Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für zahlreiche Beschäftigte eine Ergänzung, um Versorgungslücken der Rente zu schließen.
Arbeitgeber unterstützen diese Form der Vorsorge häufig, indem sie bestimmte Beiträge übernehmen oder günstige Konditionen vermitteln.
Viele fragen sich jedoch, ob es sinniger ist die Betriebsrente im Rentenfall auf einmal auszuzahlen zu lassen oder lieber in monatlichen Raten. Es gibt hierbei Vor- und Nachteile, die Rentnerinnen und Rentner sorgfältig abwägen sollten, wie der Rentenanwalt Peter Knöppel erklärt.
Wegweisendes Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen
Ein Kläger in einem Verfahren (Urteil: Az. L 11 KR 557/22) hatte zwei Direktversicherungen als Teil seiner betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen.
Nach Eintritt in den Ruhestand entschied er sich dafür, die angesparte Summe als einmalige Kapitalleistung zu beziehen – anstelle einer monatlichen Zusatzrente.
Die gesetzliche Krankenversicherung wertete diese Einmalzahlung jedoch als „Versorgungsbezug“ und setzte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, verteilt auf zehn Jahre (120 Monate).
Hiergegen wandte sich der Rentner, da er eine längere Verteilungszeit forderte und sich durch die gesetzliche Regelung benachteiligt sah.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage ab und bestätigte die geltende Praxis, wonach eine Kapitalauszahlung aus der bAV zehn Jahre lang bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt wird.
Wer sich für eine solche Einmalauszahlung entscheidet, trägt somit in diesem Zehnjahreszeitraum vergleichsweise hohe Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – im Gegensatz zu jenen, die ihre Betriebsrente monatlich beziehen.
Der Kläger argumentierte, dass eine monatliche Rente in der Praxis oft über mehr als zehn Jahre ausgezahlt werde.
Dies führe dazu, dass Bezieher einer Einmalzahlung im Vergleich mehr zur Kasse gebeten würden. Schließlich werde ihr Kapital fiktiv nur über zehn Jahre gestreckt, obwohl sie es als Rente – theoretisch – über einen deutlich längeren Zeitraum beziehen könnten.
Das Gericht sah jedoch keine unzulässige Ungleichbehandlung. Der Gesetzgeber habe bei Kapitalleistungen bewusst eine feste Zehnjahresfrist festgelegt, um eine einheitliche Grundlage bei der Beitragsberechnung zu schaffen.
Eine längere Verteilungszeit – beispielsweise über 20 Jahre – sei gesetzlich schlichtweg nicht vorgesehen. Zudem bestünde für Versicherte bereits im Vorfeld die Möglichkeit, sich für die monatliche Rentenzahlung zu entscheiden, wenn sie eine andere Beitragslast wünschen.
Worin liegen die Vor- und Nachteile einer einmaligen Auszahlung?
Eine Sofortauszahlung kann reizvoll sein, da auf einen Schlag eine größere Summe zur Verfügung steht. Damit lassen sich dringende Investitionen tätigen, eventuell Restschulden tilgen oder größere Wünsche erfüllen.
Allerdings ist zu bedenken, dass auf diese gesamte Summe gegebenenfalls erhebliche Steuerzahlungen fällig werden und die Beitragslast für Kranken- und Pflegeversicherung über zehn Jahre hinweg spürbar ansteigen kann.
Zudem besteht das Risiko, dass das Geld schneller verbraucht ist als geplant und im weiteren Ruhestandsverlauf dann nur noch die gesetzliche Rente zur Verfügung steht.
Einige der Vor- und Nachteile einer Einmalauszahlung sind:
Vorteile: Sofortige Verfügbarkeit des Gesamtkapitals, flexible Verwendung, Unabhängigkeit von laufenden Rentenzahlungen.
Nachteile: Erhöhte Sozialversicherungsbeiträge in den ersten zehn Jahren, mögliche Steuerpflicht auf die gesamte Summe, Risiko eines frühzeitigen Kapitalverzehrs.
Wie wirkt sich eine monatliche Rentenzahlung auf die Sozialversicherungsbeiträge aus?
Bei einer monatlichen Auszahlung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fortlaufend von der Betriebsrente einbehalten. Weil sich das gesamte Kapital nicht in einer Summe niederschlägt, fällt die Beitragshöhe auf monatlicher Basis in der Regel niedriger aus als bei einer Einmalzahlung, die über zehn Jahre gestreckt wird.
Allerdings muss man bedenken, dass die Rente solange gezahlt werden muss, wie der Anspruch besteht – bei frühem Tod können mögliche Hinterbliebene von einer Einmalauszahlung profitieren, wohingegen die laufende Rente dann unter Umständen nicht mehr in vollem Umfang fortgeführt wird.
Nur einige Gründe, die für oder gegen eine monatliche Rentenzahlung sprechen:
Vorteile: Lebenslange Einkommenssicherheit, verteilte Steuerlast, kontinuierliche Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Nachteile: Abhängigkeit von einem Versicherer, bei frühem Tod geringere oder keine Kapitalweitergabe an Hinterbliebene.
Wie können Rentner die richtige Entscheidung treffen?
Eine Patentlösung gibt es nicht. Vielmehr sollte jede und jeder individuell prüfen, welche Form der Auszahlung zu den persönlichen Lebensumständen, finanziellen Zielen und Absicherungsbedürfnissen passt.
Während es für manche sinnvoll ist, mit einem hohen Kapitalbetrag gleich nach Rentenbeginn Schulden zu tilgen oder ein Eigenheim zu erwerben, schätzen andere die konstante und planbare Einnahme einer monatlichen Zusatzrente.
Besonders wichtig ist, frühzeitig die sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu durchdenken. Wer eine Einmalzahlung erhält, muss über zehn Jahre hinweg mit einer erhöhten Beitragslast rechnen.
Die Beitragspflicht kann sich daher maßgeblich auf die tatsächliche Netto-Rentensituation auswirken.
Ein Gespräch mit einer unabhängigen Beratungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht kann helfen, mögliche Stolpersteine zu vermeiden und die richtige Entscheidung zu treffen.
Warum ist eine gründliche Planung der bAV-Auszahlung unverzichtbar?
Das aktuelle Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zeigt, wie sehr die Wahl der Auszahlungsart bei einer betrieblichen Altersvorsorge die finanzielle Situation im Ruhestand beeinflussen kann. Die vermeintlich attraktive Einmalauszahlung führt in vielen Fällen zu einer deutlich spürbaren Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge über einen fest definierten Zeitraum von zehn Jahren.
Gleichzeitig bietet sie jedoch maximale Flexibilität. Wer hingegen auf eine monatliche Rentenzahlung setzt, hat eine stetige, planbare Zusatzrente und profitiert von im Regelfall geringeren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.