Neue Hartz IV Bescheide am 25. November 2019

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Neue Hartz IV Regelsรคtze ab 2020 – Neue ALG II-Bescheide am 23.November 2019

Ab Montag werden viele Leistungsbezieher einen neuen Hartz IV Bescheid im Briefkasten haben. Hintergrund hierfรผr sind die ALG II-Regelsatzanpassungen ab 2020. Ein Widerspruch ist nicht zweckdienlich, wie Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperteย Nassir Jaghoori berichtet. Allerdings gibt es auch Sonderfรคlle, die wir vorstellen.

Die Bescheide selbst geben keinen Anlass zur Besorgnis. Der neue Bescheid ist notwendig, da bereits ab Ende Dezember 2019 die neuen (hรถheren) Regelleistungen fรผr Januar 2020 ausgezahlt werden. Bei jeder ร„nderung muss das Jobcenter einen ร„nderungsbescheid aussenden.

Regelsatzanpassungen im Begrรผndungstext

Das Jobcenter muss dabei die Regelsatzanpassungen in dem Begrรผndungstext unterhalt der Berechnungstabelle erwรคhnen. Wenn der zusรคtzliche Betrag korrekt ausgewiesen wurde, ist vermutlich alles in Ordnung, so der Rechtsanwalt.

Stolperfalle Abschlag fรผr Strom und Wasser

Eine Stolperfalle besteht beim Abschlag fรผr Strom und Wasser. Wer den ร„nderungsbescheid genauer liest, wird feststellen,ย “dass fรผr Januar oder Februar kein Abschlag fรผr Strom in Ihren Leistungen eingerechnet ist. Das kann daran liegen, dass in diesem Zeitraum die Jahresendabrechnung liegt und Sie deswegen auch gar keinen Abschlag an Ihr Versorgungsunternehmen zahlen mรผssen”, berichtet Jaghoori.

Abschlagsplan rechtzeitig einreichen

Ist dem so, hat die Behรถrde die Zahlungen korrekt berechnet. Allerdings sollten Leistungsberechtigte daran denken, den neuen Abschlagsplan beim Jobcenter rechtzeitig einzureichen, damit die Zahlungen weiter laufen.

Widerspruch nur in Sonderfรคllen mรถglich

Aus rechtlicher Sicht sind die Bescheid nicht angreifbar, da die einzige ร„nderung die neuen Regelsรคtze sind. Diese sind nicht zu beanstanden, sagt der Anwalt. Ein Widerspruch gegen den ร„nderungsbescheid hat somit keinen Erfolg. Die Mehrheit der ร„nderungsbescheide sind damit rechtlich korrekt.

Nur in einem Fall sind die Bescheid angreifbar. Dieser Sonderfall tritt z.B. ein, wenn leistungsrelevante Verรคnderungen nicht auftauchen, die jedoch vor mehr als einem Monat dem Jobcenter mitgeteilt wurden. In diesen Fรคllen kรถnnte ein Widerspruch sinnvoll sein.

Nicht selten wird zum neuen Jahr die Miete durch den Vermieter erhรถht. Wurde diese Erhรถhung nicht in dem Bescheid berรผcksichtigt, kann ein Widerspruch gegen den eigentlich unangreifbar ร„nderungsbescheid zulรคssig sein, so der Experte. Hier kann der Bescheid online รผberprรผft werden.

รœbersicht Regelsรคtze 2020 und 2019

Die Erhรถhungen der Regelleistungen sind eher niedrig und nach Experteneinschรคtzung kaum ausreichend. 5 bis 8 Euro gibt es im Monat mehr fรผr die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Die erhรถhten Sรคtze werden wie erwรคhnt Ende Dezember ausgezahlt.

Gruppe Regelsatz 2019 Regelsatz 2020
Alleinstehende 424 EUR 432 EUR
Partner in BG 382 EUR 389 EUR
BG-Mitglieder 18-24 Jahre 339 EUR 345 EUR
Kinder 14-17 Jahre 322 EUR 328 EUR
Kinder 6 bis 13 302 EUR 308 EUR
Kinder unter 6 245 EUR 250 EUR