Rente: Rentenzuschlag steigt ab 2025 – viele Rentner profitieren doppelt

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Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen bei der Rente in Kraft, die fรผr viele Rentnerinnen und Rentner gelten.

Die ร„nderungen beziehen sich insbesondere auf die Einkommensfreibetrรคge bei der Grundrente. Der Hintergrund dieser Neuerungen liegt in der Anpassung des Rentenwerts, die bereits seit dem 1. Juli 2024 gilt und somit die Berechnungsgrundlage fรผr die neuen Einkommensfreigrenzen bildet.

Warum werden die Einkommensfreibetrรคge erhรถht?

Der Hauptgrund fรผr die Erhรถhung der Einkommensfreibetrรคge ist der gestiegene Rentenwert.

Dieser Anstieg bedeutet, dass ab Januar 2025 auch die Einkommensfreigrenzen angehoben werden.

Die Erhรถhung soll gewรคhrleisten, dass Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, von den erhรถhten Freibetrรคgen profitieren und somit mรถglicherweise hรถhere Zuschlรคge erhalten kรถnnen.

Was bedeutet dies fรผr Rentnerinnen und Rentner mit Grundrentenzuschlag?

Fรผr viele Rentnerinnen und Rentner, die derzeit einen Grundrentenzuschlag erhalten oder in der Vergangenheit erhalten haben, kรถnnte die Anpassung eine positive Nachricht sein.

Die Erhรถhung der Einkommensfreibetrรคge bedeutet, dass mehr Rentnerinnen und Rentner von einem hรถheren Grundrentenzuschlag haben kรถnnten.

Und ganz wichtig: Die Anpassung kรถnnte es zudem dazu fรผhren, dass einige Menschen, die aufgrund einer Anrechnung von Einkommen bisher keinen Grundrentenzuschlag bekommen haben, diesen ab Januar 2025 erstmals ausgezahlt bekommen.

Wie wirkt sich die Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag aus?

Die Berechnung des Grundrentenzuschlags basiert auf der Einkommensanrechnung. Wenn das Einkommen, das zur Berechnung herangezogen wird, zu hoch ist, kann dies dazu fรผhren, dass der Grundrentenzuschlag reduziert oder gar nicht ausgezahlt wird.

Dies fรผhrte Anfang 2024 nรคmlich zu ร„rger bei vielen Rentnerinnen und Rentnern, als zuvor bewilligte Zuschlรคge gekรผrzt oder gestrichen wurden.

Doch ab Januar 2025 kรถnnte sich dies รคndern: Durch den gestiegenen Einkommensfreibetrag und die damit einhergehenden neuen Anrechnungsgrenzen kรถnnte der Grundrentenzuschlag fรผr viele Rentnerinnen und Rentner wieder ansteigen.

ร„nderung Details
Erhรถhung der Einkommensfreibetrรคge Die Freibetrรคge steigen auf 1.437โ€ฏโ‚ฌ pro Monat fรผr Alleinstehende und 2.242โ€ฏโ‚ฌ pro Monat fรผr Ehepaare. Einkommen oberhalb dieser Grenzen wird zu 60โ€ฏ% auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
Nichtberรผcksichtigung frรผherer Einkommen Einkommen aus Vorjahren wird bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags nicht mehr angerechnet, was dazu fรผhren kann, dass Rentnerinnen und Rentner, die zuvor keinen Anspruch hatten, ab 2025 erstmals einen Zuschlag erhalten.
Anpassung des Rentenwerts Der Wert eines Rentenpunkts wird voraussichtlich auf 40,70โ€ฏโ‚ฌ steigen, was zu einer allgemeinen Rentenerhรถhung fรผhrt.

Was ist mit dem zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen ist ein wichtiger Faktor bei der Anrechnung auf den Grundrentenzuschlag.

Im Jahr 2025 kรถnnen einige Rentnerinnen und Rentner erstmals wieder einen Zuschlag erhalten, den sie in der Vergangenheit aufgrund einer hรถheren Einkommensanrechnung nicht bekommen haben.

Dies kann eintreten, wenn das zu versteuernde Einkommen aus den vergangenen Jahren im Jahr 2025 bei der Anrechnung nicht mehr berรผcksichtigt wird oder wenn es signifikant gesunken ist.

Die Rentenversicherung fรผhrt einmal jรคhrlich am 30. September eine Datenabfrage durch, um die Einkommensverhรคltnisse der Rentnerinnen und Rentner zu erfassen.

Falls sich herausstellt, dass das Einkommen aus den relevanten Vorjahren gesunken ist oder nicht mehr angerechnet werden muss, kann dies dazu fรผhren, dass ab Januar 2025 der Grundrentenzuschlag ausgezahlt wird.

Welche Auswirkungen hatten die bisherigen Regelungen?

Anfang 2024 kam es zu zahlreichen Beschwerden, da viele Rentnerinnen und Rentner รผberrascht feststellten, dass ihr Grundrentenzuschlag gekรผrzt oder komplett gestrichen wurde.

Der Grund hierfรผr lag in der Einkommensanrechnung, die ergab, dass die Einkommen der Betroffenen zu hoch waren, um weiterhin Anspruch auf den Zuschlag zu haben. Diese Erfahrung fรผhrte zu erheblichem Unmut und zahlreichen Rรผckfragen bei Rentenberatern und der Rentenversicherung.

Was kรถnnen Rentnerinnen und Rentner ab Januar 2025 erwarten?

Ab Januar 2025 kรถnnte sich die Lage fรผr viele Rentnerinnen und Rentner deutlich verbessern. Zum einen gibt es hรถhere Einkommensfreibetrรคge, die zu einem hรถheren Grundrentenzuschlag fรผhren kรถnnen. Zum anderen kann es bei manchen Rentnerinnen und Rentnern dazu kommen, dass Einkommen aus den Vorjahren nicht mehr angerechnet wird, was ebenfalls die Auszahlung eines Grundrentenzuschlags begรผnstigt.

Diese Kombination von Faktoren โ€“ ein hรถherer Einkommensfreibetrag und die mรถgliche Nichtberรผcksichtigung frรผherer Einkommen โ€“ kรถnnte fรผr viele Betroffene ab Januar 2025 eine spรผrbare finanzielle doppelte Entlastung bedeuten.

Was sollten Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Rentnerinnen und Rentner, die Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben oder hatten, sollten die ร„nderungen ab Januar 2025 genau im Blick behalten.

Es kann sich lohnen, die Einkommensentwicklung und die Anrechnungsregeln zu prรผfen und gegebenenfalls Rat bei Experten wie Rentenberatern einzuholen.

Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knรถppel von Rentenbescheid24.de rรคt dazu, die persรถnliche Rentensituation im Auge zu behalten und mรถgliche Verรคnderungen zu berรผcksichtigen.

โ€žIch hoffe, dass alle Anspruchsberechtigten den Grundrentenzuschlag bekommen, den sie verdienenโ€œ, betont auch der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knรถppel und verweist auf die Bedeutung dieser zusรคtzlichen Leistungen fรผr die finanzielle Stabilitรคt vieler Rentnerinnen und Rentner.