Mit Schwerbehinderung leichter die Erwerbsminderungsrente beantragen

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Wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzen und dafรผr einen aktuellen Befundbericht eingereichen, lohnt es sich, diesen auch bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente einzusetzen.

Denn beide Verfahren โ€“ sowohl das zur Feststellung einer Behinderung als auch das zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente โ€“ basieren in erster Linie auf deinen gesundheitlichen Einschrรคnkungen.

Liegt bereits ein detaillierter, noch gรผltiger Befundbericht vor, kรถnnen sie dadurch den Aufwand reduzieren und bestรคtigen, dass dieselben oder รคhnliche Erkrankungen im Erwerbsminderungsrentenverfahren relevant sind.

Was haben Schwerbehindertenausweis und Erwerbsminderungsrente gemeinsam?

Wer sich mit dem Thema Erwerbsminderungsrente auseinandersetzt, hat oftmals schon Erfahrung mit dem Schwerbehindertenausweis.
Denn hรคufig tritt eine schwere Erkrankung, die den Behinderungsgrad begrรผndet, auch im Zusammenhangvon Berufsunfรคhigkeit oder Erwerbsminderung auf.

So beobachtet es auch der Sozialverband Schleswig-Holstein SOVD in seiner Beratungspraxis: Sind Menschen so schwer krank, dass sie einen hรถheren Grad der Behinderung haben, denken sie oft auch รผber einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach.

Obwohl Schwerbehindertenausweis und Erwerbsminderungsrente auf den ersten Blick miteinander verwandt erscheinen, sind es dennoch zwei unterschiedliche Dinge mit getrennten Antragsverfahren. Ihnen gemeinsam ist lediglich, dass die gesundheitliche Situation der betroffenen Person im Mittelpunkt steht.

Nur wenn die Voraussetzungen in beiden Bereichen erfรผllt sind, kommt es sowohl zur Feststellung eines GdB als auch zur Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Ist die Erwerbsminderungsrente eine โ€žEintrittskarteโ€œ fรผr den Schwerbehindertenausweis?

Ein hรคufiges Missverstรคndnis lautet: โ€žWenn ich eine Erwerbsminderungsrente habe, bekomme ich automatisch auch einen Schwerbehindertenausweis.โ€œ Doch so einfach ist das nicht. Denn die beiden Leistungsbereiche sind in unterschiedlichen Sozialgesetzbรผchern geregelt:

  • Erwerbsminderungsrente: Sozialgesetzbuch VI (SGB VI)
  • Schwerbehindertenrecht: Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Wer beispielsweise eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, hat damit nicht automatisch ein Anrecht auf einen bestimmten Grad der Behinderung.

Ebenso kann jemand, der einen GdB von 100 und mehrere Merkzeichen besitzt, bei der Deutschen Rentenversicherung trotzdem eine Ablehnung auf Erwerbsminderungsrente erhalten. In beiden Verfahren spielen verschiedene Bewertungskriterien und Prognosen eine Rolle.

Dennoch ist es in der Praxis hรคufig der Fall, dass Menschen zugleich eine hohe Behinderung und eine Erwerbsminderung haben. Die Kombination dieser beiden Leistungsansprรผche ist jedoch nicht zwangslรคufig, sondern erfordert in jedem Fall eine unabhรคngige Prรผfung.

Warum kann ein Blick ins Gesetz sinnvoll sein?

Normalerweise ist es nicht nรถtig, als Laie die Gesetzbรผcher im Detail zu studieren. In diesem speziellen Fall lohnt sich jedoch ein kurzer Blick in die unterschiedlichen Regelungsbereiche, um zu verdeutlichen, dass:

  • Die Erwerbsminderungsrente sich nach dem SGB VI richtet, also dem Rentenrecht.
  • Der Schwerbehindertenausweis nach dem SGB IX geregelt ist, also dem Recht der Teilhabe und Rehabilitation.

Das zeigt, dass jede Leistung ihre eigene gesetzliche Grundlage hat. Zwar fokussiert sich beides โ€“ Rente wegen Erwerbsminderung und Schwerbehindertenausweis โ€“ auf gesundheitliche Einschrรคnkungen, doch die Anforderungen und Zustรคndigkeiten unterscheiden sich.

Inwiefern sind die รคrztlichen Befundberichte fรผr beide Verfahren entscheidend?

Wichtig fรผr den Antrag auf Erwerbsminderungsrente wie auch eines Antrags auf Schwerbehindertenausweis sind immer die medizinischen Fakten. Daher spielen Befundberichte und Gutachten die wichtigste Rolle.

  • Worum geht es?
    ร„rztinnen und ร„rzte mรผssen mรถglichst klar und detailliert darstellen, welche Erkrankungen, Funktionsstรถrungen und Alltagsbeeintrรคchtigungen vorliegen. Nur so kรถnnen die zustรคndigen Stellen (zum Beispiel die Versorgungsรคmter und die Rentenversicherung) beurteilen, ob die Voraussetzungen fรผr einen Schwerbehindertenausweis oder eine Erwerbsminderungsrente erfรผllt sind.
  • Warum kann derselbe Befundbericht genutzt werden?
    Wenn bereits ein ausfรผhrlicher, aktueller Befundbericht fรผr den Schwerbehindertenausweis existiert (beispielsweise vom Rheumatologen), macht es Sinn, diesen auch in das Verfahren um Erwerbsminderungsrente einzubringen. Er dokumentiert dieselben gesundheitlichen Beeintrรคchtigungen und zeigt eine unverรคnderte oder fortschreitende Erkrankung auf.
  • Worauf kommt es an?
    Entscheidend ist die Aktualitรคt der Befunde. Medizinische Berichte sollten mรถglichst zeitnah und umfassend sein, damit die Behรถrden die Sachlage korrekt einschรคtzen kรถnnen. Veraltete Unterlagen oder unvollstรคndige Befunde kรถnnen dazu fรผhren, dass die Entscheidungstrรคger den tatsรคchlichen Schweregrad deiner Erkrankung nicht korrekt bewerten.

Muss ich Schwerbehindertenausweis und Erwerbsminderungsrente getrennt beantragen?

Ja, in aller Regel sind hierfรผr zwei separate Verfahren bei unterschiedlichen Stellen nรถtig:

  1. Schwerbehindertenausweis (GdB)
    • Zustรคndig: Das Versorgungsamt oder eine entsprechende Behรถrde der Bundeslรคnder.
    • Antrag: รœber Formulare, meist online oder postalisch.
    • Grundlage: Gutachten, รคrztliche Befunde, Fragebรถgen zu alltรคglichen Einschrรคnkungen.
  2. Erwerbsminderungsrente
    • Zustรคndig: Deutsche Rentenversicherung.
    • Antrag: Ebenfalls รผber Formulare, Beratung in Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, Unterstรผtzung durch Sozialverbรคnde.
    • Grundlage: Fachรคrztliche Gutachten, medizinische Berichte, Angaben zur eigenen beruflichen Situation.

Auch wenn die Verfahren getrennt ablaufen, solltest du sรคmtliche Unterlagen gesammelt betrachten. Denn sowohl das Versorgungsamt als auch die Rentenversicherung benรถtigen Informationen รผber deine Erkrankung und deine Funktionsbeeintrรคchtigungen.

Wenn Sie dieselben รคrztlichen Dokumente fรผr beide Antrรคge einreichen sofern sie aktuell und relevant sind โ€“ kรถnnen Sie die gesundheitliche Lage schlรผssig und einheitlich darstellen.

Wie hรคngen die Verfahren doch indirekt zusammen?

Obwohl die Verfahren rechtlich voneinander getrennt sind, gibt es eine wichtige Schnittstelle: deine Gesundheit.

Die kรถrperlichen oder psychischen Einschrรคnkungen, die dein Arzt oder deine ร„rztin in den Befundberichten darlegt, bilden fรผr beide Prozesse die Grundlage.

Insofern profitieren Sie davon, wenn du dich bereits intensiv mit deiner Krankengeschichte auseinandergesetzt hast und deine Befunde umfassend vorlegen kannst.

Unter dem Strich besteht somit eine indirekte Verzahnung: Wer schon einen Grad der Behinderung anerkannt bekommen hat, kann gegebenenfalls von den vorhandenen รคrztlichen Unterlagen beim Erwerbsminderungsrentenantrag profitieren โ€“ und umgekehrt.

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Was sollten Sie beachten?

  1. Trennung der Verfahren: Beantrage immer sowohl den Schwerbehindertenausweis als auch die Erwerbsminderungsrente separat. Niemand โ€žbekommt automatischโ€œ das eine, nur weil er das andere bereits besitzt.
  2. ร„rztliche Befundberichte nutzen: Bestehen aktuelle Gutachten (z. B. vom Rheumatologen) fรผr das eine Verfahren, so sollten diese auch fรผr das andere genutzt werden โ€“ sofern die Erkrankungen und Einschrรคnkungen deckungsgleich relevant sind.
  3. Aktualitรคt sicherstellen: Halte deine medizinischen Unterlagen auf dem neuesten Stand. Veraltete, unvollstรคndige oder unklare Berichte kรถnnen eine Antragsentscheidung verzรถgern oder zu einer Ablehnung fรผhren.
  4. Rechte und Pflichten kennen: Sowohl das SGB VI (Erwerbsminderungsrente) als auch das SGB IX (Schwerbehindertenrecht) kรถnnen komplex sein. Hol dir bei Bedarf Unterstรผtzung und Beratung โ€“ zum Beispiel beim Sozialverband oder bei Beratungsstellen der Rentenversicherung.
  5. Fragen klรคren: Es gibt Fรคlle, in denen die Krankheit so schwerwiegend ist, dass mehrere Leistungen (wie Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenausweis oder auch Pflegeleistungen) notwendig werden. Lass dich bei Unsicherheiten umfassend beraten.

Zusammenfassung

Die Frage โ€žBrauche ich einen Schwerbehindertenausweis, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, oder umgekehrt?โ€œ lรคsst sich klar beantworten: Beide Verfahren sind eigenstรคndig. Das heiรŸt, der Schwerbehindertenausweis fรผhrt nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente und umgekehrt.

Jedoch basiert beides auf deiner gesundheitlichen Situation und deren Auswirkungen auf dein alltรคgliches Leben sowie dein Erwerbsleben.

Wenn Sie bereits Dokumente und Befundberichte beim Versorgungsamt eingereicht haben, kรถnnen sie auch fรผr den Antrag zur Erwerbsminderungsrente hilfreich sein โ€“ und umgekehrt.

Achten Sie darauf, dass deine Unterlagen mรถglichst lรผckenlos, aktuell und aussagekrรคftig sind. Bei Unsicherheit oder offenen Fragen empfehlen sich spezialisierte Beratungsangebote, wie sie etwa der Sozialverband Schleswig-Holstein oder die Deutsche Rentenversicherung selbst anbietet.