Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich 2025 einiges, und das bedeutet höhere Kosten für die Versicherten. Besser sieht es bei den Pflegeleistungen aus, denn diese steigen im nächsten Jahr.
Wir zeigen, welche Beiträge die Krankenkassen erhöhen, und was Sie unternehmen können, um bares Geld zu sparen.
Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erhöhen im nächsten Jahr ihre Zusatzbeiträge, durchschnittlich um 0,8 Prozent. Dieser Durchschnitt ist eine rechnerische Größe, die aus mehreren Faktoren ermittelt wird. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Jahresausgaben der gesetzlichen Krankenkassen und den prognostizierten jährlichen Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds.
Diese Differenz wird durch die voraussichtlichen jährlichen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen geteilt und anschließend mit 100 multipliziert.
Er wird auf den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns aufgeschlagen, und den Zusatzbeitrag zahlen jeweils zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Techniker steigert den Zusatzbeitrag um mehr als das Doppelte
Die jeweiligen Steigerungen bei den einzelnen Krankenversicherungen können unter sowie über diesem rechnerischen Durchschnitt liegen. Konkrete Zahlen gibt es von der Techniker, der größten Krankenkasse in Deutschland. Diese steigert den Zusatzbeitrag sogar um 1,25 Prozent.
Er liegt dann 2025 bei 2,45 Prozent und damit mehr als zweimal so hoch wie derzeit mit 1,2 Prozent.
Weitere Beispiele: Die DAK-Gesundheit erhöht den Zusatzbeitrag von 1,70 Prozent auf 2,80 Prozent, die vivida bkk sogar von 2,79 Prozent auf 3,79 Prozent, die Viactiv erhöht ihn nicht, hier ist er aber auch 2024 mit 3,27 Prozent überdurchschnittlich hoch.
Noch höher liegt der Zusatzbeitrag bei der Knappschaft. 2025 wird er 1,7 Prozent mehr betragen und dann bei saftigen 4,4 Prozent liegen.
Die Krankenkassen legen den Beitrag selbst fest
Der Zusatzbeitrag dient dazu, den Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenkassen zu decken, wenn die normalen Beiträge nicht ausreichen, um laufenden Kosten für Leistungen und Selbstverwaltung zu gewährleisten. Jede Krankenversicherung legt diesen Zusatzbeitrag selbst fest.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung muss ihn jedoch jeweils genehmigen.
Beitrag für Pflegeversicherung steigt
Auch bei der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz, hier allerdings einheitlich für alle gesetzlich Versicherten, um 0,2 Prozent. Der allgemeine Beitrag wird dann bei 3,6 Prozent liegen. Am 20.12.2024 stimmte der Bundesrat der Verordnung zu, und damit wird der Beitrag zum 1.1.2025 erhöht.
Allerdings steigen 2025 auch die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen um 4,5 Prozent an, und zu diesen gehört das Pflegegeld.
Wie können Sie reagieren?
Wie oben gezeigt, unterscheiden sich die Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen beträchtlich, und das gilt auch für die Höhe der Steigerungen zum nächsten Jahr. Diese Unterschiede können für Sie hunderte Euro mehr oder weniger pro Jahr betragen. Sie sind dem als Versicherter aber nicht hilflos ausgeliefert.
Erhöhter Zusatzbeitrag rechtfertigt Sonderkündigung
Ein Erhöhen des Zusatzbeitrags rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung, ohne die sonstigen vertraglichen Fristen einhalten zu müssen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Versicherung den neuen Beitrag das erste Mal erhebt.
Die Krankenkasse zu wechseln, ist inzwischen kaum noch mit Aufwand für Versicherte verbunden. Sie müssen sich lediglich bei einer günstigeren Krankenkasse anmelden, das Formelle erledigt diese.
Sie müssen allerdings zügig handeln, denn die Kündigung gilt erst, wenn ihre neue Kasse die alte über den Wechsel benachrichtigt, und das kann einige Tage dauern, und diese Tage können das Sonderkündigungsrecht außer Kraft setzen, wenn Sie sich erst am Monatsende bei der neuen Kasse anmelden.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.