Reha oder Rente: Müssen oder Wollen?

Lesedauer 2 Minuten

Das Schlagwort „Reha statt Rente“ verwirrt viele unserer Leser, die fragen, was das konkret bedeutet. Was meinen die Rentenkassen mit dieser Richtlinie? Und um welche Rente geht es überhaupt?

Rehabilitation steht im Vordergrund

„Reha statt Rente“ bedeutet, dass Maßnahmen zur Rehabilitation ausgeschöpft werden sollen, um die Gesundheit eines Versicherten so wiederherzustellen, dass er seine volle Leistungs- und Arbeitsfähigkeit wiedererlangt, statt diese dauerhaft zu verlieren und eine Rente zu beziehen.

Es geht um die Erwerbsminderungsrente

Damit ist auch klar, um welche Rente es sich handelt. Es geht also nicht um die gesetzliche Altersrente, egal ob regulär, für langjährig Versicherte, für besonders langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen. Es geht auch nicht um die Hinterbliebenenrente, die Erziehungsrente oder die Waisenrente. Im Fokus steht die Erwerbsminderungsrente.

Lesen Sie auch:

Erwerbsminderungsrente bedeutet eingeschränkte Arbeitsfähigkeit

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben Versicherte, wenn sie weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) pro Tag arbeiten können.

Um als Versicherte einen Ausgleich zu bekommen für die fehlende Zeit, in der sie keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen können, zahlt die Rentenversicherung ihnen eine Rente, bis sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und dann von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente wechseln.

Warum ist der Rentenkasse Rehabilitation wichtig?

Bevor die Rentenversicherung eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente anerkennt, besteht sie in der Regel darauf, dass die Betroffenen an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen – oder auch an mehreren.

Das ließe sich wohlwollend so interpretieren, dass der Kasse die Gesundheit der Versicherten am Herzen liegt, es hat aber vor allem einen wirtschaftlichen Grund. Eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente bedeutet für die Rentenversicherung, dauerhaft zu zahlen.

Ist die Rehabilitation aber erfolgreich und die Leistungsfähigkeit wieder hergestellt, dann ist die Rentenkasse nicht mehr zuständig.

Die Rentenversicherung selbst informiert: „Eine erfolgreiche Rehabilitation ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Sie können Ihre gesundheitlichen Probleme bewältigen und weiterhin Ihrem Beruf nachgehen, Ihr Arbeitgeber kann weiterhin auf Ihre Erfahrung und Arbeitskraft setzen und wir als Rentenversicherung ersparen uns die Rentenzahlung und behalten Sie als Beitragszahler.“

Welche Angebote der Reha finanziert die Rentenkasse?

Die Rentenversicherung bietet flächendeckend Rehabilitationsplätze bei Vertragspartnern und in eigenen Reha-Stätten an.

Die konkreten Maßnahmen richten sich nach den jeweiligen Einschränkungen, Krankheiten oder Verletzungen. Sie reichen von Umschulungen über medizinische Therapien bis hin zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

Rehabilitation hat Vorrang

Auch gesetzlich hat die Rehabilitation Vorrang vor einer dauerhaften Erwerbsminderungsrente, denn sie soll das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindern. Eine vorzeitige Rente wegen Erwerbsminderung kann erst gezahlt werden, wenn die Reha das Ziel nicht erreicht, die Betroffenen wieder fit für die Erwerbsarbeit zu machen.

Reha bei befristeter Erwerbsminderung

Auch bei einer nicht dauerhaften, sondern nur befristet anerkannten Erwerbsminderung kann die Rentenkasse verlangen (und tut das in aller Regel auch), dass Sie sich einer Reha unterziehen, um ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.

Mediziner und andere Fachleute prüfen und beurteilen dann, ob in ihrem Fall eine Rehabilitation zumutbar ist und sich dazu eignet, ihre Leistung zu verbessern.

Können Sie die Reha ablehnen?

Die Reha ist ein Teil des Rentenverfahrens, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung anstreben oder beantragen, dann kommen Sie also nicht um Maßnahmen zur Rehabilitation herum.

Ablehnen können Sie auf dem Weg zur Erwerbsminderungsrente eine Reha hingegen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zu dieser konkreten Maßnahme nicht in der Lage sind. Dafür benötigen Sie ärztliche Gutachten / Befunde, die bestätigen, dass diese Reha für Sie nicht zumutbar ist.