Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, kann beim Wohngeld von einem zusätzlichen Freibetrag profitieren. Dadurch kann sich der monatliche Zuschuss entscheidend erhöhen – in vielen Fällen wird durch diese Regelung sogar erstmals ein Anspruch auf Wohngeld begründet.
Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, warum spielt der Pflegegrad eine wichtige Rolle und wie funktioniert die rückwirkende Beantragung?
Inhaltsverzeichnis
Wohngeld für Menschen mit Schwerbehinderung besonders wichtig
Das Wohngeld soll im Grundsatz Mieter helfen soll, die Wohnkosten zu tragen, wenn das Einkommen hierfür nicht ausreicht. Durch steigende Lebenshaltungskosten geraten immer mehr Menschen in Engpässe.
Für Menschen mit Schwerbehinderung kann diese Situation noch schwieriger sein, da sie häufig zusätzliche Ausgaben etwa für Medikamente, Therapien oder Hilfsmittel haben.
Wird eine Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit anerkannt, können sie von einem 1.800-Euro-Freibetrag im Wohngeldverfahren profitieren. Dieser Betrag wird direkt vom Einkommen abgezogen, sodass das anrechenbare Gesamteinkommen sinkt.
Ein geringeres Gesamteinkommen führt in der Regel zu einem höheren Wohngeld – oder ermöglicht es überhaupt erst, Wohngeld zu erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen für den Freibetrag erfüllt sein?
Entscheidend ist zunächst, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Eine Schwerbehinderung ist nach deutschem Recht erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gegeben. Wer einen GdB von 100 hat, erhält den Freibetrag ohne weitere Bedingungen. Liegt der GdB zwischen 50 und 100, wird zusätzlich geprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Ein weiterer Punkt ist, dass der Freibetrag immer einem konkreten Haushaltsmitglied zugeordnet wird. Lebt also etwa eine Person mit einer Schwerbehinderung im Haushalt, kann für genau diese Person der Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr abgezogen werden.
Sobald der GdB unter 50 liegt, greift diese Regelung nicht mehr, weil es sich dann rechtlich gesehen nicht um eine Schwerbehinderung, sondern „nur“ um eine Behinderung handelt.
Wichtig sind auch Pflegegrade beim Wohngeld
Die Pflegegrade sind ein wesentlicher Faktor, wenn es um die Anerkennung einer Schwerbehinderung zwischen GdB 50 und GdB 100 geht. Denn liegt der GdB beispielsweise nur bei 50 oder 60, muss zusätzlich belegt werden, dass auch eine Pflegebedürftigkeit besteht.
Bei den Pflegegraden 2 und 3 wird automatisch ein GdB von mindestens 50 angenommen, wenn nachgewiesen ist, dass die pflegebedürftige Person häuslich, teilstationär oder in Kurzzeitpflege versorgt wird.
Sobald der Pflegegrad 4 oder 5 anerkannt ist, wird ein GdB von 100 unterstellt. In diesem Fall wird der Freibetrag auch ohne weitere Nachweise im Wohngeldbescheid berücksichtigt.
Rückwirkende Anpassung des Wohngeldbescheids
Nicht immer ist der Grad der Behinderung oder die Pflegebedürftigkeit bereits zum Zeitpunkt des Wohngeldantrags bekannt. Manche Menschen beantragen Wohngeld und erfahren erst später, dass ihre Schwerbehinderung oder ihr Pflegegrad anerkannt wird.
In solchen Fällen kommt es häufig zu der Frage, ob und inwiefern der Wohngeldbescheid rückwirkend angepasst werden kann.
Ist die Schwerbehinderung oder die Pflegebedürftigkeit schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorhanden, aber noch nicht amtlich festgestellt, sollte das Wohngeldamt umgehend informiert werden, sobald der entsprechende Bescheid vorliegt.
Innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Feststellung der Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit kann der Wohngeldbescheid rückwirkend angepasst werden.
Dabei wird unterschieden, ob die Anerkennung ab einem Zeitpunkt liegt, der vor dem Beginn des aktuellen Wohngeldbewilligungszeitraums liegt, oder ob sie erst innerhalb dieses Bewilligungszeitraums ausgesprochen wird.
Wurde sie rückwirkend auf einen Zeitraum vor der Wohngeldbewilligung datiert, wird der Freibetrag für den gesamten Bewilligungszeitraum berücksichtigt. Fällt die Anerkennung dagegen mitten in den laufenden Bewilligungszeitraum, findet eine anteilige Berechnung statt.
Wie macht sich der Freibetrag in Zahlen bemerkbar?
Der Freibetrag von 1.800 Euro pro Jahr führt dazu, dass der Betrag, den die Wohngeldstelle als Einkommen zugrunde legt, um genau diese 1.800 Euro sinkt. Deutlich wird das an einem fiktiven Beispiel:
Wenn jemand eigentlich zu viel verdient, um Wohngeld zu erhalten, kann sich das Blatt wenden, sobald die Behörde vom GdB 50 oder 100 Kenntnis hat.
Durch die Berücksichtigung des Freibetrags rutscht das Einkommen unter die für das Wohngeld maßgebliche Grenze, und plötzlich besteht ein Anspruch. Für manche Betroffene macht das mehrere hundert Euro Wohngeld pro Monat aus.
Besonders für Menschen mit hohem Behinderungsgrad oder Anspruch auf Pflegestufen ist dieser Effekt beträchtlich. Da die Lebenssituation häufig ohnehin finanzielle Mehrbelastungen mit sich bringt, kann sich der zusätzliche Freibetrag sehr entlastend auswirken und die Lebensqualität spürbar verbessern.
Welche Nachweise sind für den Antrag notwendig?
Ohne Nachweise erkennt das Wohngeldamt den Freibetrag nicht an. Je nach Situation werden deshalb ein Schwerbehindertenausweis, ein Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung oder ein Bescheid der Pflegekasse benötigt, aus dem sich der Pflegegrad ergibt.
Wer einen GdB von 100 vorweisen kann, muss weder einen Pflegegrad nachweisen noch zusätzliche Unterlagen erbringen.
Bei GdB-Werten zwischen 50 und 90 kommt es darauf an, ob ein Pflegegrad (2 bis 5) anerkannt ist. Hier lohnt es sich, frühzeitig Kontakt zu den zuständigen Behörden aufzunehmen und gegebenenfalls rechtszeitig einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.
Wie läuft das Wohngeldverfahren ab?
Menschen, die Wohngeld beantragen möchten, wenden sich in der Regel an die zuständige Wohngeldstelle ihrer Stadt oder Kommune. Dort sind entsprechende Antragsformulare erhältlich, die auch online abrufbar sein können. Im Formular werden alle Haushaltsmitglieder sowie deren Einkommensverhältnisse erfasst.
Auch die Höhe der monatlichen Belastung für Miete oder Belastung bei Eigentum spielt eine wichtige Rolle.
Sobald ein Bescheid über einen anerkannten Grad der Behinderung oder über einen Pflegegrad vorliegt, sollte dieser ebenfalls unverzüglich eingereicht werden. Bestehen Unsicherheiten, hilft ein Beratungsgespräch bei der Wohngeldbehörde.
Für viele Antragsteller ist es zudem sinnvoll, vorab klären zu lassen, ob ein Anspruch realistisch ist. Auch Wohlfahrtsverbände, Behindertenverbände oder soziale Beratungsstellen können hier Unterstützung bieten.
Wann lohnt sich eine erneute Prüfung meines Wohngeldanspruchs?
Eine erneute Prüfung ist immer dann ratsam, wenn sich persönliche oder finanzielle Verhältnisse ändern.
Für Menschen mit Schwerbehinderung oder pflegebedürftige Personen bedeutet das konkret: Wer noch keinen Behindertenausweis hatte und plötzlich einen GdB von mindestens 50 bekommt oder wer neu eingestuft wird und einen Pflegegrad 2 bis 5 zugesprochen bekommt, sollte die Wohngeldstelle zeitnah informieren.
Kommt es zu einer rückwirkenden Anerkennung, ist es wichtig, diese Fristen einzuhalten und die Unterlagen schnellstmöglich einzureichen, um die finanziellen Vorteile des Freibetrags voll ausschöpfen zu können.
Was ist das Fazit zum Freibetrag für Menschen mit Schwerbehinderung beim Wohngeld?
Viele Betroffene wissen gar nicht, dass ihnen ein zusätzlicher Freibetrag von 1.800 Euro jährlich zusteht, sobald ein GdB von mindestens 50 vorliegt und gegebenenfalls ein Pflegegrad anerkannt ist. Oftmals kann dieser Freibetrag den entscheidenden Unterschied ausmachen, um einen Wohngeldanspruch zu begründen oder den monatlichen Zuschuss zu erhöhen.
Wichtig ist vor allem, zeitnah zu handeln und der Wohngeldstelle alle relevanten Unterlagen einzureichen. Wer eine rückwirkende Anerkennung erhält, sollte die entsprechenden Dokumente so schnell wie möglich weiterleiten, damit eine Korrektur des Wohngeldbescheids vorgenommen wird.
Da das Wohngeldverfahren für Laien mitunter kompliziert erscheint, lohnt es sich, im Zweifelsfall fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Der Freibetrag entlastet Menschen mit Behinderung spürbar und kann erheblich zur Sicherung ihrer Existenz beitragen. Gerade vor dem Hintergrund ständig steigender Lebenshaltungskosten ist es umso wichtiger, sämtliche staatlichen Fördermöglichkeiten zu kennen und auszuschöpfen.