Schwerbehinderung: Diese Leistungen stehen bei Pflegegrad zu โ€“ Tabelle

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Mit zunehmendem Grad der Behinderung steigt meistens die Wahrscheinlichkeit, auf Pflege angewiesen zu sein. Die Zuteilung eines Pflegegrades kann hierbei helfen, den Alltag zu erleichtern und Zugang zu wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.

Definition und Bedeutung des Pflegegrades

Der Pflegegrad dient als MaรŸ fรผr den Grad der Selbststรคndigkeit einer Person und bestimmt den Umfang der Leistungen, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Es existieren fรผnf Pflegegrade, die unterschiedliche Beeintrรคchtigungen der Selbststรคndigkeit abbilden:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeintrรคchtigung der Selbststรคndigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeintrรคchtigung der Selbststรคndigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeintrรคchtigung der Selbststรคndigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeintrรคchtigung der Selbststรคndigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeintrรคchtigung der Selbststรคndigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Seit der Reform im Jahr 2017, bei der die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt wurden, werden auch Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen angemessener berรผcksichtigt.

Unterschied zwischen Schwerbehinderung und Pflegebedรผrftigkeit

Eine Schwerbehinderung allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Person pflegebedรผrftig ist. Pflegebedรผrftigkeit liegt vor, wenn aufgrund von kรถrperlichen, geistigen oder seelischen Beeintrรคchtigungen die Selbststรคndigkeit so weit eingeschrรคnkt ist, dass Hilfe im Alltag erforderlich ist.

Voraussetzungen fรผr die Zuteilung eines Pflegegrades

Um einen Pflegegrad zu erhalten, mรผssen bestimmte Kriterien erfรผllt sein:

  1. Erhebliche Einschrรคnkung der Selbststรคndigkeit: Die Pflegebedรผrftigkeit muss einen bestimmten Schweregrad aufweisen, der im ยง 15 SGB XI festgelegt ist. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, das die Selbststรคndigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet.
  2. Dauerhaftigkeit der Pflegebedรผrftigkeit: Die Beeintrรคchtigungen mรผssen voraussichtlich fรผr mindestens sechs Monate bestehen.
  3. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen: In den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mรผssen mindestens zwei Jahre Beitrรคge zur Pflegeversicherung gezahlt worden sein, entweder durch eigene Versicherung oder รผber eine Familienversicherung.

Schritte zur Beantragung eines Pflegegrades

  1. Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Der erste Schritt besteht darin, den โ€œAntrag auf Leistungen der Pflegeversicherungโ€ bei der zustรคndigen Pflegekasse anzufordern und vollstรคndig auszufรผllen.
  2. Einreichen des Antrags: Nach dem Ausfรผllen wird der Antrag an die Pflegekasse zurรผckgesendet. Es ist wichtig, alle Angaben korrekt und vollstรคndig zu machen, um Verzรถgerungen zu vermeiden.
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder die MEDICPROOF GmbH (bei Privatversicherten) mit der Durchfรผhrung einer Pflegebegutachtung.
  4. Durchfรผhrung der Pflegebegutachtung: Ein Gutachter besucht den Antragsteller in dessen hรคuslichem Umfeld, um den Grad der Selbststรคndigkeit in verschiedenen Lebensbereichen zu beurteilen.
  5. Entscheidung der Pflegekasse: Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse รผber die Zuteilung des Pflegegrades und informiert den Antragsteller schriftlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung.

Die Pflegebegutachtung und ihre Module

Die Pflegebegutachtung erfolgt anhand von sechs Modulen, die verschiedene Aspekte der Selbststรคndigkeit bewerten:

  1. Mobilitรคt: Beurteilt wird die Fรคhigkeit, sich fortzubewegen und die Kรถrperhaltung zu รคndern.
  2. Kognitive und kommunikative Fรคhigkeiten: Hier geht es um Orientierung, Verstรคndnis und Kommunikation.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bewertet werden Verhaltensauffรคlligkeiten und psychische Belastungen.
  4. Selbstversorgung: Untersucht wird die Fรคhigkeit zur Kรถrperpflege, Ernรคhrung und Ausscheidung.
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Hier wird betrachtet, wie selbststรคndig medizinische MaรŸnahmen durchgefรผhrt werden kรถnnen.
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Bewertet wird die Fรคhigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen.

Aus der Bewertung dieser Module ergibt sich ein Punktwert, der den entsprechenden Pflegegrad festlegt:

  • 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1
  • 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2
  • 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3
  • 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4
  • 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Eine sorgfรคltige Vorbereitung kann den Ablauf der Begutachtung erleichtern:

  • Dokumente bereithalten: Schwerbehindertenausweis, รคrztliche Befunde, Krankenhausberichte und Medikamentenplรคne sollten vorliegen.
  • Pflegetagebuch fรผhren: Eine Aufzeichnung des tรคglichen Pflegebedarfs kann dem Gutachter ein umfassendes Bild vermitteln.
  • Hilfsmittel auflisten: Eine รœbersicht รผber bereits genutzte Hilfsmittel zeigt den bestehenden Unterstรผtzungsbedarf.
  • Anwesenheit einer vertrauten Person: Eine Begleitung kann wรคhrend der Begutachtung hilfreich sein, um zusรคtzliche Informationen zu geben.

Leistungen bei zugeteiltem Pflegegrad

Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfรผgung:

  • Pflegegeld: Finanzielle Unterstรผtzung fรผr die Pflege durch Angehรถrige oder ehrenamtliche Helfer.
  • Pflegesachleistungen: รœbernahme der Kosten fรผr ambulante Pflegedienste.
  • Entlastungsbetrag: Monatlicher Betrag fรผr Angebote zur Unterstรผtzung im Alltag.
  • Verhinderungspflege: Finanzierung einer Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege: Temporรคre stationรคre Pflege in einer Pflegeeinrichtung.
  • Pflegehilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln zum Verbrauch oder technischen Hilfsmitteln.
  • Wohnumfeldverbessernde MaรŸnahmen: Zuschรผsse fรผr UmbaumaรŸnahmen zur Erleichterung der Pflege zu Hause.

Nicht alle Leistungen stehen ab Pflegegrad 1 zur Verfรผgung. Beispielsweise kรถnnen Pflegegeld und Pflegesachleistungen erst ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden.

 

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) โ€“ 332โ‚ฌ 573โ‚ฌ 765โ‚ฌ 947โ‚ฌ
Pflegesachleistungen (monatlich) โ€“ 761โ‚ฌ 1.432โ‚ฌ 1.778โ‚ฌ 2.200โ‚ฌ
Entlastungsbetrag (monatlich) 125โ‚ฌ 125โ‚ฌ 125โ‚ฌ 125โ‚ฌ 125โ‚ฌ
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) bis zu 40 โ‚ฌ bis zu 40 โ‚ฌ bis zu 40 โ‚ฌ bis zu 40 โ‚ฌ bis zu 40 โ‚ฌ
Hausnotruf (monatlich) 25,50โ‚ฌ 25,50โ‚ฌ 25,50โ‚ฌ 25,50โ‚ฌ 25,50โ‚ฌ
Verhinderungspflege (jรคhrlich) โ€“ 1.612โ‚ฌ 1.612โ‚ฌ 1.612โ‚ฌ 1.612โ‚ฌ
Kurzzeitpflege (jรคhrlich) โ€“ 1.774โ‚ฌ 1.774โ‚ฌ 1.774โ‚ฌ 1.774โ‚ฌ
Tages- und Nachtpflege (monatlich) โ€“ 689โ‚ฌ 1.298โ‚ฌ 1.612โ‚ฌ 1.995โ‚ฌ
Anpassung am Wohnraum (je MaรŸnahme) 4.000โ‚ฌ 4.000โ‚ฌ 4.000โ‚ฌ 4.000โ‚ฌ 4.000โ‚ฌ
DiPA (monatlich) 50โ‚ฌ 50โ‚ฌ 50โ‚ฌ 50โ‚ฌ 50โ‚ฌ
Wohngruppenzuschuss (monatlich) 214โ‚ฌ 214โ‚ฌ 214โ‚ฌ 214โ‚ฌ 214โ‚ฌ
Vollstationรคre Pflege (monatlich) โ€“ 770โ‚ฌ 1.262โ‚ฌ 1.775โ‚ฌ 2.005โ‚ฌ

Besonderheiten bei der Begutachtung von Kindern

Bei Kindern unter 18 Monaten wird automatisch ein Pflegegrad hรถher anerkannt, um den erhรถhten Pflegeaufwand zu berรผcksichtigen. Ab dem 11. Lebensjahr erfolgt die Begutachtung nach den gleichen Kriterien wie bei Erwachsenen.

Tipps fรผr den Umgang mit Pflegegrad und Schwerbehinderung

  • Beratungsangebote nutzen: Pflegestรผtzpunkte und Pflegeberatungsstellen bieten Unterstรผtzung bei Fragen rund um Pflegegrad und Leistungen.
  • Rechtzeitig handeln: Frรผhzeitige Antragstellung sichert zeitnah den Zugang zu Leistungen.
  • Anspruch auf Schwerbehindertenausweis prรผfen: Ein Schwerbehindertenausweis kann zusรคtzliche Vorteile und Nachteilsausgleiche bieten.
  • Kombination von Leistungen: Unterschiedliche Leistungen kรถnnen kombiniert werden, um den individuellen Bedarf abzudecken.
  • Widerspruchsmรถglichkeiten kennen: Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad besteht die Mรถglichkeit, Widerspruch einzulegen.