhigkeit besteht.

Diese Punkte sind dabei wichtig:

  1. Fachรคrztliche Behandlung: Bei bestimmten Krankheitsbildern (z. B. psychische Erkrankungen) ist es sinnvoll und in vielen Fรคllen notwendig, zusรคtzlich zum Hausarzt einen Spezialisten zu konsultieren.
  2. Fortlaufende Krankschreibung: Die Auszahlung des Krankengeldes ist an aktuelle und korrekte Arbeitsunfรคhigkeitsbescheinigungen geknรผpft.

In der Praxis lรคuft das Vorgehen der Krankenkasse allerdings meist anders, als es im oben genannten Fall geschildert wird. Hรคufig kontaktiert sie zunรคchst den behandelnden Hausarzt, um zu klรคren, warum keine fachรคrztliche Behandlung eingeleitet wurde.

Erst wenn nach einer bestimmten Zeit (oft drei bis sechs Monate nach Krankheitsbeginn) noch immer kein Spezialist involviert ist, kommt es vermehrt zu Nachfragen oder Aufforderungen seitens der Krankenkasse.

Warum drรคngen Krankenkassen auf eine fachรคrztliche Behandlung?

Krankenkassen sind daran interessiert, den Genesungsverlauf zu begleiten und zu steuern, um lรคngere Ausfรคlle und damit verbundene zusรคtzliche Kosten zu vermeiden. Bei chronischen oder schwerwiegenden Erkrankungen wird angenommen, dass eine spezialisierte Behandlung den Heilungsprozess beschleunigt und zugleich fundierte Gutachten erstellt.

Davon profitieren Betroffene sowohl durch ein besseres Verstรคndnis ihres Krankheitsbildes als auch durch gezieltere Therapieempfehlungen und eine klarere Prognose รผber Dauer und Verlauf der Arbeitsunfรคhigkeit. Ebenso belegt eine fachรคrztliche Diagnose gegenรผber der Krankenkasse, dass eine tatsรคchliche Arbeitsunfรคhigkeit fortbesteht.

Fehlt dieser Nachweis, entsteht hรคufig der Verdacht, dass die Erkrankung womรถglich weniger gravierend ist, als sie erscheint.

Rolle des Medizinischen Dienstes (MDK) bei Langzeiterkrankungen

Sobald Zweifel an der Notwendigkeit fortlaufender Krankschreibungen oder an der Art der Behandlung aufkommen, beauftragen viele Krankenkassen den Medizinischen Dienst (MDK). Dieser prรผft die Aktenlage und entscheidet, ob:

  1. Weiterhin eine Arbeitsunfรคhigkeit vorliegt.
  2. Fachรคrztliche Befunde fehlen oder nachgereicht werden sollten.
  3. Die Versicherten mรถglicherweise wieder arbeitsfรคhig sind.

Falls der MDK (in Absprache mit der Krankenkasse) zum Schluss kommt, dass keine ausreichende fachรคrztliche Betreuung oder kein klarer Therapieplan existiert, kann es zur Ankรผndigung eines Krankengeld-Stopps kommen. Betroffene werden dann schriftlich aufgefordert, sich wahlweise arbeitslos zu melden oder bestimmte รคrztliche MaรŸnahmen einzuleiten.

Was tun bei drohendem Krankengeld-Stopp?

Erhรคlt man ein Schreiben, in dem die Krankenkasse die Einstellung der Leistung ankรผndigt, sollte man umgehend reagieren. Droht der Krankengeldbezug zu enden, ist es ratsam, vorsorglich Arbeitslosengeld bei der Agentur fรผr Arbeit zu beantragen, um nicht plรถtzlich ohne finanzielle Mittel dazustehen.

Dieser Schritt bedeutet nicht zwingend, dass man arbeitsfรคhig ist, sondern dient als Absicherung fรผr den Fall, dass die Krankenkasse die Zahlung tatsรคchlich einstellt. Um weiterhin Krankengeld zu erhalten, sollte man zudem aussagekrรคftige Befundberichte von Haus- und Fachรคrzten anfordern, die den Gesundheitszustand sowie die Notwendigkeit einer fortdauernden Arbeitsunfรคhigkeit belegen.

Bei langwierigen Beschwerden ist es wichtig, einen Spezialisten hinzuzuziehen: Wer lediglich vom Hausarzt krankgeschrieben ist, riskiert, dass die Krankenkasse den Krankheitsverlauf anzweifelt. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen empfehlen sich Psychologen oder Psychiater, um das Krankheitsbild fundiert zu erfassen und die fortbestehende Arbeitsunfรคhigkeit nachzuweisen.

Wie lรคsst sich ein Ultimatum der Krankenkasse vermeiden?

Damit es gar nicht erst zur Androhung einer Leistungseinstellung kommt, ist eine frรผhzeitige und nachvollziehbare Behandlung durch Fachรคrzte sinnvoll. Bei chronischen oder andauernden Erkrankungen sollten Betroffene folgende Punkte beachten:

  • Frรผhzeitige รœberweisung
    Wenn die Diagnose gestellt ist, sollte der Hausarzt zeitnah an einen entsprechenden Spezialisten รผberweisen.
  • RegelmรครŸige Dokumentation
    Alle Befunde, Berichte und Krankschreibungen sollten lรผckenlos dokumentiert werden.
  • Offene Kommunikation
    Falls die Krankenkasse Nachfragen hat, hilft eine transparente Kommunikation, Missverstรคndnisse zu vermeiden.