Pflegegeld: Nur die wenigsten kennen diesen Pflege-Zuschuss

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In Deutschland haben rund 680.000 Menschen den Pflegegrad 1, lediglich 5,8 Prozent von ihnen rufen den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ab.

Diese finanzielle Leistung, die aktuell monatlich 131 Euro (bis Dezember 2024: 125 Euro) umfasst, steht allen zu, die mit Pflegegrad 1 zu Hause und nicht in einer Einrichtung leben. Die Mittel sind zweckgebunden, sodass sie in erster Linie für alltagsnahe Entlastung, Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuung verwendet werden sollen.

Wer profitiert von 131 Euro monatlich?

Personen mit Pflegegrad 1, die ihren Alltag allein bewältigen, aber punktuell Unterstützung benötigen, können den Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit 131 Euro im Monat erhalten. Die Pflegeversicherung stellt diese Gelder jedoch nicht automatisch bereit. Stattdessen müssen sie mit konkreten Dienstleistungen verrechnet werden.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Dienstleister nach Landesrecht anerkannt und registriert sind. Informationen über infrage kommende Anbieter lassen sich in Pflegestützpunkten, bei der eigenen Pflegekasse und über Online-Portale (z. B. dem AOK-Pflegenavigator) finden.

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Warum nur ein Bruchteil der Berechtigten den Betrag nutzt

Trotz des offensichtlichen Bedarfs machen nur wenige Anspruchsberechtigte von diesem Entlastungsbeitrag Gebrauch. Ein Grund liegt in den formalen Vorgaben: Das Geld wird nicht direkt überwiesen, sondern kann ausschließlich für abgerechnete Dienstleistungen ausgezahlt werden.

Viele Betroffene sind zudem nicht ausreichend informiert, welche Anbieter zugelassen sind oder wie die Abrechnung konkret erfolgt.

Wofür lässt sich der Entlastungsbetrag verwenden?

Das Fördergeld soll den Alltag von Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen erleichtern.

Anerkannte Dienstleister dürfen beispielsweise unterstützen bei:

  • Reinigung und Haushaltsführung
  • Einkäufen oder Botengängen
  • Kurzen Betreuungsangeboten, z. B. gemeinsame Spaziergänge oder Gespräche

Wichtig ist, dass nur zertifizierte Fachkräfte oder registrierte Nachbarschaftshelferinnen- und helfer die Leistung mit der Pflegekasse abrechnen können.

Abrechnung und Ansparmöglichkeiten

Die Abrechnung erfolgt üblicherweise zwischen den Pflegebedürftigen und dem jeweiligen Dienstleister. Nach Erhalt einer Rechnung wird diese aus eigener Tasche beglichen und anschließend bei der Pflegekasse eingereicht.

Manche Anbieter rechnen auch direkt mit der Kasse ab. Wer den Betrag nicht jeden Monat vollständig nutzt, kann ihn bis zu einem gewissen Grad ansparen. Allerdings verfällt alles, was bis zum 30. Juni des Folgejahres nicht eingesetzt wurde, ersatzlos.

Nachbarschaftshilfe in Hessen und Thüringen

In einigen Bundesländern bestehen spezielle Regelungen für Nachbarschaftshelferinnen und helfer. In Hessen und Thüringen dürfen auch Personen aus dem persönlichen Umfeld des Pflegebedürftigen auf ehrenamtlicher Basis unterstützt werden.

Diese Nachbarschaftshelfer dürfen jedoch weder im gleichen Haushalt leben, noch verwandt sein. Beide Bundesländer setzen zudem eine formale Anerkennung voraus:

  • Hessen: Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurückliegt
  • Thüringen: Zurzeit noch keine Voraussetzung; ab 2026 wird eine (auch online durchführbare) Pflegeschulung Pflicht

Wer diese Kriterien erfüllt, erhält eine Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag.

Fristen im Blick behalten

Die wichtigste zeitliche Begrenzung betrifft die Nutzung des Geldes: Nicht verbrauchte Mittel eines Jahres müssen spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht sein. Ansonsten verfallen sie ersatzlos. Dies gilt für sämtliche anerkannten Dienstleistungen und sämtliche Pflegekassen.

Informationen und Anlaufstellen

Pflegestützpunkte sowie die Pflege und Krankenkassen sind erste Anlaufstellen, um den Entlastungsbetrag effizient einzusetzen. Über diese Einrichtungen lassen sich regional zugelassene Dienstleistungen rasch ermitteln, sodass die finanzielle Förderung unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.

Ergänzend bieten diverse Internetportale eine Übersicht über qualifizierte Anbieter im gesamten Bundesgebiet.