Neue Weisung der BA zu den Hartz IV Sanktionen erschienen

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Die Bundesagentur fรผr Arbeit setzt Hartz IV Sanktionen รผber 30 Prozent ab sofort aus

Als in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass die Bundesagentur fรผr Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium eine Addierung der Sanktionen im Hartz IV System anstreben, hagelte es von allen Seiten deutliche Kritik. Eilig ruderte das Bundesarbeitsministerium zurรผck und versprach, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eindeutig umgesetzt werde.

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Keine Sanktionen รผber 30 Prozent

Nunmehr hat die Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) neue fachliche Weisungen zu den Sanktionen im Hartz-IV-System verabschiedet. Im Gegensatz zu dem bisherigen Entwurf setzen nunmher die Weisungen den Richterspruch des Verfassungsgerichtes eindeutig um.

Die Jobcenter dรผrfen keine Sanktionen รผber 30 Prozent verhรคngen. Auch die scharfen Sanktionsregeln gegen unter 25jรคhrige werden ausgesetzt, obwohl das oberste Verfassungsgericht hierrรผber nicht verhandelte, jedoch signalisierte, dass auch diese gegen das Grundgesetz verstoรŸen. Auch hier dรผrfen die Jobcenter ab sofort keine hรถheren Leistungskรผrzungen in Form von Sanktionen aussprechen, die รผber 30 Prozent betragen.

Die Weisungen gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen ร„nderungen eintreten. Die Weisung ist ab sofort gรผltig.

Hรคrtefรคlle und Umdenken nach einer Sanktionen mit einbegriffen

In der neuen Weisung ist auch verankert, dass in Hรคrtefรคllen Sanktionen auch unter 30 Prozent nicht verhรคngt werden dรผrfen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht eindeutig in seinem Urteilspruch gefordert. Sobald ein sanktionierter Leistungsbezieher seine Mitwirkungspflicht “nachhaltig und ernsthaft” gegenรผber dem Jobcenter erklรคrt, mรผssen die Geldleistungskรผrzungen beendet werden. Die fachlichen Weisungen erstrecken sich dabei auf den Bereich der Meldeversรคumnisse, als auch fรผr den Bereich der Pflichtverletzungen.

Fazit: Die deutliche Kritik an der Addierung von Sanktionen hat seine Wirkung gezeigt. Die Vorschlรคge aus dem ersten Entwurf sind nunmehr vom Tisch. Spannend bleibt die Frage, wie das Jobcenter in Zukunft mit Hรคrtefรคllen umgehen wird. Auch die Umsetzung der Beendigung einer Sanktion, wenn Anspruchsberechtigte sich nach einer Sanktion “nachhaltig und ernsthaft” zeigen, sollte genau beobachtet werden. Hier sind die Auslegungen sicher nicht sehr eng gefasst und mรผssen sich in der Praxis beweisen. Zunรคchst sollten die Weisungen als positives Signal gewertet werden.