Rente: Für den flexiblen Renteneintritt braucht man diese Auskunft

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Der Ausgleich von Rentenabschlägen ist eine Option für Versicherte, um finanzielle Einbußen bei einem vorzeitigen Renteneintritt zu vermeiden. Hierfür ist eine besondere Rentenauskunft notwendig, die über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden kann.

Zugriff auf die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung

Um die besondere Rentenauskunft zu beantragen, navigieren Sie am schnellsten über eine Google-Suche nach dem Formular „V0210“. Alternativ kann die Webseite der Deutschen Rentenversicherung direkt über den bereitgestellten Link aufgerufen werden. Dort stehen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Herunterladen des PDF-Antrags.
  • Direkte Weiterleitung zum Online-Portal.

Im Online-Portal finden Sie allgemeine Hinweise zur Bearbeitungsdauer und den erforderlichen Unterlagen. Nach der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen können Sie mit dem digitalen Ausfüllen des Antrags beginnen.

Schritt 1: Versicherungsnummer eingeben

Tragen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer in das entsprechende Feld ein. Sollten Sie den Antrag nicht sofort abschließen, ist es ratsam, die Speicherung zu aktivieren. Hierfür legen Sie ein Passwort fest, um den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen zu können.

Schritt 2: Auswahl der Rentenart

Entscheiden Sie sich für die Rentenart, die Sie voraussichtlich in Anspruch nehmen möchten:

  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Es ist empfehlenswert, die Option „Altersrente für langjährig Versicherte“ zu wählen, da diese den größtmöglichen Spielraum bei den Einzahlungshöhen bietet. Die maximale Einzahlungshöhe korreliert mit der Flexibilität, die letztlich gewählte Summe individuell anzupassen.

Schritt 3: Angabe der persönlichen Daten

Ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und gegebenenfalls frühere Namen. Zusätzlich ist die Anschrift anzugeben. Wenn Sie den Antrag selbst stellen, kann die Frage nach einer Vertretung durch eine andere Person verneint werden.

Zeitpunkt des Rentenbeginns festlegen
Wählen Sie als beabsichtigten Rentenbeginn den frühestmöglichen Zeitpunkt aus. Diese Auswahl maximiert den einzahlbaren Betrag und bietet größtmögliche Flexibilität für zukünftige Entscheidungen.

Schritt 4: Angaben zur Kontenklärung

Wenn Ihr Versicherungskonto bereits geklärt wurde, können Sie dies im Antrag angeben. In diesem Fall sind dennoch einige Angaben zum Versicherungsverlauf erforderlich:

  • Kindererziehungszeiten und deren Anerkennung.
  • Pflege von pflegebedürftigen Kindern.
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder anderer Umstände.

Sollte Ihr Versicherungskonto bislang nicht geklärt sein, sind zusätzliche Angaben erforderlich, wie:

  • Staatsangehörigkeit und Wohnsitz am 18. Mai 1990.
  • Nicht erfasste Versicherungszeiten aus dem Erwerbsleben.

Es besteht die Möglichkeit, Fragen zur Kontenklärung zu überspringen. Diese Abkürzung ist jedoch nur sinnvoll, wenn die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren bereits erreicht wurde. Sollte eine Klärung Ihres Versicherungskontos noch ausstehen, empfiehlt es sich, dies frühzeitig zu erledigen.

Dokumentenzugang und spezielle Optionen

Die Rentenauskunft kann Ihnen auf Wunsch per De-Mail übermittelt werden. Zu beachten ist, dass eine De-Mail-Adresse nicht mit einer regulären E-Mail-Adresse gleichzusetzen ist. Sehbehinderte Personen können spezielle Dokumentenformate wie Braille anfordern.

Arbeitgeberbescheinigung V0211

Die Einreichung der Arbeitgeberbescheinigung V0211 ist optional. Diese Bescheinigung wird genutzt, um den Verdienst bis zum Rentenbeginn hochzurechnen.

Sollte der zuletzt gemeldete Verdienst jedoch bereits aktuell sein, kann auf die Bescheinigung verzichtet werden. Andernfalls können Sie das Formular als PDF herunterladen, vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und postalisch nachreichen.

Bemerkungen und Prüfung des Antrags

Nach Abschluss des Formulars können Sie Anmerkungen hinzufügen. Es folgt eine Zusammenfassung des Antrags zur Überprüfung. Nach Bestätigung wird der Antrag elektronisch übermittelt.

Berechnung und Mitteilung der Rentenauskunft

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Rentenabschlag sowie die maximale Ausgleichszahlung und teilt Ihnen diese in der besonderen Rentenauskunft mit. Auf dem Schreiben finden Sie auch die Bankverbindung, um die Einzahlung vorzunehmen.

Freiwilligkeit der Einzahlung

Die Beantragung der besonderen Rentenauskunft verpflichtet nicht zur Einzahlung. Entscheiden Sie sich dennoch für eine Einzahlung, können die erworbenen Rentenpunkte auch bei einer abschlagsfreien Rente angerechnet werden, was die Rentenhöhe steigert.