“Rente mit 63”: Erhöhung des Rentenalters – Das sagt der Koalitionsvertrag

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Ein Papier der CDU/CSU sorgte vor den Koalitionsverhandlungen für Aufregung. Die Forderung aus der Union lautete, den möglichen Renteneintritt bei der Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 65 Jahre zu erhöhen. Im Koalitionsvertrag findet sich diese Änderung aber nicht mehr.

Renteneintritt mit 65 statt 63 Jahren?

Die Möglichkeit, mit Abschlägen mehrere Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand einzutreten, kritisierten Politiker der CDU/CSU in den Jahren der Ampelregierung durchgehend. Vor dem Abschluss des jetzigen Koalitionsvertrags kam diese Forderung aus Kreisen der Union erneut auf den Tisch.

Der Rechtsanwalt Peter Knöppel führt aus: „Ein Arbeitspapier der Arbeitsgruppe 05 „Arbeit und Soziales“ machte die Runde. Die CDU wollte erreichen, dass das Renteneintrittsalter der Altersrente für langjährig Versicherte schrittweise vom 63. Lebensjahr auf das 65. ansteigt. Die Christdemokraten wollten erreichen, dass die Arbeitnehmer später in Rente gehen können und somit als wertvolle Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“

Es bleibt beim möglichen Rentenalter von 63 Jahren

Der Koalitionsvertrag ist jetzt in trockenen Tüchern. Von der schrittweisen Anhebung des frühestmöglichen Alters für eine vorzeitige Rente nach 35 Jahren als Versicherter lässt sich darin nichts finden.

Der Rentenexperte Knöppel gibt Entwarnung: „Nun ist aber klar: Diese Forderung ist vom Tisch. Der Koalitionsvertrag enthält keine Vereinbarung über die Anhebung des Renteneintrittsalters dieser vorgezogenen Altersrente mit 35 Beitragsjahren.“

Die Altersrente für langjährig Versicherte

Um welche Rentenform geht es konkret? Die Altersrente für langjährig Versicherte soll denjenigen einen Vorteil geben, die lange Jahre in die Rentenkasse einzahlten. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, bis zu vier Jahre vor dem Regelalter in den Ruhestand zu gehen. Dafür müssen sie allerdings Abschläge auf die monatlichen Rentenzahlungen hinnehmen.

Knöppel erläutert: „Die Altersrente für langjährig Versicherte ist vorzeitig mit Vollendung des 63. Lebensjahres nach 35 Jahren Wartezeit beanspruchbar. Diese Altersrente kann als Vollrente oder als Teilrente gewählt werden. Letzteres ist sinnvoll, wenn Arbeitnehmer nach Rentenbezug weiter arbeiten wollen und sicherstellen, dass ihr Krankengeldanspruch im Falle der Arbeitsunfähigkeit erhalten bleiben soll.“

Mit der Forderung aus der CDU hätten rund 200.000 Berechtigte erst zwei Jahre später in Rente gehen können.

Was bedeutet die vorzeitige Rente konkret?

Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter zwar auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Jedoch können Sie als Betroffener bis zu vier Jahre vorzeitig den Ruhestand beginnen, also bereits mit 63 Jahren.

Sie leisten dafür für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent Abschlag auf Ihre monatliche Auszahlung. Bei der maximalen Zeit, die Sie die vorziehen können, sind das 14,4 Prozent. Diese Abschläge sind dauerhaft, sie bleiben also bis zu Ihrem Tod erhalten und enden nicht etwa mit der Regelaltersgrenze.

Wenn Sie dieses monatliche Minus in Kauf nehmen, könnten Sie mit dem Geburtsjahr 1964 bereits 2027 das Erwerbsleben beenden.

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Welche Zeiten werden angerechnet?

Sie müssen 35 Jahre vorweisen, die Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung als Wartezeit anrechnet. Dazu zählen nicht nur die Monate, in denen Sie als Erwerbstätiger pflichtversichert waren, sondern auch freiwillige Einzahlungen. Auch Krankengeld und Arbeitslosengeld werden Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet.

Dazu gibt es die sogenannten Anrechnungszeiten, in denen Sie keine Beiträge einzahlen konnten, die aber so berechnet werden, als hätten Sie diese geleistet. Dazu zählen Monate der nicht erwerbsmäßigen Pflege, Kindererziehung in den ersten Lebensjahren, Schwangerschaft, Schulausbildung und Studium.

Auch Pflichtdienste (Wehr- und Zivildienst) und Ersatzzeiten (wie als politisch Verfolgter in der DDR) werden bei den 35 Jahren Wartezeit berücksichtigt.