Rente: Bundestagswahl hat Einfluss auf Bekanntgabe der Rentenerhöhung

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Im März wird gewöhnlich die Höhe der Rentenanpassung durch die Bundesregierung veröffentlicht, die im Juli in Kraft tritt. Viele unserer Leser sind jetzt verunsichert, weil am 23. Februar 2025 die Bundestagswahlen stattfinden. Vermutlich wird im März noch keine neue Bundesregierung stehen, sondern die Koalitionsgespräche weiter andauern.

Bedeutet das, dass im März noch nicht geklärt ist, wie hoch die Rentenerhöhung in diesem Jahr sein wird?

Wie ist die Rechtslage für die Entscheidung?

Wenn die Wahl gelaufen ist und es noch keine neue vereidigte Bundesregierung gibt, weil sich die Koalitionsverhandlungen ausdehnen, dann bleibt die alte und abgewählte Regierung geschäftsführend im Amt.

Sie gibt die Geschäftsführung erst ab, wenn die neue gewählte Regierung vereidigt ist. Auf diese Weise verhindert der Staat Handlungsunfähigkeit auf der politischen Ebene und in der Verwaltung.

Das bedeutet: Hubertus Heil (SPD) bleibt so lange Arbeits- und Sozialminister, bis eine neue Regierung gebildet ist und ein anderer Politiker seinen Ministerposten übernimmt. Vermutlich wird also Hubertus Heil im März den Rentenwert 2025 verkünden.

Was steckt hinter dem Rentenwert?

Rentenwert bezeichnet den Betrag einer abschlagsfreien monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr. Zum ersten Juli eines jeden Jahres wird dann die entsprechende Rentenanpassung durch die Bundesregierung per Verordnung festgelegt.

Wie wird der Rentenwert festgelegt?

Die Rentenanpassung wird von der jeweiligen Bundesregierung nicht willkürlich gesetzt, sondern berechnet sich nach einem festgeschriebenen Verfahren und orientiert sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter.

Der angepasste monatliche Bruttobetrag der Rente wird ermittelt, indem der neue aktuelle Rentenwert mit den anderen Punkten der Rentenformel multipliziert wird.

Insofern macht es also keinen Unterschied, ob die alte oder die neue Bundesregierung im März die Rentenanpassung verkündet, die am ersten Juli in Kraft tritt. Denn die Berechnung des Rentenwerts bleibt dieselbe Methode, egal ob der Minister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil oder anders heißt.

Rentenerhöhung 2025: Szenarien im Überblick

Je nach Lohnentwicklung und Inflation könnte die Rentenerhöhung 2025 zwischen 3 % und 4,5 % liegen. Die folgende Tabelle zeigt die möglichen Rentenanpassungen für verschiedene Rentenhöhen:

Aktuelle Rente 3 % Erhöhung 3,5 % Erhöhung 4 % Erhöhung 4,5 % Erhöhung
200 Euro 206 Euro 207 Euro 208 Euro 209 Euro
400 Euro 412 Euro 414 Euro 416 Euro 418 Euro
600 Euro 618 Euro 621 Euro 624 Euro 627 Euro
800 Euro 824 Euro 828 Euro 832 Euro 836 Euro
1000 Euro 1030 Euro 1035 Euro 1040 Euro 1045 Euro
1500 Euro 1545 Euro 1552,50 Euro 1560 Euro 1567,50 Euro
2000 Euro 2060 Euro 2070 Euro 2080 Euro 2090 Euro

Was spielt bei der Rentenanpassung eine Rolle?

Der wesentliche Faktor für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung, aber dies ist nicht der einzige Aspekt, der eine Rolle bei der Berechnung spielt. Bedingt durch den demografischen Wandel hat der Beitragssatz in der Rentenversicherung ebenfalls ein deutliches Gewicht.

Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt die Entwicklung des Verhältnisses von Renteneinzahlern zu Rentenbeziehern.

Rentenanpassung bedeutet in der Regel eine Erhöhung der Rente oder maximal ein Gleichbleiben. Eine Minderung der Renten im Vergleich zum Vorjahr ist ausgeschlossen, und eine solche ist gesetzlich verboten.

Die Niveauschutzklausel

Die sogenannte Niveauschutzklausel garantiert zudem, dass das Rentenniveau 2025 bei 48 Prozent bleibt, und das bedeutet 48 Prozent des durchschnittlichen Gehalts eines Arbeitnehmers.

Wenn das Rentenniveau sinkt, dann kann das bedeuten, dass die Renten weniger stark steigen als die Einkommen.