Rente: Dieses Dokument müssen Rentner genau kennen

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Sie beziehen bereits eine Rente oder planen Ihren Ruhestand? Dann sollten Sie unbedingt eine jährliche Rentenbezugsbescheinigung einfordern, falls diese Ihnen nicht automatisch zugestellt wird. Dieses Dokument listet sämtliche Zahlungen auf, die Sie im vergangenen Jahr erhalten haben.

Worum geht es bei der Rentenbezugsbescheinigung?

Die Rentenbezugsbescheinigung dient als offizielle Bestätigung Ihrer Renteneinnahmen für einen definierten Zeitraum, meist das komplette Vorjahr. Diese Bescheinigung wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder anderen Versorgungsträgern (z. B. betriebliche oder private Rentenversicherungen) ausgestellt.

Sie enthält neben Ihrem Namen und Ihrer Rentenversicherungsnummer auch alle steuerlich relevanten Angaben. Dazu zählen die Gesamthöhe Ihrer Rente, Ihr steuerpflichtiger und steuerfreier Anteil sowie geleistete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Welche Vorteile hat der Nachweis?

Dieses Dokument schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Die Rentenbezugsbescheinigung unterstützt Sie bei der Steuererklärung, weil Finanzämter dadurch alle relevanten Beträge unmittelbar erkennen. Zugleich vermeiden Sie fehlerhafte Angaben, wenn Sie sich an den dort aufgeführten Zahlen orientieren, denn so sparen Sie sich nachträgliche Korrekturen.

Außerdem liefert das Dokument einen soliden Einkommensnachweis, den Sie beispielsweise für Kreditanträge oder Zuschussanträge einsetzen können, um Ihre finanzielle Situation schnell zu belegen.

Ebenfalls profitieren Sie von der automatischen Datensynchronisation mit dem Finanzamt, da die Deutschen Rentenversicherung diese Informationen in der Regel direkt weiterleitet. Ihre eigene Ausfertigung dient Ihnen zusätzlich zur Kontrolle.

Warum jede Rentenart betroffen ist

Es spielt keine Rolle, ob Sie eine gesetzliche Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente, eine Witwen- oder Witwerrente oder eine Betriebsrente beziehen. Sobald Einnahmen aus einem Rentenverhältnis fließen, fordert das Finanzamt je nach Ihrem Gesamteinkommen eine entsprechende Dokumentation.

Wer darüber hinaus im Ausland wohnt, kann ebenfalls einen offiziellen Nachweis verlangen müssen, zum Beispiel bei dortigen Behörden oder für die Besteuerung nach Doppelbesteuerungsabkommen.

So erhalten Sie die Rentenbezugsbescheinigung

Die Deutsche Rentenversicherung versendet dieses Schreiben automatisch jedes Jahr an alle bekannten inländischen Adressen. Neurentner stellen den Erstantrag einmalig selbst. Sie haben danach einen übersichtlichen Nachweis über sämtliche Zahlungen des Vorjahres.

Leben Sie außerhalb Deutschlands, sollten Sie aktiv werden. Oft wird die Bescheinigung nur auf Anforderung ins Ausland geschickt. Ein kurzes, formloses Schreiben genügt, um das Dokument zu erhalten. Sie können den Antrag auch elektronisch auf den entsprechenden Online-Portalen stellen, falls die DRV oder Ihre private Rentenversicherung einen solchen Service anbieten.

Wenn Sie keine Post erhalten

Die meisten Rentner bekommen ihre Bescheinigung spätestens bis Ende Februar. Kommt Sie nicht an, melden Sie sich umgehend bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Möglicherweise liegt ein Adressfehler vor. Nach einem Umzug sollten Sie deshalb immer Ihre Daten aktualisieren. Ist der Brief auf dem Postweg verloren gegangen, hilft eine erneute Ausstellung. Hierfür reicht ein kurzer Antrag per Post oder online.

Welche Inhalte sind besonders relevant?

Die Bescheinigung zeigt Ihnen die Bruttobeträge, also die vollständige Summe, die Sie erhalten haben. Ebenso teilt sie auf, wie viel davon steuerfrei bleibt und wie viel steuerpflichtig ist. Wer genau wissen möchte, welche Nebenzahlungen (z. B. Einmal oder Nachzahlungen) geflossen sind, findet dazu alle Zahlen im Dokument. Damit erfahren Sie, welchen Betrag das Finanzamt bereits gemeldet bekommen hat.

Auch Ihre Steueridentifikationsnummer ist aufgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Bezüge eindeutig zugeordnet werden. Zusätzlich enthalten manche Dokumente Hinweise zu eventuellen Anpassungen oder Rentensteigerungen im Laufe des Jahres.

Was ist mit alternativen Nachweisen?

Wenn das Formular spät oder gar nicht auftaucht, können Sie sich vorübergehend behelfen. Beispielsweise akzeptiert das Finanzamt in vielen Fällen auch Kontoauszüge als Übergangslösung. Wer jedoch Sonderzahlungen oder Nachzahlungen erhalten hat, muss deren Höhe nachweisen. Kontoauszüge belegen nicht immer alle Details, etwa anteilige Krankenversicherungsbeiträge.

Ein Rentenbescheid, der bei Rentenbeginn ausgestellt wird, zeigt nur die prognostizierte Zahlungshöhe. Er eignet sich nicht für die tatsächliche Jahresabrechnung, falls sich Beträge verändert haben. Im Zweifelsfall sollten Sie immer die Rentenbezugsbescheinigung oder eine digitale Rentenauskunft beantragen, damit Sie später keine Differenzen klären müssen.

Zeitliche Vorgaben und Steuerfristen

Die DRV hat laut gesetzlichen Bestimmungen Zeit bis Ende Februar, um die Werte dem Finanzamt zu melden. In der Regel trifft Ihre Kopie ebenfalls bis dahin ein. Sie haben für Ihre Steuererklärung bei privater Abgabe häufig bis zum 31. Juli Zeit. Ein Steuerbüro darf darüber hinaus verlängerte Fristen nutzen.

Wenn Sie im Ausland leben oder eine Betriebsrente erhalten, können andere Fristen gelten. Holen Sie rechtzeitig Informationen ein, damit Ihr Antrag zeitnah bearbeitet wird. Spätestens Anfang des Folgejahres sollten Sie sich mit dem Thema beschäftigen.

Ihr Vorgehen bei Problemen oder Verspätungen

Sollte Ihnen das Dokument zu spät zugestellt werden, bleibt meist genug Zeit, um die Steuererklärung korrekt abzugeben. Trotzdem spart es Stress, wenn Sie früh reagieren. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Rentenversicherung auf und fragen Sie nach dem Status. Bewahren Sie eingehende Schreiben immer sorgfältig auf. Sollte ein Brief verschwinden, beantragen Sie eine Neuausstellung.