Der Mindestlohn ist zum 1. Januar 2024 minimal von 12€/Std auf 12,41€/Std gestiegen. Dadurch hat sich auch die an den Mindestlohn gekoppelte Geringfügigkeitsgrenze auf 538€ erhöht. Aber Vorsicht: Für einige Minijobber führt dies zum Verlust der Krankenversicherung!
Höhe der Geringfügigkeitsgrenze
Die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze ist in §8 Abs1a SGB IV geregelt.
Sie berechnet sich folgendermaßen:
12,41€ Mindestlohn x 130 / 3 = 537,77€
Dieser Wert wird aufgerundet auf den nächsten vollen Euro.
Es ergeben sich 538€ Geringfügigkeitsgrenze.
Grund für die Erhöhung
Dadurch wird sichergestellt, dass Minijobber, die 2023 bei Mindestlohn 520€ verdient haben, weiterhin die gleiche Stundenzahl arbeiten können.
Ohne diese Änderung hätte sich sonst entweder ein Verstoß gegen den Mindestlohn oder eine Sozialversicherungspflicht ergeben.
Problem für bisher knapp Sozialversicherte
Wer 2023 sozialversichert im Bereich von 520€ bis 538€ verdient hat und einen Lohn über 12,41€ erhält, der jetzt nicht gestiegen ist, ist seit 1.1. zum Minijobber ohne Sozialversicherung geworden. Die Krankenversicherung ist für diese Betroffenen mangels Übergangsregelung weggefallen!
Wegfall der “alten” Übergangsregelung für SV unter 520€
Außerdem ist die “alte” befristete Übergangsregelung weggefallen, die es ermöglicht hat, Sozialversicherungspflichtige, die bereits vor der Erhöhung der Minijob-Grenze von 450€ auf 520€ in diesem Bereich gearbeitet haben, weiterhin als Sozialversicherte zu behandeln.
Wer also zB als “älterer” Student ohne Familienversicherung und ohne Zugang zur studentischen Krankenversicherung auch aus diesem Grund gearbeitet hat, muss nun über 538€/Monat kommen um weiterhin nicht die Beiträge zur Krankenversicherung selbst zahlen zu müssen.
Weitere Betroffene Gruppen:
- über 25jährige, die aufgrund hohen Einkommens von haushaltsangehörigen Verwandten keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.
- ehemalige Selbständige im Rentenalter ohne Rentenanspruch zB. im Wohngeld
- …
Fazit
Die eigentlich sehr zu begrüßende und bei weitem nicht ausreichende Erhöhung des Mindestlohns hat für einige auch Schattenseiten und führt dazu, dass sie dringend reagieren müssen.
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Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de