Das Jahr 2025 bringt zahlreiche gesetzliche und finanzielle Änderungen mit sich, die insbesondere für Rentnerinnen und Rentner wichtig sein können. Von Anpassungen in der Rentenberechnung über steuerliche Erleichterungen bis hin zu veränderten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung: Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Alle Änderungen bei der Rente in einer Übersichtstabelle
Zunächst eine Übersicht über die Änderungen, die für Rentner und Rentnerinnen ab 2025 wichtig sind.
Änderung | Details |
---|---|
Berechnung eines Rentenpunkts | Neues Durchschnittsgehalt: 50.493 € brutto/Jahr (4.207 € brutto/Monat); Wert eines Rentenpunkts bis Juni 2025: 39,32 €, ab Juli 2025 voraussichtlich 40,70 €. |
Rentenerhöhung | Prognostizierte Erhöhung ab Juli 2025 um 3,5 %; exakte Zahlen werden im März 2025 bekannt gegeben. |
Steuerlicher Grundfreibetrag | Anhebung auf 12.984 €; steuerpflichtiger Rentenanteil für Neurentner: 83,5 %. |
Grundrentenzuschlag | Einkommensfreibeträge steigen: 1.437 €/Monat (Alleinstehende) und 2.242 €/Monat (Ehepaare); Einkommen über diesen Beträgen wird zu 60 % angerechnet. |
Erwerbsminderungsrente | Hinzuverdienstgrenzen: 19.661,25 €/Jahr (volle Rente), 39.322,50 €/Jahr (teilweise Rente); neue Berechnungsgrundlage für Zuschläge. |
Minijobs und Mindestlohn | Verdienstgrenze für Minijobs: 556 €/Monat; Mindestlohn: 12,82 €/Stunde. |
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung | Pflegeversicherung: 3,6 % (4,2 % für Kinderlose); Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung: durchschnittlich 2,5 %. |
Beitragsbemessungsgrenzen | Rentenversicherung: 80.850 €/Jahr; Krankenversicherung: 66.150 €/Jahr. |
Regulärer Renteneintritt | Geburtsjahrgang 1959: regulärer Renteneintritt mit 66 Jahren und zwei Monaten; vorgezogene Rente mit Abschlägen weiterhin möglich. |
Weitere Änderungen | CO2-Steuer: 50 €/Tonne; neue Grundsteuerberechnungen treten in Kraft. |
Wie ändert sich die Berechnung eines Rentenpunkts?
Ab dem 1. Januar 2025 wird ein neues vorläufiges Durchschnittsgehalt in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Dieses liegt bei 50.493 € brutto pro Jahr bzw. 4.207 € brutto pro Monat.
Wer das verdient, erhält genau einen Rentenpunkt. Bis Juni 2025 hat ein Rentenpunkt einen monatlichen Wert von 39,32 €, bevor eine Erhöhung ab Juli 2025 erwartet wird.
Die Anpassung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und könnte den Wert pro Rentenpunkt auf 40,70 € steigen lassen.
Welche Rentenerhöhung ist für 2025 geplant?
Die Renten sollen ab Juli 2025 voraussichtlich um 3,5 % steigen. Die genaue Erhöhung hängt jedoch von der tatsächlichen Lohnentwicklung ab.
Für viele Rentnerinnen und Rentner bedeutet diese Anpassung eine dringend benötigte finanzielle Entlastung. Die exakten Zahlen werden im März 2025 bekannt gegeben.
Was ändert sich beim steuerlichen Grundfreibetrag?
Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2025 auf 12.984 € angehoben. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit einem Jahreseinkommen bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer zahlen müssen.
Selbst bei einer Bruttorente von 14.000 € bleibt die Rente in den meisten Fällen steuerfrei. Allerdings steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente für Neurentnerinnen und Neurentner auf 83,5 %.
Wie profitieren Rentnerinnen und Rentner von der Grundrente?
Die Einkommensfreibeträge für den Grundrentenzuschlag werden angehoben. Alleinstehende können bis zu 1.437 € monatlich und Ehepaare bis zu 2.242 € verdienen, ohne dass das Einkommen auf den Zuschlag angerechnet wird. Einkommen, das über diesen Freibeträgen liegt, wird nur zu 60 % angerechnet. Diese Anpassung soll mehr Menschen einen ungekürzten Grundrentenzuschlag sichern.
Lesen Sie auch:
Welche Verbesserungen gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?
Personen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, dürfen ab 2025 bis zu 19.661,25 € im Jahr hinzuverdienen. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 39.322,50 € pro Jahr. Diese Änderungen schaffen mehr Flexibilität, ohne dass der Rentenanspruch gekürzt wird.
Darüber hinaus wird der Zuschlag für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ab 2025 anders berechnet. Anstelle des bisherigen Rentenbeitrags basiert die Berechnung zukünftig auf den individuellen Entgeltpunkten. Dies kann für viele Betroffene eine höhere Auszahlung bedeuten.
Was ändert sich bei Minijobs und dem Mindestlohn?
Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 556 € pro Monat, während der Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde angehoben wird. Diese Änderungen ermöglichen es Rentnerinnen und Rentnern, mehr hinzuzuverdienen, ohne Abzüge bei ihrer Rente zu befürchten.
Steigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?
Ja, der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt auf 3,6 %, für Kinderlose auf 4,2 %. Familien mit Kindern profitieren von gestaffelten Sätzen zwischen 2,6 und 3,6 %.
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird voraussichtlich auf durchschnittlich 2,5 % steigen. Rentnerinnen und Rentner, deren Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben ein Sonderkündigungsrecht.
Welche weiteren Änderungen betreffen die Rente?
- Beitragsbemessungsgrenzen: Diese steigen in der Rentenversicherung auf 80.850 € im Jahr. In der Krankenversicherung liegt die Grenze zukünftig bei 66.150 € pro Jahr.
- Regulärer Renteneintritt: Personen, die 1959 geboren wurden, können ab 2025 mit 66 Jahren und zwei Monaten regulär in Rente gehen. Für den vorgezogenen Ruhestand gelten weiterhin Abschläge.
Welche weiteren Regelungen kommen 2025 auf uns zu?
Neben den rentenspezifischen Neuerungen gibt es auch Änderungen, die Autofahrer und Immobilienbesitzer betreffen. Die CO2-Steuer wird auf 50 € pro Tonne angehoben, und die Grundsteuer wird nach neuen Berechnungen fällig.
Lesen Sie auch: CDU und CSU wollen die Rente stark verändern
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.