Wer pflegebedรผrftig ist, muss nicht zwingend in ein Heim umziehen โ viele Menschen entscheiden sich fรผr die Betreuung im eigenen Zuhause. Dabei unterstรผtzt die Pflegeversicherung durch verschiedene finanzielle Leistungen.
Der Betrag richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad und danach, ob Angehรถrige oder professionelle Dienste die Versorgung รผbernehmen. Mit dem Jahreswechsel 2025 sind viele dieser Betrรคge gestiegen โ hier erfahren Sie, wie Sie davon profitieren kรถnnen.
Inhaltsverzeichnis
Pflegegeld: Direkte Unterstรผtzung fรผr hรคusliche Pflege
Pflegebedรผrftige, die von nahestehenden Personen wie Familienangehรถrigen oder Freund:innen gepflegt werden, erhalten sogenanntes Pflegegeld. Diese Leistung wird direkt an die pflegebedรผrftige Person ausgezahlt und kann flexibel genutzt werden โ etwa als Anerkennung fรผr die pflegende Person, zur Entlastung im Alltag oder fรผr eigene Rรผcklagen. Ein Nachweis รผber die Verwendung ist nicht erforderlich.
Die Hรถhe des Pflegegeldes (ab 2025):
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Wer lediglich Pflegegrad 1 hat, erhรคlt kein Pflegegeld. Eine Ausnahme bildet hier der Entlastungsbetrag (dazu mehr weiter unten).
Das Pflegegeld bleibt in der Regel steuerfrei โ sowohl fรผr die pflegebedรผrftige Person als auch fรผr die pflegenden Angehรถrigen. Eine Steuerpflicht entsteht nur dann, wenn die Pflege durch Personen ohne enge familiรคre oder sittlich-moralische Bindung erfolgt und dabei ein Entgeltcharakter รผberwiegt.
Sachleistungen: Finanzierung durch ambulante Pflegedienste
Wer sich fรผr professionelle Unterstรผtzung entscheidet, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, kann sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird kein Geld direkt ausgezahlt โ stattdessen rechnet die Pflegekasse die erbrachten Leistungen direkt mit dem Pflegedienst ab.
Auch hier richtet sich die Hรถhe der monatlichen Leistungen nach dem Pflegegrad. 2025 gelten folgende Betrรคge:
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.496 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Fรผr Pflegegrad 1 stehen keine Sachleistungen zur Verfรผgung. Allerdings kann der sogenannte Entlastungsbetrag in Hรถhe von 131 Euro pro Monat genutzt werden, um z.โฏB. Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter zu finanzieren.
In vielen Fรคllen reicht die Sachleistung allein nicht aus, um eine vollstรคndige Versorgung sicherzustellen. Dann mรผssen Betroffene zuzahlen โ oder Alternativen prรผfen.
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Kombinationsleistung: Geld und Dienstleistung kombinieren
Pflegebedรผrftige mรผssen sich nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Sachleistung entscheiden. Wer etwa einen Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, kann zusรคtzlich anteilig Pflegegeld beziehen โ dieses Modell nennt sich Kombinationsleistung.
Die Berechnung erfolgt prozentual: Wenn beispielsweise 80โฏ% des Sachleistungsbudgets genutzt werden, stehen noch 20โฏ% des regulรคren Pflegegeldes zur Verfรผgung. Dieses Restbudget kann an pflegende Angehรถrige weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.
Beratungspflicht: Regelmรครige Kontrolle schรผtzt das Pflegegeld
Wer ausschlieรlich Pflegegeld erhรคlt, muss sich regelmรครig durch eine Pflegefachkraft beraten lassen. Diese Hausbesuche stellen sicher, dass die Pflege gewรคhrleistet ist. Sie sind gesetzlich verpflichtend:
- Pflegegrad 2 & 3: einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 & 5: einmal pro Quartal
Kommt die Beratung nicht zustande, wird das Pflegegeld zunรคchst gekรผrzt und kann langfristig entfallen. Ambulante Pflegedienste oder unabhรคngige Pflegeberater:innen bieten diese Beratungen hรคufig kostenlos an.
Kurzzeit und Ersatzpflege: Auszeiten absichern
Wird die Pflegeperson kurzfristig krank oder fรคllt aus, greift die sogenannte Ersatzpflege. Hier รผbernimmt eine andere Person die Betreuung vorรผbergehend. Auch eine Kurzzeitpflege โ also die vorรผbergehende stationรคre Versorgung โ ist in solchen Fรคllen mรถglich.
Wรคhrend dieser Zeit wird das Pflegegeld um die Hรคlfte gekรผrzt. Auch in dieser Phase bleibt eine Teilfinanzierung der hรคuslichen Pflege bestehen, etwa wenn Angehรถrige weiterhin Aufgaben รผbernehmen.
Wohnsituation: Wo Pflegegeld ausgezahlt wird
Das Pflegegeld ist nicht an einen festen Wohnort gebunden. Es kann sowohl in der eigenen Wohnung als auch im Haushalt der Pflegeperson bezogen werden. Auch beim Aufenthalt in betreuten Wohnformen, Seniorenwohnanlagen oder bei teilstationรคrer Tages- oder Nachtpflege bleibt der Anspruch bestehen.
Ausnahme: Bei einer vollstationรคren Pflege im Heim entfรคllt der Anspruch auf Pflegegeld vollstรคndig.
Hilfe zur Pflege: Wenn das Geld nicht reicht
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die hรคusliche Versorgung sicherzustellen, springt in bestimmten Fรคllen das Sozialamt ein. Die โHilfe zur Pflegeโ ist Teil der Sozialhilfe und richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen oder Vermรถgen. Betroffene mรผssen hierzu einen Antrag stellen.
Diese Unterstรผtzung kann sรคmtliche Kosten abdecken, die nicht durch die Pflegekasse getragen werden โ etwa Zuzahlungen fรผr Pflegedienste, notwendige Hilfsmittel oder Haushaltshilfen.
Zusรคtzliche Leistungen in Bayern: Landespflegegeld
Ein Sonderfall ist das Bayerische Landespflegegeld. Pflegebedรผrftige mit mindestens Pflegegrad 2, die in Bayern wohnen, kรถnnen diese Leistung einmal jรคhrlich beantragen. Die Pauschale betrรคgt 1.000 Euro pro Jahr und kann frei verwendet werden.