Teile der CDU fordern trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wieder Sanktionen von 100 Prozent einzufรผhren. Angefรผhrt wird diese Initiative von den Arbeitsministern aus NRW, Baden-Wรผrttemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Dass sie mit ihrer Forderung gegen die Verfassung verstoรen, spielt offenbar keine Rolle.
Totalsanktionen bei Weigerung einer Arbeitsstelle
In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Arbeitsminister aus NRW, Baden-Wรผrttemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Beibehaltung von Vollsanktionen. “Wenn eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, lรคuft das System leer”, sagte der Arbeitsminister aus NRW, Karl-Josef Laumann (CDU), in Dรผsseldorf. Ihrer Rechtsauffassung nach, wรผrde ein kompletter Wegfall der Hilfeleistungen auch vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten.
Derzeit erarbeitet das Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales neue Gesetzesregelungen. Nach dem Urteil in Karlsruhe ist das Ministerium dazu angewiesen, neue Richtlinen fรผr Sanktionen gegen Hartz IV Beziehende zu schaffen. Bislang lieรen die ersten Verlautbarungen vermuten, dass die Sanktionshรถhen auf 30 Prozentige Leistungskรผrzungen beschrรคnkt bleiben.
Die Union will sich nun dafรผr einsetzen, das auch Sanktionshรถhen darรผberhinaus mรถglich werden. Der NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat sich mit seinen Amtskollegen auf entsprechende Grundlinien geeinigt. Darin enthalten Totalsanktionen, wenn sich Hartz IV Beziehende weigern, angebotene Arbeitsstellen anzunehmen, so ein Spreches des Arbeitsministeriums in Dรผsseldorf.
Fรผr andere Vergehen, wie versรคumte Termine, sollen die Regelleistungen in dem vorgestellten Papier um maximal 30 Prozent gemindert werden. Hierfรผr sollten auch keine Altersbegrenzungen, wie bislang, gelten. Auch andere Kriterien sollen demnach keine Rolle mehr spielen.
Regressiver Rรผckgriff
Sebastian Bertram von “Gegen-Hartz” sieht in dem neuerlichen Vorstoร einen regressiven Rรผckgriff. “Wer Menschen zu Arbeit zwingen will, fordert Zwangsarbeit mit der Pistole auf der Brust”. Vollsanktionen seien nicht nur arbeitsmarktpolitisch, sondern auch menschlich falsch. “Die Union will offensichtlich verfassungsgemรครen Rechtsbruch begehen”, so Bertram. Oftmals handelt es sich bei den angebotenen Stellen um schlecht bezahlte Leiharbeitarbeitsplรคtze. Ohne Sanktionsdruck wรผrden diese Stellen nicht besetzt werden.
Nach einem lรคngeren Verfahren entschied im November letzten Jahres das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Sanktionspraxis in weiten Teilen gegen das Grundgesetz verstรถรt. Nach Auffassung einiger Rechtsexperten schloss das Urteil einen kompletten Leistungsentzug nicht kategorisch aus. Daran wollen die CDU Minister nun festhalten.