Ein Pfändungsschutzkonto sichert Ihnen bei Schulden einen Betrag, der den Lebensunterhalt deckt. Dafür gibt es einen Freibetrag, der tabu bleibt. Nachzahlungen von staatlichen Leistungen oder Renten können diesen Freibetrag schnell überschreiten und den Überschuss dem Zugriff der Gläubiger aussetzen.
In diesem Beitrag zeigen wir, worauf Sie achten müssen, wie die rechtliche Lage ist, und wie Sie Ihr Geld behalten.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Nachzahlung?
Bei einer Nachzahlung erhalten Sie Geld für eine Leistung der Vergangenheit. Das können staatliche Leistung wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kindergeld sein, es kann sich um eine Rente handeln oder um Ihr Gehalt.
Welches Problem entsteht beim P-Konto?
Bei einem P-Konto ist ein fester Betrag vor Pfändung geschützt. Das bedeutet umgekehrt, dass jeder Cent Guthaben über diesem Freibetrag gepfändet werden kann. In diesem Fall verlieren Sie das Geld der Nachzahlung.
Ist das Pfänden der Nachzahlung legal?
Ja, das ist es. Eine Nachzahlung ist nicht automatisch geschützt, und das gilt unabhängig davon, um welche Nachzahlung es sich handelt. Sie selbst müssen aktiv werden, um auch die Nachzahlung zu schützen. Zum Glück ist das möglich.
Nachzahlungen bei staatlichen Leistungen
Besonders, wenn Sie Sozialleistungen beziehen müssen, kommen Sie schnell in die Situation. Die Schulden drücken, Sie richten ein Pfändungsschutzkonto ein und beantragen Bürgergeld oder Wohngeld.
Doch die Behörde braucht Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Erst einmal stehen Sie im Nichts, und dann ist die erste Auszahlung höher, weil Sie die Leistungen der Vormonate rückwirkend erhalten. Jetzt müssen Sie aufpassen, denn der Freibetrag ist leicht überschritten, und dann ist das Geld darüber weg – egal, ob Sie hilfebedürftig sind.
Was können Sie tun?
Sie können vor der Zahlung dafür sorgen, dass Sie das Geld behalten. Lassen Sie sich von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung ausstellen, dass die entsprechende Überweisung frei von Pfändung bleibt.
Suchen Sie eine Schuldnerberatungsstelle auf und lassen Sie sich helfen.
Es kann sein, dass ein Gericht diese Bescheinigung ausstellen muss. Das ist besonders bei Leistungen der Fall, die nicht per Definition dazu dienen, das Existenzminimum zu sichern, also zum Beispiel Wohngeld oder Rente.
Wann müssen Sie zum Vollstreckungsgericht?
Übersteigt das nachgezahlte Einkommen 500 Euro, und wird damit der Grundfreibetrag für den Monat überschritten, in dem das Geld auf dem P-Konto eingeht, dann müssen Sie den Antrag auf Festsetzung des pfändungsfreien Beitrags beim Vollstreckungsgericht stellen.
Was müssen Sie prüfen?
Wenn Sie eine Nachzahlung erwarten, dann müssen Sie als erstes berechnen, ob durch diese der pfändungsfreie Betrag auf dem Konto überschritten wird. Wenn der Freibetrag nicht ausreicht, dann müssen Sie einen einmaligen zusätzlichen Freibetrag einrichten lassen.
Wann reicht eine P-Konto Bescheinigung aus?
Bei manchen Nachzahlungen reicht eine P-Konto Bescheinigung ohne Antrag bei der Vollstreckungsstelle aus, um die Nachzahlung zu schützen.
Das gilt bei Sozialleistungen des Jobcenters (SGB II) und der Grundsicherung (SGB XII) sowie bei Nachzahlungen des Kindergeldes aus der Familienkasse und bei Nachzahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bei folgenden Leistungen reicht eine einfache P-Konto Bescheinigung nur dann aus, wenn der nachgezahlte Betrag nicht mehr als 500,00 Euro ist: Renten, Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung, Wohngeld und Pflegegeld.