Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben die Mรถglichkeit, beim Wohngeld von einem zusรคtzlichen Freibetrag zu profitieren. Dadurch kann sich der monatliche Zuschuss entscheidend erhรถhen โ in vielen Fรคllen wird durch diese Regelung sogar erstmals ein Anspruch auf Wohngeld begrรผndet.
Doch welche Voraussetzungen mรผssen dafรผr erfรผllt sein, warum spielt der Pflegegrad eine wichtige Rolle und wie funktioniert die rรผckwirkende Beantragung?
Inhaltsverzeichnis
Wohngeld fรผr Menschen mit Schwerbehinderung besonders wichtig
Das Wohngeld soll im Grundsatz Mieter helfen soll, die Wohnkosten zu tragen, wenn das Einkommen hierfรผr nicht ausreicht. Durch steigende Lebenshaltungskosten geraten immer mehr Menschen in Engpรคsse.
Fรผr Menschen mit Schwerbehinderung kann diese Situation noch schwieriger sein, da sie hรคufig zusรคtzliche Ausgaben etwa fรผr Medikamente, Therapien oder Hilfsmittel haben.
Wird eine Schwerbehinderung oder Pflegebedรผrftigkeit anerkannt, kรถnnen sie von einem 1.800-Euro-Freibetrag im Wohngeldverfahren profitieren. Dieser Betrag wird direkt vom Einkommen abgezogen, sodass das anrechenbare Gesamteinkommen sinkt.
Ein geringeres Gesamteinkommen fรผhrt in der Regel zu einem hรถheren Wohngeld โ oder ermรถglicht es รผberhaupt erst, Wohngeld zu erhalten.
Welche Voraussetzungen mรผssen fรผr den Freibetrag erfรผllt sein?
Entscheidend ist zunรคchst, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Eine Schwerbehinderung ist nach deutschem Recht erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gegeben. Wer einen GdB von 100 hat, erhรคlt den Freibetrag ohne weitere Bedingungen. Liegt der GdB zwischen 50 und 100, wird zusรคtzlich geprรผft, ob eine Pflegebedรผrftigkeit vorliegt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Freibetrag immer einem konkreten Haushaltsmitglied zugeordnet wird. Lebt also etwa eine Person mit einer Schwerbehinderung im Haushalt, kann fรผr genau diese Person der Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr abgezogen werden.
Sobald der GdB unter 50 liegt, greift diese Regelung nicht mehr, weil es sich dann rechtlich gesehen nicht um eine Schwerbehinderung, sondern โnurโ um eine Behinderung handelt.
Wichtig sind auch Pflegegrade beim Wohngeld
Die Pflegegrade sind ein wesentlicher Faktor, wenn es um die Anerkennung einer Schwerbehinderung zwischen GdB 50 und GdB 100 geht. Denn liegt der GdB beispielsweise nur bei 50 oder 60, muss zusรคtzlich belegt werden, dass auch eine Pflegebedรผrftigkeit besteht.
Bei den Pflegegraden 2 und 3 wird automatisch ein GdB von mindestens 50 angenommen, wenn nachgewiesen ist, dass die pflegebedรผrftige Person hรคuslich, teilstationรคr oder in Kurzzeitpflege versorgt wird.
Sobald der Pflegegrad 4 oder 5 anerkannt ist, wird ein GdB von 100 unterstellt. In diesem Fall wird der Freibetrag auch ohne weitere Nachweise im Wohngeldbescheid berรผcksichtigt.
Rรผckwirkende Anpassung des Wohngeldbescheids
Nicht immer ist der Grad der Behinderung oder die Pflegebedรผrftigkeit bereits zum Zeitpunkt des Wohngeldantrags bekannt. Manche Menschen beantragen Wohngeld und erfahren erst spรคter, dass ihre Schwerbehinderung oder ihr Pflegegrad anerkannt wird. In solchen Fรคllen kommt es hรคufig zu der Frage, ob und inwiefern der Wohngeldbescheid rรผckwirkend angepasst werden kann.
Ist die Schwerbehinderung oder die Pflegebedรผrftigkeit schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorhanden, aber noch nicht amtlich festgestellt, sollte das Wohngeldamt umgehend informiert werden, sobald der entsprechende Bescheid vorliegt.
Innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung der Schwerbehinderung oder Pflegebedรผrftigkeit kann der Wohngeldbescheid rรผckwirkend angepasst werden.
Dabei wird unterschieden, ob die Anerkennung ab einem Zeitpunkt liegt, der vor dem Beginn des aktuellen Wohngeldbewilligungszeitraums liegt, oder ob sie erst innerhalb dieses Bewilligungszeitraums ausgesprochen wird.
Wurde sie rรผckwirkend auf einen Zeitraum vor der Wohngeldbewilligung datiert, wird der Freibetrag fรผr den gesamten Bewilligungszeitraum berรผcksichtigt. Fรคllt die Anerkennung dagegen mitten in den laufenden Bewilligungszeitraum, findet eine anteilige Berechnung statt.
Wie macht sich der Freibetrag in Zahlen bemerkbar?
Der Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr fรผhrt dazu, dass der Betrag, den die Wohngeldstelle als Einkommen zugrunde legt, um genau diese 1.800 Euro sinkt. Deutlich wird das an einem fiktiven Beispiel:
Wenn eine Person eigentlich zu viel verdient, um Wohngeld zu erhalten, kann sich das Blatt wenden, sobald die Behรถrde vom GdB 50 oder 100 Kenntnis hat.
Durch die Berรผcksichtigung des Freibetrags rutscht das Einkommen unter die fรผr das Wohngeld maรgebliche Grenze, und plรถtzlich besteht ein Anspruch. Fรผr manche Betroffene macht das mehrere hundert Euro Wohngeld pro Monat aus.
Besonders fรผr Menschen mit hohem Behinderungsgrad oder Anspruch auf Pflegestufen ist dieser Effekt betrรคchtlich. Da die Lebenssituation hรคufig ohnehin finanzielle Mehrbelastungen mit sich bringt, kann sich der zusรคtzliche Freibetrag sehr entlastend auswirken und die Lebensqualitรคt spรผrbar verbessern.
Welche Nachweise sind fรผr den Antrag notwendig?
Ohne offizielle Dokumente erkennt das Wohngeldamt den Freibetrag nicht an. Je nach Situation werden deshalb ein Schwerbehindertenausweis, ein Feststellungsbescheid รผber den Grad der Behinderung oder ein Bescheid der Pflegekasse benรถtigt, aus dem sich der Pflegegrad ergibt.
Wer einen GdB von 100 vorweisen kann, muss weder einen Pflegegrad nachweisen noch zusรคtzliche Unterlagen erbringen.
Bei GdB-Werten zwischen 50 und 90 kommt es darauf an, ob ein Pflegegrad (2 bis 5) anerkannt ist. Hier lohnt es sich, frรผhzeitig Kontakt zu den zustรคndigen Behรถrden aufzunehmen und gegebenenfalls rechtszeitig einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
Wie lรคuft das Wohngeldverfahren ab?
Menschen, die Wohngeld beantragen mรถchten, wenden sich in der Regel an die zustรคndige Wohngeldstelle ihrer Stadt oder Kommune. Dort sind entsprechende Antragsformulare erhรคltlich, die auch online abrufbar sein kรถnnen. Im Formular werden alle Haushaltsmitglieder sowie deren Einkommensverhรคltnisse erfasst.
Auch die Hรถhe der monatlichen Belastung fรผr Miete oder Belastung bei Eigentum spielt eine wichtige Rolle.
Sobald ein Bescheid รผber einen anerkannten Grad der Behinderung oder รผber einen Pflegegrad vorliegt, sollte dieser ebenfalls unverzรผglich eingereicht werden. Bestehen Unsicherheiten, hilft ein Beratungsgesprรคch bei der Wohngeldbehรถrde.
Fรผr viele Antragsteller ist es zudem sinnvoll, vorab klรคren zu lassen, ob ein Anspruch realistisch ist. Auch Wohlfahrtsverbรคnde, Behindertenverbรคnde oder soziale Beratungsstellen kรถnnen hier Unterstรผtzung bieten.
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Wann lohnt sich eine erneute Prรผfung meines Wohngeldanspruchs?
Eine erneute Prรผfung ist immer dann ratsam, wenn sich persรถnliche oder finanzielle Verhรคltnisse รคndern.
Fรผr Menschen mit Schwerbehinderung oder pflegebedรผrftige Personen bedeutet das konkret: Wer noch keinen Behindertenausweis hatte und plรถtzlich einen GdB von mindestens 50 bekommt oder wer neu eingestuft wird und einen Pflegegrad 2 bis 5 zugesprochen bekommt, sollte die Wohngeldstelle zeitnah informieren.
Kommt es zu einer rรผckwirkenden Anerkennung, ist es wichtig, diese Fristen einzuhalten und die Unterlagen schnellstmรถglich einzureichen, um die finanziellen Vorteile des Freibetrags voll ausschรถpfen zu kรถnnen.
Welche Entwicklungen sind fรผr die kommenden Jahre zu erwarten?
Die Wohngeldreform hat zuletzt mehrfach gezeigt, dass die Bundesregierung auf gesellschaftliche Verรคnderungen und steigende Lebenshaltungskosten reagiert. Fรผr das Jahr 2025 gab es eine erneute Erhรถhung des Wohngeldes.
Was ist das Fazit zum Freibetrag fรผr Menschen mit Schwerbehinderung beim Wohngeld?
Viele Betroffene wissen gar nicht, dass ihnen ein zusรคtzlicher Freibetrag von 1.800 Euro jรคhrlich zusteht, sobald ein GdB von mindestens 50 vorliegt und gegebenenfalls ein Pflegegrad anerkannt ist. Oftmals kann dieser Freibetrag den entscheidenden Unterschied ausmachen, um einen Wohngeldanspruch zu begrรผnden oder den monatlichen Zuschuss zu erhรถhen.
Wichtig ist vor allem, zeitnah zu handeln und der Wohngeldstelle alle relevanten Unterlagen einzureichen. Wer eine rรผckwirkende Anerkennung erhรคlt, sollte die entsprechenden Dokumente so schnell wie mรถglich weiterleiten, damit eine Korrektur des Wohngeldbescheids vorgenommen wird.
Da das Wohngeldverfahren fรผr Laien mitunter kompliziert erscheint, lohnt es sich, im Zweifelsfall fachliche Unterstรผtzung in Anspruch zu nehmen.
Der Freibetrag entlastet Menschen mit Behinderung spรผrbar und kann erheblich zur Sicherung ihrer Existenz beitragen. Gerade vor dem Hintergrund stรคndig steigender Lebenshaltungskosten ist es umso wichtiger, sรคmtliche staatlichen Fรถrdermรถglichkeiten zu kennen und auszuschรถpfen.