Die Rente mit 63 bietet eine konkrete Möglichkeit, früher als gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand zu gehen. Wie das auch heute noch möglich ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Optionen für einen vorzeitigen Ruhestand
Eine vorzeitige Rente muss aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Verschiedene Rentenarten ermöglichen einen vorzeitigen Renteneintritt, jeweils mit eigenen Voraussetzungen:
- Altersrente für langjährig Versicherte: Diese Rentenart richtet sich an Personen, die nach mindestens 35 Versicherungsjahren in den Ruhestand gehen möchten. Es zählen auch Zeiten, die nicht auf Erwerbstätigkeit beruhen wie Ausbildungszeiten. Diese Rentenart ist jedoch dauerhaft mit Abschlägen verbunden.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Für den abschlagsfreien Renteneintritt ab 63 sind 45 Versicherungsjahre erforderlich. Diese Möglichkeit richtet sich an Menschen, die früh ins Berufsleben eingetreten sind. Studienzeiten werden nicht angerechnet, sodass Akademiker diese Voraussetzung oft nicht erfüllen.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können bereits ab 62 Jahren in den Ruhestand treten, wobei jedoch Kürzungen von bis zu 10,8 Prozent möglich sind. Ein abschlagsfreier Renteneintritt ist ab 65 Jahren möglich.
Welche Zeiten werden als Versicherungsjahre angerechnet?
Nicht alle Versicherungsjahre ergeben sich aus einer kontinuierlichen Erwerbstätigkeit. Folgende Zeiten werden ebenfalls als Versicherungszeiten angerechnet:
- Ausbildungszeiten
- Kindererziehungszeiten
- Schwangerschaft und Mutterschutz
- Wehr- oder Zivildienst
- Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
Je nach Rentenart werden diese Zeiten unterschiedlich gewichtet und tragen dazu bei, die erforderlichen Versicherungsjahre zu erreichen.
Besondere Anforderungen für besonders langjäjhrig Versicherte
Die Anforderungen für die 45-jährige Wartezeit sind strenger als für die 35-jährige Wartezeit. Für die abschlagsfreie Frührente werden etwa Studienzeiten, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung sowie Rentensplitting nicht angerechnet.
Arbeitslosigkeit kurz vor Renteneintritt
Zeiten der Arbeitslosigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen für die Rentenberechnung angerechnet werden. Die letzten zwei Jahre vor Renteneintritt werden allerdings nur anerkannt, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde. Andernfalls werden diese Zeiten nicht auf die 45 Versicherungsjahre angerechnet.
Berechnung der Frührente: Wie hoch wird die Auszahlung sein?
Die Höhe der Frührente hängt von verschiedenen Faktoren ab, hauptsächlich von den gezahlten Beiträgen und der Versicherungsdauer. Wer mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, muss mit einer Kürzung der Rente um bis zu 14,4 Prozent rechnen.
Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 43.000 Euro könnte eine monatliche Rente von 1.500 Euro erwartet werden. Bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren und den entsprechenden Abschlägen würde sich die Rente jedoch auf etwa 1.284 Euro reduzieren. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällt die Nettorente entsprechend geringer aus.
Tabelle: Vergleich der Altersrentenoptionen
Altersrente für … | Frühester Beginn | Abschläge? | Voraussetzungen |
langjährig Versicherte | 63 Jahre | Ja, lebenslang 0,3 % pro vorgezogenem Monat, bis zu 14,4 % | 35 Versicherungsjahre |
besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) | 65 Jahre (Jahrgänge ab 1964) | Nein | 45 Versicherungsjahre |
schwerbehinderte Menschen | 62/65 Jahre (Jahrgänge ab 1964) | Ja, lebenslang 0,3 % pro vorgezogenem Monat, bis 10,8 %/nein | 35 Versicherungsjahre, GdB 50 zu Rentenbeginn |
Beispielrechnung: Finanzielle Auswirkungen des vorzeitigen Renteneintritts mit 63
Angenommen, bis zum 63. Geburtstag wurden Rentenansprüche in Höhe von 1.500 Euro erarbeitet. Der reguläre Renteneintritt wäre mit 67 Jahren vorgesehen. Entscheidet man sich jedoch, vier Jahre früher in den Ruhestand zu gehen, reduziert sich die Rente aufgrund einer Kürzung von 0,3 Prozent pro Monat. Die resultierende Bruttorente beträgt etwa 1.284 Euro.
Von dieser Bruttorente werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (etwa 11 Prozent), sodass eine Nettorente von ungefähr 1.143 Euro ausgezahlt wird. Bei Weiterarbeit bis zum 67. Lebensjahr würde sich der Rentenanspruch jedes Jahr um etwa 37 Euro erhöhen, sodass eine Bruttorente von etwa 1.650 Euro erreicht werden könnte.
Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge würde dies etwa 1.470 Euro entsprechen, was einen Unterschied von über 300 Euro monatlich ausmacht.
Diese Abschläge gelten lebenslang, was bedeutet, dass die Rentenkürzung auch nach Erreichen des regulären Rentenalters bestehen bleibt. Insgesamt kann der finanzielle Verlust durch den vorzeitigen Renteneintritt erheblich sein.
So wirkt sich der Rentenabschlag auf die Bruttorente aus
Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie sich ein vorzeitiger Ruhestand auf die Höhe der Bruttorente auswirkt. Dabei wird von den folgenden Annahmen ausgegangen:
- Das reguläre Rentenalter liegt bei 67 Jahren, was für Geburtsjahrgänge ab 1964 zutrifft.
- Zum Zeitpunkt des vorzeitigen Renteneintritts bestehen Ansprüche auf eine Bruttorente von 1.500 bzw. 2.000 Euro.
Rentenbeginn | Zu Rentenbeginn erzielte Bruttorente in € | Abschlag in % | Abschlag in € | Bruttorente nach Kürzung in € |
63 | 1500 | 14,4 | 216 | 1284 |
63 | 2000 | 14,4 | 288 | 1712 |
63,5 | 1500 | 12,6 | 189 | 1311 |
63,5 | 2000 | 12,6 | 252 | 1748 |
64 | 1500 | 10,8 | 162 | 1338 |
64 | 2000 | 10,8 | 216 | 1784 |
64,5 | 1500 | 9 | 135 | 1365 |
64,5 | 2000 | 9 | 180 | 1820 |
65 | 1500 | 7,2 | 108 | 1392 |
65 | 2000 | 7,2 | 144 | 1856 |
65,5 | 1500 | 5,4 | 81 | 1419 |
65,5 | 2000 | 5,4 | 108 | 1892 |
66 | 1500 | 3,6 | 54 | 1446 |
66 | 2000 | 3,6 | 72 | 1928 |
66,5 | 1500 | 1,8 | 27 | 1473 |
66,5 | 2000 | 1,8 | 36 | 1964 |
Möglichkeiten für einen Hinzuverdienst als Frührentner
Seit dem 01.01.2024 besteht die Möglichkeit, zur Altersrente 37.117,50 Euro jährlich hinzuzuverdienen, ohne dass der Verdienst auf die Rentenzahlung angerechnet wird. Verdient der Rentner mehr, wird der über die Grenze hinausgehende Betrag zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.
Freiwillige Beitragszahlungen zur Vermeidung von Abschlägen
Um Rentenabschläge zu vermeiden, können Personen ab 50 Jahren freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Diese Zahlungen können dabei helfen, die Kürzungen auszugleichen, die durch einen vorzeitigen Renteneintritt entstehen.
Frühzeitige Auszahlung der Rente
Eine vorzeitige Auszahlung der Rente, beispielsweise im Alter von 50 oder 55 Jahren, ist in der Regel nicht möglich. Eine Ausnahme stellt die Beitragsrückerstattung dar, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen greift, beispielsweise wenn weniger als fünf Beitragsjahre erreicht wurden.
Diese Regelung betrifft auch Berufsgruppen wie Beamte oder Geistliche sowie Personen, die dauerhaft ins Ausland ziehen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.