Mitarbeiter mit Schwerbehinderung – So profitieren Arbeitgeber und Kollegen

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Menschen mit Schwerbehinderung haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche, um gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Deshalb haben Unternehmen ab einer Mindestgröße die Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern mit Schwerbehinderung einzustellen.

Viel zu oft wird übersehen, dass dies nicht nur einen Nachteilsausgleich für Menschen mit Schwerbehinderung bedeutet, sondern auch Vorteile für die Kollegen und Arbeitgeber.

Besondere Bedürfnisse

Menschen mit Behinderung brauchen oft bestimmte Hilfsmittel am Arbeitsplatz, und dies betrifft nicht nur die offensichtliche Barrierefreiheit für Menschen, die Rollstühle benutzen, sondern zum Beispiel auch solche, die eine besondere Empfindlichkeit für Licht und Geräusche im Autismus-Spektrum berücksichtigen.

Gute Vorbereitung und hohes Engagement

Was Außenstehende dabei oft nicht bedenken: Gerade, weil sie häufig Hilfsmittel benötigen, denken Menschen mit Behinderungen oft sehr genau darüber nach, welche Aufgaben sie bei der Arbeit auf welche Weise erfüllen; sie bereiten sich in der Regel überdurchschnittlich gut auf ihre Tätigkeit vor und verhalten sich im Unternehmen meist außergewöhnlich loyal und engagiert.

Ihre Motivation ist hoch, denn Menschen mit Schwerbehinderung freuen sich meist, am Erwerbsleben in geeigneter Position teilzuhaben statt die Arbeit nur als lästige Notwendigkeit anzusehen.

Die Gemeinschaft und das Arbeitsklima werden gefördert

Einen geschätzten Kollegen selbstverständlich in die Arbeitsprozesse einzubeziehen, der in bestimmten Lebensbereichen beeinträchtigt ist, stärkt ein Arbeitsklima, in dem jeder das Beste gibt, wenn und weil seine Bedürfnisse geachtet werden. Es fördert die Gemeinschaft nach innen und zeigt nach außen, dass der Betrieb soziale Verantwortung übernimmt.

Unterstützung der Arbeitgeber

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung einstellen, haben Anspruch auf diverse Förderungen. Angepasste Einrichtungen oder technische Hilfsmittel für die Betroffenen am Arbeitsplatz übernimmt das zuständige Integrationsamt – teilweise oder sogar ganz.

Als Ermessensleistung ist auch ein Zuschuss der örtlichen Agentur für Arbeit möglich, der bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts beträgt.

Barrierefreiheit nützt allen

Nicht nur die Mitarbeiter mit Behinderung, sondern alle Kollegen profitieren von Barrierefreiheit. Breite Türen, Fahrstühle in alle Stockwerke oder Toiletten ohne Barrieren ermöglichen den Betroffenen überhaupt erst, die Beschäftigung auszuüben.

Anderen Mitarbeitern, die zwar keine Schwerbehinderung haben, aber leichtere Einschränkungen haben, zum Beispiel aufgrund des Alters, erleichtern diese Umbauten den Arbeitsalltag.

Einfache Sprache für Menschen mit Schwerbehinderung hilft auch Mitarbeitern, die schlecht lesen können. Eine schwache Lesekompetenz ohne Behinderung ergibt zwar keinen rechtlichen Anspruch auf leichte und verständliche Sprache, doch leseschwache Mitarbeiter profitieren davon in hohem Ausmaß.

Arbeitgeber können sich kostenlos beraten lassen

Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber ist, dass sie umfassende Unterstützung erhalten können, um Antworten und Lösungen zu finden für individuelle Probleme und Situationen – und das kostenfrei Ein solcher Service ist bei der Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern ohne Schwerbehinderung nicht vorhanden.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Es gibt vielfältige Angebote, um Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen, zu fördern, und sogar so viele, dass Interessierte schnell den Überblick verlieren. Deshalb wurden 2022 die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ins Leben gerufen.

Diese arbeiten proaktiv. Sie klären Arbeitgeber auf, beraten und unterstützen sie bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.

Heike Horn-Pitroff, Leiterin des Integrationsamtes in Sachsen, erklärt: „Die Unterstützung der Beschäftigung von Menschen mit Be­hin­derungen ist in Deutschland gut aufgestellt, aber kompliziert geregelt.

Damit sich Arbeitgeber auch gut zurecht finden, helfen die Ansprech­stellen bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, vermitteln an die zuständige Leistungs­behörde und geben Hilfe­stellungen bei der Bean­tragung von Unter­stützungs­leistungen.“

Die bei den EAA tätigen Berater sind Profis für alle Aspekte der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderungen, kennen sich also mit den Auswirkungen der spezifischen Einschränkung am Arbeitsplatz aus, wissen, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt und unterliegen der Schweigepflicht.

Die Leistungen der Ansprechstellen sind auf der Ausgleichsabgabe finanziert und deshalb für Arbeitgeber kostenfrei.

Eine Karte, in der sie die für ihren Ort zuständige Anlaufstellen anklicken können, finden Sie hier: https://www.mags.nrw/landkarte-beratungsstellen-behinderung-und-arbeit-EAA