Rente mit 63: So können sie vorzeitig in Altersrente gehen – Tabelle

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Die Rente mit 63 bietet eine konkrete Möglichkeit, früher als gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand zu gehen. Wie das auch heute noch möglich ist, zeigen wir in diesem Beitrag.

Optionen für einen vorzeitigen Ruhestand

Eine vorzeitige Rente muss aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Verschiedene Rentenarten ermöglichen einen vorzeitigen Renteneintritt, jeweils mit eigenen Voraussetzungen:

  • Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Rentenart richtet sich an Personen, die nach mindestens 35 Versicherungsjahren in den Ruhestand gehen möchten. Es zählen auch Zeiten, die nicht auf Erwerbstätigkeit beruhen wie Ausbildungszeiten. Diese Rentenart ist jedoch dauerhaft mit Abschlägen verbunden.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Für den abschlagsfreien Renteneintritt ab 63 sind 45 Versicherungsjahre erforderlich. Diese Möglichkeit richtet sich an Menschen, die früh ins Berufsleben eingetreten sind. Studienzeiten werden nicht angerechnet, sodass Akademiker diese Voraussetzung oft nicht erfüllen.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können bereits ab 62 Jahren in den Ruhestand treten, wobei jedoch Kürzungen von bis zu 10,8 Prozent möglich sind. Ein abschlagsfreier Renteneintritt ist ab 65 Jahren möglich.

Welche Zeiten werden als Versicherungsjahre angerechnet?

Nicht alle Versicherungsjahre ergeben sich aus einer kontinuierlichen Erwerbstätigkeit. Folgende Zeiten werden ebenfalls als Versicherungszeiten angerechnet:

  • Ausbildungszeiten
  • Kindererziehungszeiten
  • Schwangerschaft und Mutterschutz
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Pflege von Angehörigen
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit

Je nach Rentenart werden diese Zeiten unterschiedlich gewichtet und tragen dazu bei, die erforderlichen Versicherungsjahre zu erreichen.

Besondere Anforderungen für besonders langjäjhrig Versicherte

Die Anforderungen für die 45-jährige Wartezeit sind strenger als für die 35-jährige Wartezeit. Für die abschlagsfreie Frührente werden etwa Studienzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung sowie Rentensplitting nicht angerechnet.

Arbeitslosigkeit kurz vor Renteneintritt

Zeiten der Arbeitslosigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen für die Rentenberechnung angerechnet werden. Die letzten zwei Jahre vor Renteneintritt werden allerdings nur anerkannt, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde. Andernfalls werden diese Zeiten nicht auf die 45 Versicherungsjahre angerechnet.

Berechnung der Frührente: Wie hoch wird die Auszahlung sein?

Die Höhe der Frührente hängt von verschiedenen Faktoren ab, hauptsächlich von den gezahlten Beiträgen und der Versicherungsdauer. Wer mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, muss mit einer Kürzung der Rente um bis zu 14,4 Prozent rechnen.

Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 43.000 Euro könnte eine monatliche Rente von 1.500 Euro erwartet werden. Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren und den entsprechenden Abschlägen würde sich die Rente jedoch auf etwa 1.284 Euro reduzieren. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällt die Nettorente entsprechend geringer aus.

Tabelle: Vergleich der Altersrentenoptionen

Altersrente für … Frühester Beginn Abschläge? Voraussetzungen
langjährig Versicherte 63 Jahre Ja, lebenslang 0,3 % pro vorgezogenem Monat, bis zu 14,4 % 35 Versicherungsjahre
besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) 65 Jahre (Jahrgänge ab 1964) Nein 45 Versicherungsjahre
schwerbehinderte Menschen 62/65 Jahre (Jahrgänge ab 1964) Ja, lebenslang 0,3 % pro vorgezogenem Monat, bis 10,8 %/nein 35 Versicherungsjahre, GdB 50 zu Rentenbeginn

Beispielrechnung: Finanzielle Auswirkungen des vorzeitigen Renteneintritts mit 63

Angenommen, bis zum 63. Geburtstag wurden Rentenansprüche in Höhe von 1.500 Euro erarbeitet. Der reguläre Renteneintritt wäre mit 67 Jahren vorgesehen. Entscheidet man sich jedoch, vier Jahre früher in den Ruhestand zu gehen, reduziert sich die Rente aufgrund einer Kürzung von 0,3 Prozent pro Monat. Die resultierende Bruttorente beträgt etwa 1.284 Euro.

Von dieser Bruttorente werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (etwa 11 Prozent), sodass eine Nettorente von ungefähr 1.143 Euro ausgezahlt wird. Bei Weiterarbeit bis zum 67. Lebensjahr würde sich der Rentenanspruch jedes Jahr um etwa 37 Euro erhöhen, sodass eine Bruttorente von etwa 1.650 Euro erreicht werden könnte.

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge würde dies etwa 1.470 Euro entsprechen, was einen Unterschied von über 300 Euro monatlich ausmacht.

Diese Abschläge gelten lebenslang, was bedeutet, dass die Rentenkürzung auch nach Erreichen des regulären Rentenalters bestehen bleibt. Insgesamt kann der finanzielle Verlust durch den vorzeitigen Renteneintritt erheblich sein.

So wirkt sich der Rentenabschlag auf die Bruttorente aus

Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie sich ein vorzeitiger Ruhestand auf die Höhe der Bruttorente auswirkt. Dabei wird von den folgenden Annahmen ausgegangen:

  • Das reguläre Rentenalter liegt bei 67 Jahren, was für Geburtsjahrgänge ab 1964 zutrifft.
  • Zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renteneintritts bestehen Ansprüche auf eine Bruttorente von 1.500 bzw. 2.000 Euro.
Rentenbeginn Zu Rentenbeginn erzielte Bruttorente in € Abschlag in % Abschlag in € Bruttorente nach Kürzung in €
63 1500 14,4 216 1284
63 2000 14,4 288 1712
63,5 1500 12,6 189 1311
63,5 2000 12,6 252 1748
64 1500 10,8 162 1338
64 2000 10,8 216 1784
64,5 1500 9 135 1365
64,5 2000 9 180 1820
65 1500 7,2 108 1392
65 2000 7,2 144 1856
65,5 1500 5,4 81 1419
65,5 2000 5,4 108 1892
66 1500 3,6 54 1446
66 2000 3,6 72 1928
66,5 1500 1,8 27 1473
66,5 2000 1,8 36 1964

Möglichkeiten für einen Hinzuverdienst als Frührentner

Seit dem 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, zur Altersrente 37.117,50 Euro jährlich hinzuzuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die Rentenzahlung angerechnet wird. Verdient der Rentner mehr, wird der über die Grenze hinausgehende Betrag zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.

Freiwillige Beitragszahlungen zur Vermeidung von Abschlägen

Um Rentenabschläge zu vermeiden, können Personen ab 50 Jahren freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Diese Zahlungen können dabei helfen, die Kürzungen auszugleichen, die durch einen vorzeitigen Renteneintritt entstehen.

Frühzeitige Auszahlung der Rente

Eine vorzeitige Auszahlung der Rente, beispielsweise im Alter von 50 oder 55 Jahren, ist in der Regel nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Beitragsrückerstattung dar, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen greift, beispielsweise wenn weniger als fünf Beitragsjahre erreicht wurden.

Diese Regelung betrifft auch Berufsgruppen wie Beamte oder Geistliche sowie Personen, die dauerhaft ins Ausland ziehen.