Erhรถhte Regelleistungen bereits in diesem Jahr ausgezahlt
Die neuen Hartz IV Regelsรคtze fรผr 2020 entfalten ihre Wirkung bereits in diesem Jahr. Die Erhรถhung, die eigentlich nur eine leichte Anpassung ist, betrรคgt 1,88 Prozent. Die ersten Auszahlungen sind noch im Dezember geplant.
Eckregelsatz steigt um 8 Euro
Im Oktober hatte das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) durchgewunken. Somit stand fest, dass die Regelleistungen angepasst werden. Die Eckregelsatz fรผr Alleinstehende steigt um 8 Euro. Eheleute und Partner in einem Haushalt bekommen 7 Euro mehr im Monat. Fรผr Kinder- und Jugendliche steigen die Sรคtze jeweils und 5 bzw. 6 Euro.
Die neuen Hartz IV-Regelleistungen ab 2020
Hartz IV Regelsatz 2020 | Hartz IV Regelsatz 2019 | |
Single-Haushalt | 432,00 Euro | 424,00 Euro |
Bedarfsgemeinschaft | 389,00 Euro | 382,00 Euro |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 328,00 Euro | 322,00 Euro |
Kinder 6 bis unter 14 Jahre | 308,00 Euro | 302,00 Euro |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 250,00 Euro | 245,00 Euro |
Auszahlung der neuen Regelleistungen fรผr Januar 2020 bereits im Dezember
Mit der Auszahlung der neuen Regelleistungen kann bereits kurz vor Weihnachten oder zwischen den Feiertagen gerechnet werden, da die Leistungen immer am Monatsende des Vormonats ausgezahlt werden mรผssen (ยง 42 SGB II). Hierfรผr wurden an die Leistungsberechtigten bereits ein รnderungsbescheid zugesandt.
Pauschale Berechnung der Regelleistungen
Obwohl die Bedรผrfnisse eines jeden Einzelnen unterschiedlich sind, werden die Bedarfe pauschal ermittelt und ausgezahlt. Nur รผber die Mehrbedarfe kรถnnen Leistungsbezieher hรถhere Zahlungen erreichen, wenn der Mehrbedarf anerkannt wird. Die Mehrbedarfe orientieren sich prozentual an den Regelleistungen.
Bewusst niedrig gerechnet
Fรผr die Ermittlung wird ein Rechenverfahren verwendet, dass sich statistisch errechnet. Das Rechenverfahren wird schon lรคnger kritisiert. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als โunureichendโ bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine โErhรถhungโ, sondern lediglich um eine โAnpassungโ, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Sozialrechtsexperten werfen der Bundesregierung vor, dass die Bedarfsrechnung absichtlich zu niedrig bemessen wird. Vor allem die Kinderregelsรคtze sind deutlich zu niedrig.
Tipp: Falls Ihr Regelbedarf eventuell falsch berechnet wurde, kรถnnen Sie den Bescheid prรผfen!