Rente 2025: Millionen Rentner erhalten mehr Geld

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2025 รคndert sich bei der Rente einiges. Darunter sind gute Nachrichten fรผr Erwerbsgeminderte und weniger angenehme fรผr Gutverdiener. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

ร„nderung 1: Es gelten neue Rechenwerte

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Rechenwerte, so der Rentenexperte Peter Knรถppel. So steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und ebenso die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt nach oben

Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten im nรคchsten Jahr bei einem monatlichen Einkommen von 8.050 Euro. Dies wird im Osten und Westen gleich sein. Vorher waren es 7.550 Euro in Westdeutschland und 7.450 Euro im Osten.

Fast 1.500 Euro pro Monat in die Rentenkasse

Das Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales sagt, dieser Rentenbeitrag solle bis 2027 stabil bleiben und 18,6 Prozent betragen. Wer an der Obergrenze von 8.050 Euro liegt, wรผrde dann 1.497,30 Euro davon in die Rentenkasse einzahlen.

Derzeit zahlen Beitragsleister an der Obergrenze im Westen 1.404,30 Euro in die Rente ein, und im Osten sind es 1.385,70 Euro. Im Westen mรผssen die Betroffenen nรคchstes Jahr also 93 Euro mehr abgeben, und im Osten sogar 112 Euro.

ร„nderung 2: Neue Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung

Die BezugsgrรถรŸen bei Renten wegen Erwerbsminderung steigen im nรคchsten Jahr an und damit auch die Hinzuverdienstgrenzen. Bei voller Erwerbsminderung kรถnnen Betroffene bis zu 1638 pro Monat aus einer Beschรคftigung verdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung sind es sogar 3276,81 Euro pro Monat.

2024 liegt die Grenze bei 1.546,56 Euro pro Monat (18.558,75 Euro pro Jahr) bei voller Erwerbsminderung und 3.093, 12 Euro pro Monat (37.117,50 Euro pro Jahr).

Hinzuverdienstgrenzen sind nicht willkรผrlich

Diese Berechnungen laufen nach einem festen Schlรผssel. So gelten seit 2023 bei der vollen Erwerbsminderungsrente drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezรผge als Hinzuverdienstgrenze.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die neue Mindesthinzuverdienstgrenze doppelt so hoch, also bei sechs Achteln der 14-fachen monatlichen BezugsgrรถรŸe.

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, darf also bis zu diesen Grenzen hinzuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird.

Erwerbsminderung bedeutet begrenzte Arbeitszeit

Aber Vorsicht: Voraussetzung fรผr eine volle Erwerbsminderungsrente ist es, weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten zu kรถnnen โ€“ und bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente weniger als sechs Stunden pro Tag. Wenn Sie lรคnger arbeiten, dann verlieren Sie ihren Rentenanspruch.

ร„nderung 3: Das neue vorlรคufige Durchschnittsentgelt

Ab Januar 2025 steigt das neue vorlรคufige Durchschnittsentgelt auf 50.493 Euro an. Das bedeutet, um einen monatlichen Rentenpunkt (derzeit 39,32 Euro) zu bekommen, mรผssen Sie im nรคchsten Jahr 50.493 Euro brutto pro Jahr verdienen.

2024 ist das fรผr einen Rentenpunkt nรถtige Durchschnittsgehalt auf 45.358 Euro angesetzt. Das heiรŸt, Sie mรผssen im nรคchsten Jahr rund 500 Euro mehr verdienen, damit Ihnen die derzeit 39,32 Euro pro Monat auf die Rente angerechnet werden.