Rentenberechtigte sind verunsichert, ob das Eintrittsalter für die Altersrente nach der Bundestagswahl auch über das 67. Lebensjahr hinaus angehoben wird. Unter welchen Voraussetzungen wäre dies möglich, und für wen wäre das der Fall?
Wir klären wichtige Punkte des Rentenrechts, die Aufschluss geben können.
Mal dafür, mal dagegen
Friedrich Merz, der Kanzlerkandidat der CDU als stärkster Partei in den Wahlumfragen, schließt dies zwar aus, doch andere Politiker der Union wie Jens Spahn fordern eine weitere Erhöhung des regulären Rentenalters um so vehementer.
Auch auf der FDP und von Seiten der Arbeitgeber wird die Forderung nach einem Renteneintritt teilweise erst mit 70 Jahren seit Jahren erhoben, und viele Menschen zweifeln, ob sie Merz Wahlversprechen glauben sollen.
Vertrauensschutz bei der Rente
Was wäre jetzt, wenn die nächste Regierung beschließen sollte, das Rentenalter doch weiter zu erhöhen? Wären Sie dann betroffen? Dazu erklären wir einige rechtliche Grundlagen, an die sich die Politik dabei halten müsse, und das ist besonders der sogenannte Vertrauensschutz.
Bescheide müssen verlässlich sein
Der Begriff des Vertrauensschutzes bedeutet im Sozialrecht grundsätzlich, dass Betroffene sich darauf verlassen können, dass durch Bescheid festgestellte Sachverhalte verbindlich bleiben.
Rentenberechnung erfolgt schrittweise
Bei der Rente bedeutet das vor allem, dass geänderte Regelungen im Rentenrecht schrittweise erfolgen, und dies besonders bei den rentennahen Jahrgängen, also denjenigen, die in absehbarer Zeit in den Ruhestand eintreten.
Ein Paradebeispiel für dieses schrittweise Vorgehen ist das Anheben der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Der Jahrgang 1947 war der letzte, der noch nach der alten Regelung mit 65 Jahren regulär aus dem Erwerbsleben ausscheiden konnte.
Das bedeutete aber nicht, dass der Jahrgang 1948 nach der neuen Regelung erst mit 67 Jahren in Rente ging, sondern dies wird erst 2031 bei Jahrgang 1964 der Fall sein. Das Regelalter wird also nicht Knall auf Fall um zwei Jahre erhöht.
Es stieg vielmehr pro Jahrgang um jeweils einen Monat, und jetzt liegt es bei 66 Jahren und zwei Monaten. Ab 2024 wurde es dann jeweils um zwei Monate erhöht.
Auch Kürzungen in der Rentenberechnung erfolgen nur schrittweise. Grundsätzlich gilt: Bereits bewilligte Renten dürfen nicht durch nachträgliche Renten niedriger werden.
Der Vertrauensschutz richtet sich nach einem bestimmten Geburtsjahr, nach einem konkreten Rentenbeginn oder nach Stichtagen.
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Laufen Sie Gefahr, dass Ihr Rentenalter noch weiter erhöht wird?
Vertrauensschutz bedeutet grundsätzlich, dass eingeführte schrittweise Veränderungen verlässlich sind. Beim Rentenalter würde das folglich heißen, dass Sie sich darauf verlassen können, dass Sie in den Jahrgängen bis 1964 auch zum Zeitpunkt der Rentenanpassung in den Ruhestand eintreten können und nicht später.
In diesem Punkt ist das Sozialrecht verbindlich, im Unterschied zu Wahlversprechen politischer Parteien. Erst wenn Sie 1965 oder später zur Welt kamen, würde vermutlich eine denkbare weitere Erhöhung des Regelalters bei der Rente in Frage kommen.
Schrille Töne und die juristische Realität
Bestimmte Ökonomen und Politiker preschten in den letzten Jahren immer vor mit Schlagworten wie „Mütterrente abschaffen“, „vorzeitige Rente ohne Abschläge abschaffen“ oder „Rente mit 70“.
Von solchen Tönen dürfen Sie sich nicht verunsichern lassen, denn solche Forderungen sind nicht nur unsinnig, sondern in den meisten Fällen in dieser Form auch rechtlich überhaupt nicht möglich.
Vorzeitige Altersrente für rentennahe Jahrgänge
Manche Politiker aus CDU und FDP wollten die Axt an die Altersrente für besonders langjährig Versicherte legen, die nach 45 Jahren Wartezeit ohne Abschläge zwei Jahre früher in den Ruhestand eintreten können.
Die gegenwärtige Position der CDU / CSU ist allerdings, dass diese vorzeitige Altersrente erhalten bleibt, wobei im Nebensatz auf rentennahe Jahrgänge verwiesen wird. Die Union hält sich damit ein gesetzliches Schlupfloch offen, und die Aussage kann auch so verstanden werden, diese Rentenform aufzuheben für all diejenigen, deren Renteneintritt noch weiter entfernt liegt.