Bislang stand für die Verhinderungspflege pro Kalenderjahr ein gesetzlich festgelegter Betrag von 1612 Euro zur Verfügung. Dieser konnte durch einen bisher möglichen Transfer von Mitteln aus der Kurzzeitpflege um 806 Euro aufgestockt werden. So ergab sich ein Gesamtbetrag von 2418 Euro.
Die Regelung galt unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad, sodass die Beträge in allen Pflegegraden identisch waren. Viele pflegende Angehörige haben diese Gesamtsumme genutzt, um Urlaube oder dringend erforderliche freie Tage planen zu können.
Welche Änderungen treten im Jahr 2025 in Kraft?
Ab 2025 werden alle Beträge um 4,5 Prozent angehoben. Das bedeutet, dass die Verhinderungspflege von 1612 Euro auf 1685,85 Euro steigt.
Die ergänzenden 806 Euro für die Kurzzeitpflege erhöhen sich auf 843 Euro, falls die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wird. Dadurch ergibt sich bis zur Jahresmitte 2025 ein abrufbares Budget von insgesamt 2528 Euro für die Verhinderungspflege.
Zweite Anpassung ab Juli 2025
Das Besondere an der Reform ist, dass die Beträge nicht nur einfach angehoben, sondern auch in zwei Schritten zusammengelegt werden. Ab Juli 2025 wird das Budget der Kurzzeitpflege in voller Höhe in das Budget für die Verhinderungspflege integriert.
Dann entsteht für die zweite Jahreshälfte ein Gesamtbetrag von 3539 Euro, der für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam genutzt werden kann. Diese Zusammenlegung soll die Pflegeleistungen flexibler gestalten und sowohl den Bedarf in der häuslichen Pflege als auch in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung abdecken.
Wie funktioniert die Abrechnung bis zum 30. Juni?
Für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 sind weiterhin 2528 Euro anrechenbar.
Wer dieses Budget bereits vor dem 1. Juli komplett aufbraucht, kann die Leistung ab Mitte des Jahres trotzdem erneut in Anspruch nehmen. Wichtig ist lediglich, dass man genau dokumentiert, welche Ausgaben in welchem Zeitraum entstanden sind.
Wer die 2528 Euro schon früh nutzt, hat somit ab Juli noch einen Restbetrag, der sich aus der Differenz zum Gesamtkontingent von 3539 Euro ergibt. In Zahlen bedeutet das, dass nach dem Verbrauch von 2528 Euro bis Juni noch rund 1011 Euro übrigbleiben können, die in der zweiten Jahreshälfte genutzt werden dürfen.
Was geschieht, wenn die Verhinderungspflege erst ab Juli genutzt wird?
Wer in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 keine Verhinderungspflege abrechnet, kann theoretisch ab Juli gleich auf das gesamte Budget von 3539 Euro zugreifen.
Für pflegende Angehörige bietet sich hier die Chance, größere zeitliche Blöcke für Erholung, Reisen oder dringende persönliche Angelegenheiten zu planen.
Wichtig: es gibt keinen Zwang, die Verhinderungspflege monatlich oder schrittweise abzurechnen. Viele entscheiden sich jedoch dafür, die Leistungen je nach Bedarf und finanziellen Möglichkeiten aufzuteilen.
Mögliche Fallstricke bei der Abrechnung
Die Umstellung auf die neuen Beträge und insbesondere die Zusammenlegung der Budgets ab Juli 2025 können schnell zu Verwirrungen führen. Wer zum Beispiel schon im Frühjahr 2025 das volle Budget von 2528 Euro ausschöpft, muss im Blick behalten, wie viel im zweiten Halbjahr tatsächlich noch übrig bleibt.
Viele pflegende Angehörige könnten fälschlicherweise davon ausgehen, den Höchstbetrag bereits gänzlich verbraucht zu haben und dadurch die zusätzlichen Mittel nicht ausschöpfen. Hier ist es ratsam, frühzeitig die Krankenkasse oder Pflegekasse zu kontaktieren und sich die genauen Restbeträge schriftlich bestätigen zu lassen.
Wie schnell erfolgt die Auszahlung der Verhinderungspflege?
Die Erfahrung zeigt, dass die Bearbeitungszeiten bei den Pflegekassen unterschiedlich sind.
Während manche Anträge innerhalb von zwei Wochen genehmigt und ausgezahlt werden, berichten andere Betroffene von deutlich längeren Wartezeiten, teilweise von mehreren Monaten.
Wer auf die Erstattung dringend angewiesen ist, sollte zeitnah nach der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege alle benötigten Unterlagen an die Kasse senden. Es empfiehlt sich, schriftlich nachzufragen und bei überlanger Bearbeitung regelmäßig den Sachstand zu erfragen. Hartnäckigkeit kann helfen, Zahlungen schneller zu erhalten.
Wie sollten pflegende Angehörige jetzt vorgehen?
Wer einen Pflegebedürftigen betreut und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte, sollte sich bereits vor Beginn des Jahres 2025 informieren.
Es empfiehlt sich, Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und Abrechnungen zeitnah an die Kasse zu senden.
Der Wechsel zwischen dem Budget bis Juni (2528 Euro) und dem höheren Betrag ab Juli (3539 Euro) ist nicht kompliziert, erfordert jedoch Umsicht: Wer absehen kann, dass er im ersten Halbjahr bereits viel Verhinderungspflege benötigt, sollte sich die Summen notieren oder frühzeitig bei der Kasse nachfragen.
Wenn ab Mitte des Jahres noch ein zusätzliches Kontingent möglich ist, sollten pflegende Angehörige rechtzeitig planen, um keine finanziellen Ansprüche zu verschenken.