Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, die die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf bis zu 24 Monate ausweitet. Diese Regelung, die bis zum 31. Dezember 2025 gilt, wurde angesichts eines signifikanten Anstiegs der Kurzarbeit eingeführt.
Im September 2024 waren etwa 268.000 Menschen in Deutschland in Kurzarbeit – ein Anstieg um 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und nahezu das Dreifache der Zahlen aus dem September 2022.
Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) soll die Verlängerung Betrieben mehr Planungssicherheit geben, um qualifizierte Arbeitskräfte auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten halten zu können.
Branchen mit höchstem Kurzarbeitseinsatz
Der Anstieg der Kurzarbeit betrifft insbesondere das verarbeitende Gewerbe. Hier waren im August 2024 rund 143.000 Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Besonders stark zeigt sich die Nutzung dieser Maßnahme in Branchen wie:
- Maschinenbau
- Herstellung von Metallerzeugnissen
- Produktion von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
- Automobilindustrie und Zuliefererbereiche
Diese Sektoren nutzen die Kurzarbeit verstärkt, um in Phasen verringerter Nachfrage ihre eingearbeiteten Fachkräfte zu halten.
Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Rente
Wie wird sich die Phase, in der Kurzarbeitergeld bezogen wird, auf die Rente auswirken?
Grundsätzlich bleibt der Rentenanspruch von Beschäftigten während der Kurzarbeit nahezu unverändert, da weiterhin Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Diese Beiträge setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Beiträge auf das tatsächlich gezahlte reduzierte Arbeitsentgelt, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden.
- Zusätzliche Arbeitgeberbeiträge auf 80 Prozent der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt.
Rentenpunkte bei Kurzarbeit
Die Berechnung der Rentenansprüche orientiert sich an sogenannten Entgeltpunkten. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Beitragszahlung. Kurzarbeit hat dabei folgende Auswirkungen:
- Durchschnittsverdiener: Bei einem Jahreseinkommen von 45.400 Euro (Stand 2024) erreicht ein Beschäftigter in Kurzarbeit mit halber Arbeitszeit etwa 90 Prozent der Entgeltpunkte im Vergleich zu einer Beschäftigung ohne Kurzarbeit.
- Rentenminderung: Ein Jahr Kurzarbeit mit halber Arbeitszeit führt aktuell zu einer Rentenminderung von lediglich 3,93 Euro pro Monat. Anstatt 39,32 Euro würden in diesem Fall 35,39 Euro pro Monat ausgezahlt.
Je kürzer die Dauer der Kurzarbeit, desto geringer fällt der Einfluss auf die Rentenhöhe aus.
Finanzielle Absicherung durch Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld deckt einen Teil des ausfallenden Einkommens ab und sorgt für eine finanzielle Stabilität der Betroffenen. Es wird als prozentualer Anteil des ausgefallenen Nettoverdienstes berechnet und von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Die Rücksichtnahme auf Rentenansprüche durch die genannten zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge mindert langfristige finanzielle Nachteile erheblich.
Zielsetzung der verlängerten Bezugsdauer
Die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds verfolgt mehrere strategische Ziele:
- Arbeitsplatzsicherung: Betriebe können Fachkräfte auch in wirtschaftlichen Krisen halten und teure Neubesetzungen vermeiden.
- Stabilisierung der Wirtschaft: Kurzarbeit dient als Puffer, um Massenentlassungen zu verhindern und die Nachfrage stabil zu halten.
- Planungssicherheit: Längere Bezugszeiträume erleichtern Unternehmen die strategische Planung in unsicheren Zeiten.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.