Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner könnte bald der Vergangenheit angehören. Eine entsprechende Reform wurde vom Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgeschlagen.
Die Expertenkommission für eine bürgernahe Einkommensteuer hat kürzlich im Juli 2024 ihre Ergebnisse vorgestellt. Darauf weist der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel hin.
Wer ist von der Steuererklärungspflicht betroffen?
Viele Rentner sind sich nicht bewusst, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Viele denken, dass mit dem Bezug der gesetzlichen Rente keine weiteren Steuerpflichten bestehen. Tatsächlich müssen jedoch rund fünf Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.
Diese Zahl steigt jährlich an. Die Steuerpflicht ergibt sich aus der nachgelagerten Besteuerung, die seit 2005 gilt, wodurch gesetzliche Renten grundsätzlich steuerpflichtig sind.
Angst vor der Steuererklärung
Ein Hauptproblem ist, dass viele Rentnerinnen und Rentner Angst vor der Steuererklärung haben. Die Unwissenheit über die Pflicht zur Abgabe und die Komplexität des Steuerrechts führen dazu, dass viele Rentner ihre Steuererklärung nicht einreichen.
Dies kann zu hohen Nachzahlungen, Strafgeldern und Zinsen führen. Gleichzeitig sind die Finanzämter bereits stark ausgelastet und könnten die zusätzliche Bearbeitung von Millionen weiterer Steuererklärungen kaum bewältigen.
Was schlägt die Expertenkommission vor?
Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner eingesetzte Expertenkommission hat verschiedene Vorschläge zur Vereinfachung der Einkommenssteuer für Rentner erarbeitet.
Der zentrale Vorschlag ist die Einführung einer Rentenabzugssteuer als Quellensteuer.
Diese Steuer würde direkt von der Rente abgezogen, ähnlich wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Dadurch würde die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner entfallen.
Welche Vorteile hätte die Rentenabzugssteuer?
Durch die Rentenabzugssteuer könnten Rentner von der lästigen Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit werden.
Dies würde nicht nur den bürokratischen Aufwand reduzieren, sondern auch die Angst und Unsicherheit vieler Rentner verringern.
Zudem könnten finanzielle Belastungen durch Nachzahlungen und Strafgelder vermieden werden. Auch für die Finanzämter würde sich der Arbeitsaufwand erheblich reduzieren, da weniger Steuererklärungen zu bearbeiten wären.
Es wird jedoch auch weiterhin Ausnahmen geben. Rentner, die neben ihrer Rente zusätzliche Einkünfte aus Beschäftigungen haben, müssen weiterhin eine Steuererklärung abgeben.
Auch die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, bleibt bestehen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um außergewöhnliche Ausgaben geltend zu machen und möglicherweise eine Steuererstattung zu erhalten.
Wie wird die Rentenabzugssteuer umgesetzt?
Die Umsetzung der Rentenabzugssteuer würde bedeuten, dass die Deutsche Rentenversicherung und andere Träger die Berechnung und den Abzug der Steuer übernehmen müssten. Dies stellt eine erhebliche Zusatzaufgabe dar, die bei den derzeitigen Personalressourcen eine große Herausforderung darstellen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob und wie diese Umsetzung praktisch realisiert werden kann.
Die politische Umsetzung der Vorschläge ist noch nicht entschieden. Finanzminister Lindner muss die Ergebnisse der Expertenkommission in die politische Diskussion einbringen.
Angesichts der anstehenden Landtagswahlen bleibt abzuwarten, ob die Ampelkoalition dies noch vor der nächsten Bundestagswahl realisieren kann. Die FDP hat bereits angekündigt, dass eine Fortführung der Ampelregierung in der jetzigen Form unwahrscheinlich ist, was die politische Zukunft und die Umsetzung der Rentenabzugssteuer weiter ungewiss macht.